Datenschutzverletzung melden
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Wenn Ihnen als Verantwortlichem eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird, müssen Sie unverzüglich überprüfen, ob damit ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen verbunden ist, Art. 34 DSGVO.

Wenn das zu bejahen ist, müssen Sie die betroffenen Personen in der Regel unverzüglich und in klarer und einfacher Sprache über den Vorfall informieren. Anhaltspunkte zur Beurteilung des Risikos einer Datenschutzverletzung finden Sie im Kurzpapier Nr. 18 der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz).
Außerdem sind Sie gemäß Artikel 33 DSGVO dazu verpflichtet, eine Datenschutzverletzung unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden zu melden. Diese Pflicht ist nur dann ausgesetzt, wenn die Datenschutzverletzung voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. Wenn Sie eine Datenschutzverletzung nicht oder verspätet melden, kann dies aufsichtsrechtliche Maßnahmen bzw. ein Bußgeldverfahren gegen den Verantwortlichen nach sich ziehen.
Um eine Datenschutzverletzung zu melden, können Sie uns dieses Meldeformular ausgefüllt zusenden oder das folgende Formular nutzen.