Eine ältere Frau und ihr Anwalt im Gerichtssaal.
Eine Rentnerin aus Biederitz wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Bildrechte: MDR/ Bernd-Volker Brahms

Fall in Biederitz Aktive Sterbehilfe: Rentnerin bekommt Bewährungsstrafe

10. November 2020, 19:56 Uhr

Eine Rentnerin aus Biederitz im Jerichower Land ist am Dienstag am Stendaler Landgericht zu einer einjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach Ansicht des Gerichts hatte sie im August des vergangenen Jahres ihrem schwer kranken Mann dabei geholfen, sich das Leben zu nehmen.

Ein Mann steht vor einem Bücherregal
Bildrechte: MDR/Hannah Singer

Es ist 4.55 Uhr morgens, als die Rentnerin aus Biederitz sich an jenem 8. August 2019 bei der Notrufzentrale meldet und angibt, dass ihr Mann verstorben sei. Die Notärztin kommt und findet den unbekleideten 72-Jährigen tot in seinem Bett liegend vor. Einige Totenflecken konnte der Arzt bereits sehen und in seinem Bericht vermerken. Um 5.36 Uhr stellt die Notärztin offiziell den Tod fest und gibt als Ursache "Vergiftung" und "Suizid" an. Aufgrund der vorgefundenen Umstände und den Angaben der Frau informiert das Notarztteam die Polizei. Bei "nicht natürlicher Todesursache" ist dies vorgeschrieben.

Bis zu fünf Jahre Haft für "Töten auf Verlangen"

"Töten auf Verlangen" heißt der Vorwurf, dem Sieglinde S. ausgesetzt war. Im Falle von "Töten auf Verlangen" sieht das Gesetz im Paragrafen 216 des Strafgesetzbuches bis zu fünf Jahre Haftstrafe vor. Im Fall der Rentnerin aus Biederitz handelt es sich offensichtlich um einen tragischen Fall, die an vier Verhandlungstagen am Stendaler Landgericht verhandelt wurde und nun zu Ende ging.

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Laut Anklage soll sie ihrem Mann am Abend vor dessen Tod Tabletten in die Hand gegeben sowie sechs Insulinspritzen verabreicht haben. Nach einem medizinischen Gutachten soll die Unterzuckerung durch das Insulin letztendlich todesursächlich gewesen sein. Diese aktive Handlung wurde ihr im Strafprozess zum Verhängnis. Wenn es nur bei den Tabletten geblieben wäre, die der Mann sich selbst verabreichte, dann wäre die Sache straffrei geblieben.

"Es ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass die Tabletten in ihrer Langzeitwirkung den Tod herbeigeführt hatten", sagte Verteidiger Carsten Schneider aus Magdeburg. Er hatte Freispruch für seine Mandantin gefordert. Er werde in Revision gehen, kündigte er kurz nach der Urteilsverkündung an.

Frau gibt unmittelbar nach der Tat Geständnis ab

Es handele sich um eine Täterschaft, sagte Richterin Simone Henze-von Staden. Dadurch, dass die Ehefrau die Spritzen gesetzt habe, habe sie im letzten Stadium das Geschehen beherrscht, obwohl der Mann es verlangt habe. So habe er die Verabreichung der Spritzen "duldend" entgegengenommen. Er habe nicht mehr wissen können, wann er sich den tödlichen Spritzen entziehen könne, begründete die Richterin ihr Urteil.

Sie geht davon aus, dass der Mann sich auch hätte selbst das Leben nehmen können, indem er sich entsprechend Tabletten verabreicht. "Er konnte ja noch rauchen und auch noch essen", sagte sie.     

Freimütig hatte die Frau den Hergang des Ablaufes der Notärztin und auch mehreren Polizisten am Morgen des Ablebens ihres Mannes erzählt. Ein 25-jähriger Polizist schilderte als Zeuge vor Gericht die Situation. Er habe den stark übergewichtigen Mann im Bett liegend vorgefunden, dieser habe Einstiche am Bauch gehabt und habe kränklich ausgesehen.

Die Ehefrau habe geschildert, dass sie mit ihrem Mann am Abend zuvor vor dem Fernseher gesessen habe. Gegen 23 Uhr wollten sie dann ins Bett. In der Situation habe ihr Mann, der seit Jahren unter starken Rückenschmerzen und Diabetes litt, gesagt: "Heut' machen wir es."

