Urteil Angriff auf Polizisten in Halle: Bewährungsstrafe für Identitären
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Im Prozess gegen zwei Identitäre, die 2017 zwei Zivilpolizisten angegriffen haben, ist am Amtsgericht Halle das Urteil gesprochen worden. Ein Mann wurde freigesprochen, gegen den anderen eine Freiheitsstrafe verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt ist.

Eine Bewährungsstrafe, ein Freispruch: So endete der Prozess am Amtsgericht Halle gegen zwei Männer, die der neurechten Gruppe "Identitäre Bewegung" zugerechnet werden. Die beiden mussten sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Ihnen war vorgeworfen worden, im November 2017 zwei Polizisten angegriffen zu haben.
Dafür hat das Amtsgericht am Mittwoch einen der beiden Angeklagten nach zwei Verhandlungstagen zu acht Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Die Strafe liegt im unteren Bereich des Strafrahmens: Für gefährliche Körperverletzung sind laut Gericht Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren möglich. Der Mann muss außerdem 1.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Der andere Angeklagte wurde freigesprochen. Ihm konnte nicht nachgewiesen werden, dass er an der Körperverletzung beteiligt war.
Mit Reizgas Polizisten angegriffen
Die beiden Angeklagten wollten laut eigenen Aussagen nach einem Angriff mit Flaschen auf das Haus der Identitären in der Adam-Kuckoff-Straße in Halle die Flaschenwerfer verfolgen. Ausgerüstet mit Schutzhelm und Schild, Schlagstock und Baseballschläger hätten sie aber zwei Polizisten in Zivil mit den Flaschenwerfern verwechselt. Die Beamten haben vor Gericht ausgesagt, sie hätten sich durch Rufe eindeutig als Polizisten zu erkennen gegeben.
Trotzdem hatte einer der beiden Identitären die Beamten mit Reizgas angegriffen. Im Prozess sagte der Mann, er habe nicht gewusst, dass die beiden Männer Polizisten seien. Erst nach dem Reizgasangriff habe er die vorgehaltenen Pistolen gesehen. Da erst sei ihm klar geworden, wen er vor sich hatte.
Identitäre in Halle
Die Identitären hatten in Halle ein Hausprojekt in der Adam-Kuckoff-Straße neben dem Steintorcampus der Uni betrieben. Mittlerweile ist die Gruppe aus dem Haus ausgezogen. Der Verfassungsschutz hat die "Identitäre Bewegung" als rechtsextrem eingestuft und beobachtet sie. In Deutschland hat die Gruppe mehrere hundert Mitglieder.
Quelle: MDR/mh
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT - Das Radio wie wir | 24. Juni 2020 | 17:30 Uhr
Sachsin vor 35 Wochen
Unfassbar ! Wie so oft seit vielen Jahren bleiben Gerichtsurteile dem Volk nicht vermittelbar und werden sich wie schon La Fontaine erkannte "IM NAMEN DES VOLKES" als Bärendienst erweisen.
ossi1231 vor 35 Wochen
Warum ist das nicht vermittelbar?
Wenn ich hier zuviel mehr dazu äußere wird jede Freischaltung riskiert.
Das Urteil ist absolut plausibel.