Verschärfte Maßnahmen Neue Allgemeinverfügung im Landkreis Bautzen: Das gilt seit 10. Dezember
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Der nachfolgende Artikel bildet den Stand der Verordnungen bis 13. Dezember ab. Ab dem 14. Dezember gilt die neue verschärfte Corona-Schutzverordnung. Die Allgemeinverfügungen sind vorerst ausgesetzt. Alle gültigen Regelungen finden Sie in unserem FAQ:
In Bautzen ist der sogenannte Corona-Inzidenzwert von 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche überschritten. Aus diesem Grund hat der Landkreis eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Diese gilt bis zum 4. Januar.
Ausgangsbeschränkungen
Regel von 6 bis 22 Uhr
Die eigene Wohnung darf ohne triftigen Grund nicht mehr verlassen werden. Dazu zählt unter anderem:
- Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- Weg zur Arbeit, Kita, Schule, Arzt
- Einkaufen im Landkreis des Wohnsitzes oder des Arbeitsortes und der unmittelbar angrenzenden Landkreise/kreisfreien Stadt
- Besuch von Ehe- und Lebenspartnern, hilfsbedürftigen und kranken Menschen sowie Personen, für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht
- Eheschließungen (mit maximal 25 Personen)
- Begleitung Sterbender und Beerdigungen (mit maximal 25 Personen)
- Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern der Wohnung
- Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder Grundstücks
- Versorgung von Tieren
Regel von 22 bis 6 Uhr
Die eigene Wohnung darf ohne triftigen Grund nicht mehr verlassen werden. Dazu zählt unter anderem:
- Weg zur Arbeit und zum Arzt
- Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- Teilnahme an Gottesdiensten (nur vom 24. bis 26.12.)
Maskenpflicht
- täglich von 0 bis 24 Uhr
- in Fußgängerzonen
- auf öffentlichen Parkplätzen, in Parkhäusern, Parkgaragen, auf Parkdecks
- auf Parkplätzen vor Einkaufszentren, Geschäften und Läden
- auf Spiel- und Sportplätzen
- in öffentlich zugänglichen Parkanlagen
Ausnahmen:
- bei der "Fortbewegung ohne Verweilen mit Fortbewegungsmitteln"
- bei sportlicher Betätigung
- laut § 3 Absatz 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung
Alkohol-Verbot
- täglich von 0 bis 24 Uhr
- keine Ausgabe von Alkohol außerhalb von Läden und Geschäften
- kein Konsum im öffentlichen Raum
Versammlungen
- maximal 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- nur ortsfest
- ohne Essen und Getränke
- maximal 60 Minuten
- Maskenpflicht für alle Beteiligten
- Mindestabstand zwischen allen Beteiligten
Sonstiges
- Einrichtungen der Erwachsenenbildung bleiben geschlossen (Ausnahme für Online-Angebote)
- kein Präsenzunterricht in Musikschulen
- Des Weiteren gilt die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, wenn die dort festgeschriebenen Regeln nicht über die Einschränkungen der Allgemeinverfügung hinausgehen.
Quelle: MDR/cb
Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 01.12.2020 | ab 05:30 Uhr in den Regionalnachrichtehn aus dem Studio Bautzen