Peter Fitzek, König von Neudeutschland , aufgenommen am Donnerstag (14.01.2016) vor dem ehemaligen Krankenhaus in Wittenberg.
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"König von Deutschland" Das juristische Wirrwarr um Peter Fitzek

12. Februar 2019, 17:30 Uhr

Der Wittenberger Peter Fitzek beschäftigt die Justiz seit Jahren. Der gelernte Koch- und Karatelehrer hatte im Jahr 2012 auf dem Gelände eines früheren Krankenhauses in Wittenberg sein "Königreich" ausgerufen. Als "König von Deutschland" stellt er seine eigenen Gesetze auf – und verstößt damit gegen geltendes Recht. Mehrfach wurde er zu Haftstrafen verurteilt, blieb dabei aber lange auf freiem Fuß, weil er gegen die Urteile juristisch vorging. Ein Überblick.

Welche Verfahren hat es gegen Peter Fitzek gegeben?

Fitzek hält die Gerichte schon länger auf Trab. Vor dem Landgericht Halle musste sich Fitzek wegen Untreue und unerlaubter Bankgeschäfte verantworten. Am Landgericht Dessau-Roßlau hat es gleich mehrere Prozesse gegeben, in denen es um Fahren ohne Fahrerlaubnis ging. Außerdem wurde in einem Berufungsverfahren am Landgericht Dessau-Roßlau um einen Verstoß Fitzeks gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz verhandelt.

Über einen Verein hat Fitzek mehrere Jahre lang ohne die nötige Erlaubnis eine Krankenkasse betrieben. Das Amtsgericht hatte ihn deswegen zuvor zu einer Geldstrafe verurteilt. Da Staatsanwaltschaft und auch Fitzek  – wie er es in anderen Verfahren auch tat – Berufung einlegten, musste letztendlich das Landgericht entscheiden.

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalts hatte zudem im September 2015 entschieden, dass Fitzek seinen amtlichen Führerschein endgültig los ist. Es hatte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle bestätigt. Fitzek hatte seinen amtlichen Führerschein im September 2012 im Landratsamt zurückgegeben. Laut Gerichtsentscheidung hat er damit auf die Erlaubnis zum Autofahren verzichtet.

Zuletzt hat das Landesgericht Hof in Bayern Fitzek im Juli ebenfalls zu einer Haftstrafe wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt. Für fünf Monate muss Fitzek ins Gefängnis. Er will dagegen aber in Revision gehen.

Weswegen saß Fitzek im Gefängnis?

Der selbsternannte Monarch wurde wegen mehrfachen Fahrens ohne Führerschein sowie nicht genehmigter Krankenversicherungsgeschäfte vom Landgericht Dessau-Roßlau im August 2017 zu insgesamt zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Fitzek war gegen das Urteil in Revision gegangen. Im Mai 2018 hat das Oberlandesgericht (OLG) in Naumburg die Revision Fitzeks schließlich verworfen, womit das Urteil schließlich rechtskräftig war.

Doch freiwillig begab sich Fitzek nicht ins Gefängnis. Der schriftlichen Ladung zum Haftantritt war er nicht gefolgt. Seine Haftstrafe saß er erst seit November 2018 in der JVA Halle ab, nachdem er am Reformationstag in einer Gaststätte in Wittenberg festgenommen wurde.

Schriftzug Königreich Deutschland.de auf der Schaufensterscheibe eines Ladengeschäftes in Lutherstadt Wittenberg; darunter die umgedrehten Farben der Deutschlandfahne.
Im Jahr 2012 hatte Fitzek in Wittenberg das "Königreich Deutschland" ausgerufen. (Archivbild) Bildrechte: imago/Klaus Martin Höfer

Warum wurde er so schnell wieder freigelassen?

Dreieinhalb Monate saß Fitzek nach seiner Festnahme hinter Gittern, dann kam er wieder frei. Wie der Dessauer Staatsanwalt Olaf Braun erklärte, wurde Fitzek die Zeit, die er zuvor bereits in Untersuchungshaft verbracht hatte, auf die Strafe angerechnet. In U-Haft saß Fitzek als Verfahren wegen Untreue und unerlaubter Bankgeschäfte gegen ihn liefen, kam aber nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs frei.

Welches Verfahren wurde nun eingestellt und warum?

Fitzek muss sich nicht mehr wegen Untreue und unerlaubter Bankgeschäfte vor dem Landgericht Halle verantworten. Dieses Verfahren ist dem Gericht zufolge eingestellt worden.

Ursprünglich war Fitzek wegen dieser  Vorwürfe am 15. März 2017 in Halle zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er jahrelang unerlaubt Bankgeschäfte betrieb und 1,3 Millionen Euro von rund 550 Anlegern veruntreute. Fitzek legte gegen das Urteil Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab dieser statt und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Halle.

Bis zur Entscheidung des BGH saß Fitzek aufgrund dieses Verfahrens in Untersuchungshaft. Das Verfahren wurde schließlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 29. November 2018 eingestellt. Ein Gerichtssprecher in Halle erklärte, die zu erwartenden Strafe würde in Hinblick auf die bereits rechtskräftige Verurteilung Fitzeks nicht beträchtlich ins Gewicht gefallen.

Ist Peter Fitzek ein Reichsbürger? 

Fitzek hat im Jahr 2012 in Wittenberg auf dem Gelände eines ehemaligen Krankenhauses das "Königreich Deutschland" ausgerufen, am 16. September 2012 ließ er sich zum Staatsoberhaupt küren. Der Verfassungsschutz rechnet Fitzek der Personengruppe der sogenannten Reichsbürger zu. Fitzek selbst streitet dieses vehement ab.

Reichsbürger leugnen die Existenz der Bundesrepublik und deren Gesetze und weigern sich Steuern, Sozialabgaben und Bußgelder zu zahlen. So hatte Fitzek bei Rückgabe seiner Fahrerlaubnis im Landratsamt erklärt, er wolle einen eigenen Staat gründen und keine Geschäftsbeziehungen mehr mit der Bundesrepublik unterhalten. Für seine selbst geschaffene Monarchie bastelte er sich schließlich einen eigenen Führerschein.

Quelle: MDR, dpa/cw

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 11. Februar 2019 | 13:00 Uhr

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