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Mordprozess gegen "Reichsbürger" Chronologie: Der Fall Adrian Ursache

03. Dezember 2020, 15:22 Uhr

Im Prozess gegen den mutmaßlichen Reichsbürger Adrian Ursache ist ein Urteil gesprochen worden. Ursache wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt. Eine angekündigte Zwangsräumung seines Grundstücks im Jahr 2016 war aus dem Ruder gelaufen und mündete in einer Schießerei. Eine Chronologie des Falls.

13. Mai 2020: Adrian Ursache rechtskräftig verurteilt

Adrian Ursache ist rechtskräftig zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Wie das Landgericht Halle mitteilte, verwarf der Bundesgerichtshof die Revision ohne weitere Begründung. Ursache war im April 2019 des versuchten Mordes für schuldig befunden worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er bei der Zwangsräumung seines Grundstücks 2016 in Reuden auf den Polizisten eines Spezialeinsatzkommandos schoss.

17. April 2019: Plädoyers im Ursache-Prozess

Nach mehr als 50 Verhandlungstagen ist am Landgericht Halle das Urteil gegen Adrian Ursache gefällt worden. Ursache wurde wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Haft verurteilt. In seinem Schlusswort beteuerte der 44-Jährige seine Unschuld. Bereits kurz nach dem Urteil kündigte die Verteidigung Revision an.

15. April 2019: Plädoyers im Ursache-Prozess

Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben am Landgericht Halle ihre Plädoyers gehalten. Der Prozesstag zog sich über Stunden bis zum Abend hin. Die Staatsanwaltschaft forderte acht Jahre wegen Mordversuchs. Ursache soll einen SEK-Beamten angeschlossen haben, als das Spezialeinsatzkommando versuchte, sein Grundstück in Reuden im Burgenlandkreis zu räumen. Die Verteidigung forderte Freispruch. Ursache sei allenfalls wegen unerlaubtem Waffenbesitz und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu verurteilen.

15. April 2019: Anwalt will Aussetzung des Verfahrens

Die Verteidigung hat eine Aussetzung des Strafverfahrens gegen den Angeklagten Adrian Ursache gefordert. Rechtsanwalt Manuel Lüdtke sagte, der Fall müsse vor dem Europäischen Gerichtshof entschieden werden. Die Verteidigung kritisierte in ihrem Antrag die Protokollführung des Gerichts. So würden Aussagen von Zeugen und Gutachtern zusammengefasst und nicht wortwörtlich festgehalten. Damit verletze das Gericht das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren, auf eine effektive Verteidigung und im Fall einer Verurteilung, sich mit einer Revision dagegen wehren zu können, hieß es zur Begründung.

30. November 2018: Polizistenbefragung ergibt nichts Neues

Am Landgericht Halle ist der Reichsbürgerprozess fortgesetzt worden. Der Angeklagte, Adrian Ursache, trägt keinen Fixator mehr am rechten Unterarm, der vor zweieinhalb Jahren durch Schüsse verletzt wurde. Ein Fixator ist ein Metallrahmen, der gebrochene Knochen in der richtigen Position hält. Stattdessen trägt Ursache nun einen Gipsarm.

Die Befragung des Polizisten, der durch einen Schuss von Ursache verletzt worden sein soll, hat nichts Neues ergeben. Sie soll am nächsten Verhandlungstag fortgesetzt werden.

25. / 26. September 2018: Prozess wird vertagt

Am Landgericht Halle ist der Reichsbürgerprozess vertagt worden. Zunächst wurde der Prozess für 24 Stunden unterbrochen und einen Tag später fortgesetzt: Die Verteidigung machte klar, dass sie weiter beteiligte Polizisten befragen will. Bis Ende November wurden sechs neue Verhandlungstage festgelegt. Die Beweisaufnahme soll damit erneut geöffnet werden.

