#MDRklärt Halle-Attentat: So unterschiedlich wird international über den Prozess berichtet

22. Juli 2020, 16:22 Uhr

Auf der ganzen Welt wird über den Prozess zum Anschlag auf die Synagoge in Halle berichtet. Die Berichterstattung ist in vielen Teilen sehr ähnlich, doch in einigen Details unterscheidet sie sich mitunter deutlich von Land zu Land.

Die Augen der Welt ruhen auf Magdeburg. Was sich hochtrabend liest, ist von der Realität gar nicht so weit entfernt. Zahlreiche internationale Medien berichten über den Prozess gegen Stephan B. – von Brasilien bis Bangkok.

Direkt im Gerichtsaal sind nur 44 Journalisten erlaubt, darunter auch Vertreter der New York Times und der Tageszeitung Israel Hayom. Insgesamt sind sieben ausländische Medien aus vier Ländern direkt im Saal. Neben Israel und den Vereinigten Staaten auch aus der Schweiz und den Niederlanden.

Keine Bühne für den Angeklagten Stephan B.

Auch wenn die meisten Artikel sehr nüchtern geschrieben sind und vor allem den Verlauf des Prozesses wiedergeben, unterscheiden sich die Texte weltweit in kleinen Details. Auffällig ist vor allem der Umgang mit der Namensnennung des Angeklagten. MDR SACHSEN-ANHALT hat für sich entschieden, dem Appell der Nebenkläger zu folgen und den Nachnamen des Angeklagten abzukürzen. Diesem Appell sind beispielsweise auch der Schweizer Rundfunk, Al Jazeera und die Zeitung Israel Hayom nachgekommen. So soll dem Angeklagten keine Bühne geboten werden.

Radio Télévision Suisse verzichtet sogar ganz auf Namen und Bilder des Angeklagten. Andere Medien – wie zum Beispiel El PAÍS aus Spanien und el Comercio aus Peru – dagegen nennen den vollen Namen. Auch die New York Times, die bereits mehrere Artikel zum ersten Prozesstag veröffentlicht hat, nennt den vollen Namen und zeigt den Angeklagten auf Bildern deutlich im Porträt.

Berichterstattung auch über die Opfer des Attentats

Am ersten Prozesstag befragte das Gericht den Angeklagten zum Tathergang. Die meisten Medien verzichteten bisher darauf, die grausamen Einzelheiten und die oft schockierenden Bemerkungen des Angeklagten weiter zu verbreiten. Die Neue Zürcher Zeitung und vor allem das niederländische Algemeen Dagblad dagegen zitieren Stephan B. dagegen weitaus häufiger.

Allerdings berichtet das Algemeen Dagblad auch über die Proteste vor dem Gebäude des Landgerichts in Magdeburg. Zahlreiche Menschen wollten dort die Opfer des Attentäters von Halle mehr in den Mittelpunkt rücken. Auch bei der BBC und dem Schweizer Rundfunk kamen die Demonstranten zu Wort.

Quelle: MDR/mx

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 22. Juli 2020 | 19:00 Uhr

6 Kommentare

ossi1231 am 24.07.2020

"Der Täter darf seine Sicht der Dinge vortragen, so dumm und verrückt die auch sein mag, ..." gut erkannt.
Aber was macht ein Gericht wenn derTäter auf einer Kanonenkugel geritten ist, nach eigenem bekunden?

ossi1231 am 24.07.2020

Naturgesetze sind keine Verschwörungstheorien und ich will nicht von S.B. hören was mit der Bombe am Döner (gewesen ist,) sondern von den Ermittlungsbehörden und zwar EXAKT und kein Palaver und auch über alle Waffen.

Als ich diese Aussage tätigte, war großer Jammer wie unverständlich weil sprachlich das "gewesen ist" weggekürzt war.
Und eine Simone schimpfte etwas von "Nebulöse Aussagen" von "Verharmlosung und Relativierung dieser Tat" ... ja wo bitte ist den die sachliche Frage nach der Munition eine "rechte Verschwörungstheorie"?
Und ist es so nicht Simone welche "keine Argumente sondern lediglich Ideologien anzubieten" hat?

ossi1231 am 24.07.2020

"Ein deutscher Gerichtssaal ist kein Ort für ... Propaganda." ... Auch bei der guten Hilde Benjamin waren für die Propaganda die Zentralorgane der jeweiligen SED Kreisleitung zuständig.

Aber warum klärt uns das Gericht nicht über die Erkentnisse der Ermittler zur Kraft der Munition auf?

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