Neue Regel-Auslegung Sachsens Supermärkte dürfen doch alle Waren anbieten
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In sächsischen Supermärkten und Drogerien dürfen nun doch wieder alle Waren aus dem Sortiment angeboten werden. Das hat der Staatssekretär des Wirtschaftsministeriums, Hartmut Mangold, am Montag verkündet. Eine am Freitag getroffene Regelung, wonach nur noch Produkte des täglichen Bedarfs verkauft werden dürfen, habe sich als unpraktikabel herausgestellt. Der logistische Aufwand, die Waren zu entfernen oder abzusperren, sei zu hoch gewesen.
Schwerpunkt: Waren der Grundversorgung
Die getroffene Regelung wird in Anlehnung an die Umsetzung in anderen Bundesländern nun wie folgt ausgelegt: Wenn ein sogenannter Mischbetrieb mehrheitlich Waren des täglichen Bedarfs anbietet, darf er auch alle anderen Produkte verkaufen. Das Sortiment dürfe aber nicht erweitert werden. Mangold erklärte abschließend, dass die Regeln immer in einem Abwägungsprozess entstehen. Bei entsprechenden Rückmeldungen wird - wie in diesem Fall - noch einmal nachgesteuert.
Quelle: MDR/cb
Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSENSPIEGEL | 21.12.2020 | 19:00 Uhr