5. September 2018: Befangenheitsantrag gegen Richter

Ein Ende des Prozesses am Landgericht Halle wegen versuchten Mordes ist in weite Ferne gerückt. Die Verteidigung hat erneut einen Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt. Das Vertrauen des Angeklagten in die Richter sei zerstört, sagte einer der Verteidiger, nachdem die Beweisaufnahme überraschend geschlossen worden war. Ihr Mandant sei in den Möglichkeiten seiner Verteidigung beschnitten worden. Zu befürchten sei, dass die Richter auch zukünftig Entscheidungen zuungunsten des Angeklagten treffen würden.

Konkret geht es um die erneute Vernehmung der SEK-Beamten, die an dem Schusswechsel bei der Zwangsräumung von Ursaches Grundstück beteiligt waren. Diese hätte aus Sicht der Verteidigung wieder aufgenommen werden sollen. Demgegenüber hatte der Richter am vorherigen Verhandlungstag die Beweisaufnahme überraschend geschlossen.

Der Prozess wird am 25. September fortgesetzt. Bis dahin soll über den Befangenheitsantrag entschieden werden.

27. August 2018: Staatsanwaltschaft fordert acht Jahre Haft

Der Richter hat an diesem Verhandlungstag die Beweisaufnahme beendet. Der Staatsanwalt hat acht Jahre Gefängnis für den Angeklagten gefordert. Er erläuterte die Auffassung der Anklage, wonach der Schuss auf den SEK-Beamten als Mordversuch zu werten sei. Zuvor hatte der Vorsitzende Richter überraschend die Beweisaufnahme geschlossen und den Staatsanwalt aufgefordert, seinen Antrag zu stellen. Über eine Stunde hat dieser daraufhin noch einmal die Vorgeschichte und die Geschehnisse vom 25. August 2016 in Reuden in der Elsteraue Revue passieren lassen, als das Grundstück zwangsgeräumt werden sollte.

Der Staatsanwalt hält den Schwusswechsel mit einem SEK-Beamten für versuchten Mord. Der Angeklagte soll nur zur Durchsetzung egoistischer Belange willkürlich auf einen Vertreter eines Staates geschossen haben. Der Prozess wird am 5. September fortgesetzt.

5. Juli 2018: Urteil für Ursache-Unterstützer

Der SEK-Einsatz auf Adrian Ursaches Grundstück hat für einen Beteiligten erste juristische Konsequenzen: Das Amtsgericht Zeitz verurteilt einen Mann zu elf Monaten Haft auf Bewährung. Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte waren die Vorwürfe, die der Mann einräumte. Er gehörte zu den etwa 30 bis 40 Unterstützern, die sich auf dem Grundstück in Reuden versammelt hatten, um die Zwangsräumung zu verhindern. Als SEK-Beamte auf das Grundstück vorgedrungen waren, hatte er einen Stein auf die Polizisten geworfen und einen Beamten verletzt. Seit Oktober 2017 läuft der Prozess gegen Ursache wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Halle.

28. Juni 2018: Ursache beantragt Verfahrensende

Adrian Ursache beantragt das Ende des Verfahrens, zudem seine Haftentlassung. Seine Verteidiger schlossen sich dem Antrag an. Begründet wird dieser mit den Aussagen des SEK-Beamten tags zuvor. Dabei war zutage getreten, dass nicht Ursache, sondern ein SEK-Beamter zuerst geschossen hatte, als zur Zwangsräumung im August 2016 die Lage eskalierte. Der Antrag wurde schließlich abgelehnt.

27. Juni 2018: SEK-Beamter sagt aus

Im Prozess gegen den ehemaligen Mr.Germany Adrian Ursache am Landgericht Halle hat ein SEK-Mann ausgesagt. Dem Angeklagten wird versuchter Mord vorgeworfen. Er soll bei einem SEK-Einsatz zur Zwangsräumung seines Grundstückes auf diesen Polizisten geschossen haben. Der SEK-Mann soll bei dem Schußwechsel durch ein Projektil am Hals verletzt worden sein. Die Herkunft des Geschosses bleibt jedoch nach wie vor unklar. Der Mann hat aber bestätigt, was in dem Prozess schon seit geraumer Zeit gewiß ist: Ursache hat nicht zuerst geschossen, wie die Anklage behauptet, sondern ein SEK-Beamter. Nach wie vor ist nicht klar, ob Ursache überhaupt geschossen hat. Er bestreitet das. Die Verteidiger wollen weiter unbedingt einen Ortstermin, um Fragen zum Tatablauf zu klären. Noch vier Verhandlungstage sind geplant.

