
Polizeiliche Kriminalstatistik 2017 Neues Gesetz: Mehr Sexualstraftaten erfasst
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Im Herbst 2016 wurde das Sexualstrafrecht neu gefasst. Nun zählen mehr Tatbestände als Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. So ist die Zahl der erfassten Vergewaltigungen im Vergleich zum Jahr 2016 zwar deutlich gesunken. Durch das neue Gesetz fallen nun aber mehr Tatbestände unter diesen Paragrafen.

Im Jahr 2017 hat es in Sachsen-Anhalt mehr Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gegeben. Laut Innenministerium stieg die Zahl der Fälle auf 1.640. Im Jahr zuvor waren 1.480 Straftaten erfasst worden. Die Zahlen seien aber nur bedingt miteinander vergleichbar, so das Innenministerium.
Nach der Silvesternacht in Köln war das Sexualstrafrecht reformiert worden. Innenminister Holger Stahlknecht sagte im Interview mit MDR SACHSEN-ANHALT, dass nun Taten, die früher als Beleidigung galten, als Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfasst werden können.
Der neu eingeführte Erfassungsgrund "sexuelle Belästigung" hieß früher "Beleidigung auf sexueller Grundlage" und fiel nicht unter das Sexualstrafrecht. So heißt es in dem neuen Paragrafen 184i des Strafgesetzbuches: "Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft". Begrapschen, ungewünschte Umarmungen oder Berührungen können nun unter bestimmten Voraussetzungen als sexuelle Belästigung strafrechtlich relevant werden.
Deutlich weniger Vergewaltigungen
Auf den neu geschaffenen Paragrafen "Sexuelle Belästigung", § 184i des Strafgesetzbuches, entfielen 221 Straftaten. Auch der Paragraf "Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung", 177 Stgb, war im November 2016 reformiert worden. So sind nun auch solche Fälle strafbar, in denen eine Person sich erkennbar gegen eine sexuelle Handlung ausspricht. Dementsprechend zählen nun neben der Vergewaltigung und der Nötigung mehr Fälle unter diesen Paragrafen.
Insgesamt wurden demnach für das Jahr 2017 insgesamt 302 Vergewaltigungen, sexuelle Nötigungen und Übergriffe, 466 Fälle von Kindesmissbrauch und 872 sonstige Straftaten in Sachsen-Anhalt erfasst. Das Innenministerium teilte mit, betrachte man jedoch nur die Anzahl der Vergewaltigungen, so sei ein erheblicher Rückgang von 255 Fällen im Jahr 2016 auf 169 Fälle im Jahr 2017 erkennbar.
Knapp neun Prozent aller Sexualstraftaten von Zuwanderern verübt
Von Zuwanderern sind laut Statistik 144 Fälle, also 8,7 Prozent aller Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, registriert worden – darunter 29 Vergewaltigungen und 21 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch.
Definition Zuwanderer Zuwanderer im Sinne der Polizeilichen Kriminalstatistik sind Nichtdeutsche, die sich unerlaubt oder erlaubt mit dem Aufenthaltsstaus Asylbewerber, einer Duldung, als Kontingent- und Bürgerkriegsflüchtling oder als Schutz- und Asylberechtigte in Deutschland aufhalten. Quelle: Landesregierung
"Jede Vergewaltigung ist eine zu viel"
Innenminister Stahlknecht sagte, die Anzahl der Vergewaltigungen bei Zuwanderern sei zurückgegangen. Er betonte: "Jede Vergewaltigung ist eine zu viel, aber wir haben einen Rückgang. Während die Taten, die früher Beleidigungen waren, also das Anfassen und unsittliche Berühren an Stellen am Körper, zugenommen haben."
Er fordere eine Null-Toleranz-Strategie. "Ich habe trotz aller Unabhängigkeit die Erwartungshaltung an die Gerichte, empfindliche Strafen auszusprechen, weil sich dort herumsprechen muss, dass sich das bei uns nicht gehört. Und dass unsere Frauen kein Freiwild sind."
Die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2017 war am Dienstagnachmittag vorgestellt worden. Demnach ist die Zahl aller erfassten Straftaten in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr auf den niedrigsten Wert der vergangenen zehn Jahre gesunken – auf 186.550.
Quelle: MDR,dpa/mp
Dieses Thema im Programm: FAKT IST! | 26. März 2018 | 22:05 Uhr
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27.03.2018 14:14 psteffen 46
27.03.2018 14:01 Krause - "lieber nackt als rechtsextremistisch!" 45
27.03.2018 13:56 psteffen 44