25 Tabletten und sechs Pullen Insulin

Ihr Mann habe einfach nicht mehr leben wollen, habe die Frau geschildert, so der Polizist. Sie habe ihm dann Tabletten in die Hand gegeben und anschließend mehrere Insulinspitzen verabreicht. Sie kannte sich mit der Dosierung aus, sagte die Rentnerin im Gericht. Täglich hatte sie in den vergangenen Jahren die Spritzen gegeben. Als ausgebildete Krankenschwester war es kein Problem für sie.

Der Medikamentencocktail lässt sich später rekonstruieren: Beruhigungsmittel, Schmerzmittel und Insulin. So steht es auch in der Anklageschrift des Gerichts.

Aussage und Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Eine Burger Polizistin, die ebenfalls zum Tatort gerufen wurde, schilderte, dass die Ehefrau auch ihr unter Tränen den Ablauf geschildert hatte. Später kamen noch Kriminalpolizisten an den Ort des Geschehens und nahmen die Sache auf. Dazu gehörte auch ein Abschiedsbrief, den der Mann in ein Notizbuch geschrieben hatte. Hierin schilderte er, dass es sein ausdrücklicher Wunsch war, zu sterben.  

Die angeklagte Rentnerin äußerte sich vor Gericht auch zu den Geschehnissen. Allerdings machte sie am ersten Verhandlungstag ihre Aussage auf Antrag der Verteidigung ausschließlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Daher wurden auch die Plädoyers am Dienstag hinter verschlossen Türen gehalten.

Langer Leidensweg wirkt strafmildernd

Die Richterin hatte strafmildernd berücksichtigt, dass bei dem Ehemann der Angeklagten ein sehr langer Leidensweg vorausgegangen war. Schon Anfang der 1990er Jahre hatten chronische Schmerzen bei ihm eingesetzt. Die letzten Jahre war er bettlägerig. Eine Einweisung ins Pflegeheim oder auch nur einen stationären Krankenhausaufenthalt habe er stets abgelehnt. Dies habe auch bei der Frau zu enormen Belastungen geführt, so die Richterin, zumal die Frau sich 2019 auch noch eine Hüftoperation hatte unterziehen müssen.

Sie gehe davon aus, dass diese Straftat die einzige im Leben der Angeklagten bleiben werde, sagte Richterin Henze-von Staden. Eine aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. In der Schweiz und in den Niederlanden ist dies unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.    

Ein Mann steht vor einem Bücherregal
Bildrechte: MDR/Hannah Singer

Über den Autor Bernd-Volker Brahms wurde in Leer/Ostfriesland geboren und hat in Göttingen Deutsch und Geschichte studiert. Er hat 18 Jahre lang für verschiedene Zeitungen als Redakteur gearbeitet. Er ist politischer Reporter mit Leidenschaft. Brahms arbeitet im MDR-Regionalstudio Stendal.

Quelle: MDR/olei

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 10. November 2020 | 17:00 Uhr

7 Kommentare

Wahrsager am 11.11.2020

Mag sein, dass das so war. Trotzdem Gegenfrage: Wie lange haben Sie persönlich einen bettlägerigen, evtl. dementen Angehörigen gewindelt ? Sie selbst ! Nicht an ein Pflegeheim abgedrückt. Das interessiert mich nur, um ein Gefühl zu bekommen, wie Sie zu Ihrer Meinungsbildung gekommen sind.

Uborner am 11.11.2020

Die Frau hat richtig gehandelt, der Richter musste sie gemäß der Rechtslage verurteilen und hat den Grat gut bewältigt. Das schlimme daran ist die verkorkste Rechtslage die völlig aus der Zeit gefallen ist und dem Diktat der christlichen Kirche folgt.
Es hat leider nicht jeder das Geld um in am Ende in der Not in die Schweiz zu
fahren.

ElBuffo am 10.11.2020

Na wenn das Schule macht, dann ist das Rentenproblem bald gelöst. Man bekommt mildernde Umstände, wenn man jemanden als Belastung empfindet. Da dürfte auch für die Erben noch was drin sein.

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