4. Mai 2018: Prozess wird erneut verlängert

Das Gericht hat festgelegt, dass es acht weitere Verhandlungstermine geben soll. Gestritten wurde an diesem 24. Verhandlungstag um einen Antrag der Verteidigung, den Sachverständigen für das psychiatrische Gutachten abzuberufen. In dem Gutachten geht es um die Einschätzung der Schuldfähigkeit des Angeklagten – das Ergebnis daraus ist noch nicht-öffentlich, der Verteidigung liegt es bereits schriftlich vor. Ursaches Anwälte behaupten, es würde wissenschaftlichen Standards nicht gerecht. Die Staatsanwaltschaft wies das nun zurück. Der Gutachter gab an, dass der Angeklagte es ablehne, aktiv mitzuwirken, so dass die Arbeit erschwert sei. Das Gericht ließ eine Entscheidung über den Antrag der Verteidigung zunächst offen.

15. März 2018: Streit um kriminaltechnische Gutachten eskaliert

Wie schon am vergangenen Verhandlungstag haben auch an diesem Tag Ursaches drei Verteidiger wieder ein ganzes Bündel von Erklärungen und Anträgen vorgetragen. Anlass war der zwei Tage zuvor gestellte Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter. Den hatte mittlerweile eine andere Kammer als unbegründet zurückgewiesen. Daraufhin nun hat die Verteidigung auch diese Richter für befangen erklärt und behauptet, dass auch sie nicht objektiv seien. Jetzt wurde Einsicht in die Protokolle der Sitzung dieser Richter verlangt.

Der Streit vor Gericht dreht sich noch immer um einen Beweisantrag. Die Verteidiger wollen mit einem weiteren kriminaltechnischen Gutachten zeigen, dass der Angeklagte gar nicht habe schießen können. Doch das hatte die Kammer zurückgewiesen und es damit begründet, dass der Gutachter zu diesem Thema bereits mehrfach in der Verhandlung befragt worden sei – auch durch die Verteidiger.

13. März 2018: Verteidigung geht in die Offensive

Die Verteidiger wollen weiter beweisen, dass Ursache gar nicht geschossen haben könne – wegen seiner Schussverletzungen. Ursache selbst bestreitet, bewusst einen Schuss abgegeben zu haben. An diesem Verhandlungstag nun wurde ein Befangenheitsantrag gegen den Gutachter gestellt, der die Schussverletzungen eingeschätzt hatte. Und auch der Vorsitzende Richter gilt den Veteidigern als befangen, letzlich wegen der Zurückweisung der Beweisanträge.

12. Februar 2018: Prozessverlauf wird völlig ungewiss

Ursache war bei dem SEK-Einsatz im August 2016 von vier Polizeigeschossen getroffen worden. Einer der Polizisten hat eingeräumt, er habe zuerst geschossen. Seitdem das klar ist, versucht die Verteidigung alles, um zu beweisen, dass der ganze Polizeieinsatz unrechtmäßig war. Und auch, dass der Beschluss zur Zwangsräumung, der mit dem Einsatz durchgesetzt werden sollte, nie ordnungsgemäß zugestellt worden sei. So stellten die Verteidiger weitere Beweisanträge. Auch die Polizeivideos wurden erneut in Augenschein genommen. Klar ist bislang nur: Der Prozessverlauf wird ungewisser denn je.

