#MDRklärt
Darum dürfen in Sachsen-Anhalt Krokodile gehalten werden
Was haben Kaninchen und Krokodile gemeinsam? Beide dürfen in Sachsen-Anhalt von Privatpersonen gehalten werden. Die Besitzer müssen darauf achten, dass sie artgerecht leben können und weder Menschen verletzen noch Eigentum beschädigen. Das gilt für Kaninchen- wie für Krokodil-Besitzer.
Ein Gesetz, dass das Halten von gefährlichen Tieren beschränkt oder gar verbietet, gibt es in Sachsen-Anhalt seit 2003 nicht mehr.
Zwar könnten die Kommunen das Halten von gefährlichen Tieren noch immer verbieten, dies ist aber laut Umweltministerium noch nie vorgekommen. Auch nicht bei zwei Löwen, die ein Mann in der Börde gehalten hat und die 2015 aus ihrem Gehege ausgebrochen waren.
Einen Unterschied gibt es zwischen Kaninchen und Krokodilen dann aber doch noch:
Während man Kaninchen bequem in Tierhandlungen kaufen kann, unterliegt der Handel mit exotischen Tieren strengen Regeln.