
Reportage vom 35. Prozesstag Angeklagte zeigen keine Regung
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Der Prozess um eines der schwersten Gewaltverbrechen Sachsen-Anhalts steht kurz vor dem Abschluss. Im Prozess um die getötete Chinesin am Dessauer Landgericht haben die Plädoyers begonnen. Als die Vertreter von Staatsanwaltschaft und Nebenklage lange Haftstrafen forderten, blieben die Angeklagten sehr distanziert. Eine Reportage aus dem Gerichtssaal.

Staatsanwältin Heike Kropf nahm sich für ihr Plädoyer gut dreieinhalb Stunden Zeit. In allen Einzelheiten schilderte sie das "abscheuliche Verbrechen". An solch einen Fall könne sie sich in ihrer 30-jährigen Laufbahn nicht erinnern. Zum einen wegen des fortlaufend hohen Medieninteresses, zum anderen wegen der unglaublichen Brutalität der Tat – und das schlägt sich im geforderten Strafmaß nieder.
Der 21-Jährige Sebastian F., der im Mai 2016 eine chinesische Studentin in Dessau vergewaltigt und ermordet haben soll, soll lebenslang hinter Gitter. Außerdem sehe sie eine besondere Schwere der Schuld. Der Angeklagte sei äußerst brutal – ohne Rücksicht, ohne Mitleid – mit seinem Opfer umgegangen. Dabei sei es immer nur um Sex gegangen.
Die Staatsanwältin sprach von einem Märtyrium, zählte die verheerenden Verletzungen auf und brachte einen ungeheuerlichen Vergleich: "Bei 99 von 100 derartigen Vergewaltigungsfällen sei solch ein Ausmaß an Misshandlungen nicht festzustellen". Deshalb müsse Sebastian F. die Konsequenzen tragen: Höchststrafe – lebenslange Haft.
Nebenklage schließt sich der Staatsanwaltschaft weitgehend an
In die gleiche Kerbe schlug Tilmann Scheffner von der Nebenklage, der die Eltern der getöteten Chinesin vertritt. Er sah sogar drei Mordmerkmale als erfüllt an: Erstens, der Tod der Studentin wurde in Kauf genommen, um die Vergewaltigung zu vertuschen. Zweitens, die Triebbefriedigung sollte vor dem Tod des Opfer erreicht werden. Drittens, Sebastian F. hegte Allmachtsphantasien – das Leben des Opfers hatte für ihn keine Bedeutung.
Nebenkläger Scheffner kam zum Schluss: Der einzige Mensch, für den sich der Angeklagte interessierte, sei er selbst. Der 21-Jährige hörte regungslos mit verschränkten Armen zu, zeigte keine Spur von Gefühl.
Mitangeklagte muss mit langer Jugendstrafe rechnen
Am Nachmittag widmeten sich die Ankläger auch Xenia I. Für die Ex-Partnerin des Mannes forderte Staatsanwältin Kropf eine Jugendstrafe von acht Jahren Haft, Nebenkläger Scheffner sprach sich sogar für ein Strafmaß von 15 Jahren aus. "Beide sind gemeinsam an der Vergewaltigung beteiligt gewesen, beide haben den Tatentschluss getroffen, sie sind arbeitsteilig vorgegangen", so die Staatsanwältin.
Beide hätten der Sterbenden keine Hilfe zuteil werden lassen, um die Tat zu verdecken. Die Chinesin "wurde entsorgt wie Müll." Abgebrüht und kaltblütig hätten sich beide Angeklagten gezeigt, sagte die Anwälting mit Blick auf die Auswertung von DNA-Spuren und Handydaten während der Beweisaufnahme.
Xenia I. sei kein Opfer, sondern eine Mittäterin gewesen. Ihr sei lediglich zugute zu halten, dass sie vor Gericht Reue und Scham zeigte – im Gegensatz zu ihrem früheren Freund.
Angeklagte zeigten keine Regung
Die beiden Angeklagten verfolgten die Plädoyers gefasst, durchaus distanziert. Xenia I. griff nur zweimal kurz zum Taschentuch. Sebastian F. verschränkte die Arme, starrte in die Gegend, zeigte ansonsten keine Reaktion: weder Wut noch Enttäuschung oder Selbstmitleid.
Die Plädoyers der Nebenklage sollen am Dienstag fortgesetzt werden. Dann wird auch die Verteidigung ihre Strafanträge halten. Am Freitag könnte das Urteil verkündet werden. Stellt das Gericht eine besondere Schwere der Schuld fest, wäre eine vorzeitige Entlassung erschwert.
Dieses Thema im Programm:
MDR SACHSEN-ANHALT - Das Radio wie wir | 31.07.2017 | 15:00 Uhr
MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 31.07.2017 | 19:00 Uhr
Quelle: MDR/rj
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