10. Januar 2018: Polizeieinsatzleiterin schildert Vorab-Lageeinschätzung

Die Einsatzleiterin der Polizei, die am 25. August 2016 alles koordinierte, gibt an diesem 18. Verhandlungstag die Voreinschätzung der Lage zu Protokoll: Der Polizei sei die Gefahr bewusst gewesen, die von Ursache ausging. So sei bekannt gewesen, dass sich Ursache eine Waffe besorgt habe. Ebenso, dass der 44-Jahre alte Ex-Mister Germany kurz vor der angekündigten Zwangsräumung im Internet damit gedroht hatte, im Falle eines Angriffs auf seinen selbsternannten "Staat Ur" "alle abzuschlachten".

19. Dezember 2017: SEK-Beamter räumt ein, zuerst geschossen zu haben

Durch Zeugenaussagen, darunter des SEK-Beamten selbst, der an jenem 25. August 2016 geschossen haben soll, ergibt sich ein anderes Bild als bisher von der Anklage gezeichnet. Der SEK-Beamte räumt ein, zuerst geschossen zu haben. Wie die "Mitteldeutsche Zeitung" zu der ausführlichen Zeugenaussage berichtet, sagte der Polizist: "Der Mann stellte eine stetige Bedrohung dar." Und: "Irgendwann dachte ich, jetzt muss gehandelt werden." Demnach hatte er sich bedroht gefühlt, weil Ursache mit einem Revolver auf die Beamten gezielt hatte. Der SEK-Beamte wurde mit Perücke und Bart verfremdet und anonym befragt.

28. November 2017: Prozess verlängert sich

Der 29. November sollte eigentlich der letzte Verhandlungstag sein. Doch stattdessen stellen sich mittlerweile mehr Fragen als es Antworten gibt. Zeugenaussagen ergeben kein klares Bild vom Ablauf jenes Augusttages, an dem Ursaches Haus zwangsgeräumt werden sollte und alles in eine Schießerei ausartete. Unklar bleibt die Abfolge der Schüsse auch an diesem Verhandlungstag, auch nach den Zeugenaussagen von Polizisten.

19. Oktober 2017: Ursache wird kurzzeitig von Verhandlungen ausgeschlossen

Am vierten Verhandlungstag stört der Angeklagte immer wieder das Verfahren. Er hat wiederholt einen Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt und nannte die Schwurgerichtskammer unehrlich und voller Lüge. Der Vorsitzende Richter warf Ursache schließlich aus dem Gerichtssaal. Die Verhandlungen sollen künftig ohne ihn stattfinden. Die Begründung: Der Angeklagte hindere das Gericht an der Beweisaufnahme.

9. Oktober 2017: Prozess gegen Ursache beginnt

Ursache muss sich vor dem Landgericht Halle verantworten. Ihm wird vorgeworfen, auf einen Polizisten geschossen zu haben, als sein Grundstück zwangsgeräumt werden sollte. Ursache ist wegen versuchten Mordes angeklagt. Er selbst war durch Kugeln lebensgefährlich verletzt worden. Der Prozessauftakt findet unter verschärften Sicherheitsmaßnahmen statt.

19. April 2017: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ursache

Beim Landgericht Halle geht im April die Anklage gegen Ursache ein. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Verstöße gegen das Waffengesetz vor.

Ursache war zuvor versuchter Totschlag vorgeworfen worden. Weil die Auswahl seiner Opfer willkürlich sei und er sie dadurch "zum bloßen Objekt degradiert habe", so ein Gerichtssprecher im April, laute der Vorwurf gegen ihn nun "versuchter Mord".

25. August 2016: Zwangsräumung endet in Schießerei

Um die Zwangsräumung des Grundstücks durch den Gerichtsvollzieher zu unterstützen, rückt die Polizei an diesem Morgen mit zwei Hundertschaften und SEK an. Gleich nach Eintreffen seien die Beamten von Ursache und weiteren Personen, die den Reichsbürgern zugerechnet werden, angegriffen worden, so ein Polizeisprecher. Die mutmaßlichen Reichsbürger sollen Steine geworfen haben; ein Beamter wird laut Polizei gebissen.

