Pandemie Handelsverband Sachsen-Anhalt kritisiert verschärfte Corona-Regeln
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Für Händler mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche gelten strengere Vorgaben bei der Anzahl der Kunden. Der Handelsverband befürchtet Warteschlangen vor Supermärkten – und somit neue Gelegenheiten für Ansteckung.
Der Handelsverband Sachsen-Anhalt hat die verschärften Corona-Regeln im Einzelhandel kritisiert. Landesgeschäftsführer Knut Bernsen erklärte MDR SACHSEN-ANHALT, die Regeln seien kontraproduktiv. Es gebe keinen sachlichen Grund dafür, unterschiedliche Regelungen für Verkaufsflächen über und unter 800 Quadratmetern zu erlassen. "Mit dieser Regelung werden wir Warteschlangen vor den Supermärkten, Modegeschäften und Kaufhäusern erleben. Das schafft neue Gelegenheiten für Ansteckungen", erklärte Bernsen.
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Regelung auf "juristisch sehr unsicherem Boden"
Weiter sagte der Landesgeschäftsführer: "Zudem verstärkten die anstehenden Kunden dann das Gefühl bei den Verbrauchern, die Waren könnten knapp werden. Die Konsequenz könnten erneut verstärkte Hamsterkäufe im Lebensmittelhandel sein."
Die Regelung stehe auch juristisch auf sehr unsicherem Boden, so Bernsen. Das würden die Erfahrungen nach Ende des ersten Lockdowns zeigen, als zunächst nur Händler mit weniger als 800 Quadratmetern öffnen durften. Damals hatten mehrere Gerichte in den Ländern die entsprechende Verordnung gekippt und so einen Flickenteppich an Vorgaben geschaffen.
Supermarktkette gelassen
Die Supermarktkette Kaufland sieht die neue Regelung gelassen. Kaufland teilte MDR SACHSEN-ANHALT mit, aufgrund der großen Verkaufsflächen sowie der breiten Gänge könne man die geforderte Kundenanzahl sowie die Mindestabstände in der Regel einhalten. Sollte es notwendig sein, würde man die Einkaufswagen auf eine entsprechende Anzahl begrenzen und Sicherheitsdienste einsetzen.
Am Mittwoch hatten Bund und Länder verschärfte Corona-Regeln ab Dezember beschlossen. Unter anderem gelten dann für Händler ab 800 Quadratmetern Verkaufsfläche strengere Vorgaben bei der Anzahl der zugelassenen Kunden als für Geschäfte unterhalb dieser Grenze. Die Bundesregierung hatte sich darauf geeinigt, bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern die derzeit geltende Zehn-Quadratmeter-Regelung pro Person bestehen zu lassen und für die Quadratmeter darüber hinaus dann jeweils 20 Quadratmeter pro Person vorzuschreiben.
Das ist der Corona-Fahrplan von Bund und Ländern
Nach einer siebenstündigen Videoschalte zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Länderchefs am Mittwoch gibt es nun einen gemeinsamen Beschluss (zum Downloaden). Die Kernpunkte:
- Verlängerung des Teil-Lockdowns ab 1. Dezember bis zum 20. Dezember, bislang geschlossene Betriebe und Einrichtungen bleiben zu
- Handel bleibt geöffnet, allerdings mit neuen Platzbeschränkungen
- Ausweitung der Maskenpflicht – sie gilt auch vor Geschäften und auf Parkplätzen sowie örtlich festgelegt unter freiem Himmel, wo sich Menschen aufhalten
- Länder dürfen Lockerungen beschließen, wenn die Inzidenz unter 50 fällt und die Tendenz sinkend bleibt
- Verschärfung der Maßnahmen in Hotspots mit einer Inzidenz ab 200
- Kontaktbeschränkungen auf fünf Personen aus maximal zwei Haushalten werden verschärft
- lockerere Kontaktregeln zwischen dem 23. Dezember und 1. Januar, da dürfen sich maximal zehn Personen aus dem engsten Familien- oder Freundeskreis treffen
- zu Silvester wird ein Feuerwerksverzicht empfohlen, Behörden sollen regional Verbotszonen einrichten für belebte Orte
- Schulen und Kitas bleiben geöffnet, neu ist die Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse 7; grundsätzlich soll es Frontalunterricht geben, Wechsel- oder Hybridunterricht werden ab einer Inzidenz von 200 angeregt
- Antigen-Schnelltests sollen verstärkt in Schulen zur Anwendung kommen
- Finanzielle Unterstützung der von Schließung betroffenen Unternehmen im Dezember analog der Novemberhilfe
- Finanzielle Unterstützung nicht geschlossener aber stark eingeschränkter Bereiche – etwa Kultur, Soloselbständige, Reisebranche – über die Überbrückungshilfe bis Mitte 2021
- Schutz gefährdeter Gruppen: im Dezember Abgabe von 15 FFP2-Masken gegen Eigenbeteiligung für den gesamten Winter; je Pflegebedürftigem 30 Schnelltests pro Monat
- verstärkte Maskenkontrollen in Zügen; die Deutsche Bahn soll die Sitzplatzkapazität deutlich erhöhen, um mehr Abstand zu gewährleisten, und parallel die Reservierbarkeit beschränken; keine Reservierungspflicht
Quelle: MDR/dg
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 26. November 2020 | 19:00 Uhr
Haller vor 7 Wochen
Nun kontraproduktiv wird es für die Entscheider nicht sein.