Ursache soll mit einer Waffe auf die Beamten geschossen haben. Einen Polizisten trifft er am Hals. Ohne Schutzkleidung hätte der Schuss tödlich sein können, heißt es von der Staatsanwaltschaft Halle. Die Polizisten schießen Ursache nieder, die Kugeln treffen ihn in den Oberkörper. Er muss in ein Leipziger Krankenhaus geflogen werden.

24. August 2016: Zwangsräumung von Ursaches Grundstück scheitert

Ursache soll nach Angaben der Polizei eine Schuld auf sein Grundstück in Reuden im Burgenlandkreis nicht beglichen haben. Daher wird eine Zwangsräumung angesetzt. Der erste Versuch des Gerichtsvollziehers am 24. August 2016, das Grundstück von Ursache räumen zu lassen, scheitert jedoch: Ursache, der vom Verfassungsschutz den Reichsbürgern zugeordnet wird, hat zahlreiche Sympathisanten mobilisiert. Sie sind zu ihm gereist, um zu helfen, die Zwangsvollstreckung zu verhindern.

Ursache begründet seinen Widerstand gegen die Zwangsräumung mit dem Völkerrecht. Ein Gerichtsvollzieher könne ihm als Mensch keine Befehle erteilen, sagte Ursache im Sommer 2016. Auf seinem Grundstück würden ausschließlich die Gesetze des von ihm ausgerufenen "Staates Ur" gelten.

2015: Ursache argumentiert laut Gerichtsvollzieher mit Reichsbürger-Ideologie

Dem Gerichtsvollzieher zufolge sagt Ursache Anfang 2015 erstmals, dass es den Gerichtsvollzieher als Beamten gar nicht gebe. Demnach sei dieser nicht legitimiert, die Zwangsversteigerung durchzusetzen. Auch die Bundesrepublik Deutschland existiere nicht, soll Ursache dem Gerichtsvollzieher gesagt haben.

Reichsbürger-Pass, Symbolfoto
Der Verfassungsschutz rechnet Ursache den sogenannten Reichsbürgern zu. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / Christian Ohde

Zudem ruft Ursache auf seinem Grundstück in Reuden im Burgenlandkreis den "Staat Ur" aus. Der Verfassungsschutz rechnet ihn der Reichsbürger-Bewegung zu. Als Reichsbürger erkennt Ursache die Existenz der Bundesrepublik Deutschland nicht an, ebenso wenig wie Steuerforderungen oder Gerichtsurteile. Der "Reichsbürger" beginnt, den Gerichtsvollzieher zu bedrohen: Wer seinen Staat betrete, müsse mit Selbstverteidigung rechnen – Waffengewalt eingeschlossen.

Ursache stellt kurz vor der angesetzten Zwangsräumung ein Video ins Internet, in dem er eine Morddrohung gegen den Gerichtsvollzieher ausspricht. Im Video nennt Ursache laut Polizei Namen, Adresse und Autokennzeichen des Beamten. Dieser steht im Sommer 2016 nach der eskalierten Zwangsräumung mehrere Wochen unter Polizeischutz.

August 2013: Zwangsversteigerungsverfahren gegen Ursache

Das Ehepaar Ursache hat finanzielle Probleme. Schulden für Strom, Autos und nicht bezahlte Gerichtskosten belaufen sich auf etwa 150.000 Euro. Wenn die Schulden nicht beglichen werden, soll das Grundstück zwangsversteigert werden.

2004: Ursache kauft Grundstück in Reuden

Adrian Ursache und seine Frau kaufen ein etwa 500 Quadratmeter großes Grundstück in Reuden. Dafür nehmen sie einen Kredit auf.

1998: Ursache wird "Mister Germany"

Der gebürtige Rumäne Adrian Ursache (Jahrgang 1974) wird zum "Mister Germany" gewählt.

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Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 09.10.2017 | 05:00 Uhr

Quelle: MDR/mh, mg

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