09.05.2020 | 12:00 Uhr Maskenpflicht bei Demonstrationen?
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In Sachsen häufen sich Proteste und kleine Demonstrationen. Wie hoch ist die Gefahr von Corona-Ansteckungen, wenn auf einmal wieder viele Menschen zusammentreffen? Müssen Demonstranten Masken tragen? MDR SACHSEN hat bei Polizei, Landeskriminalamt und Versammlungsbehörden nachgefragt.
Was gilt aktuell Für Demonstrationen?
- Versammlungen mit maximal 50 Besuchern an einem festen Ort müssen nicht angemeldet werden. Für sie gilt jedoch generell: Alle Teilnehmer müssen ausnahmslos eine Maske tragen. Das sagt die Sächsische Corona-Schutzverordnung. Außerdem muss der Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Demonstranten eingehalten werden.
- Für größere Versammlungen über 50 Personen muss bei der Versammlungsbehörde des jeweiligen Ortes eine Sondergenehmigung beantragt werden. Sie entscheidet mit dem Gesundheitsamt über die Auflagen der Versammlung/Demonstration. Zu den infektionsschutzrechtlichen Auflagen gehören laut der Stadt Leipzig unter anderem die Begrenzung der Teilnehmerzahl und der Dauer der Veranstaltung, die Kennzeichnung der Versammlungsfläche sowie das Tragen einer Maske und das Einhalten des Mindestabstandes zwischen den Demonstranten.
- Kurzum: Bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen kann es eine Maskenpflicht geben, muss es aber nicht zwingend - wenn zum Beispiel stattdessen sehr große Abstände zwischen Demonstranten verlangt werden. Konkrete Auflagen beschließt die Versammlungsbehörde zusammen mit dem Gesundheitsamt.
Doch kann eine Maskenpflicht überhaupt kontrolliert werden?
"Wenn die Versammlungsbehörde eine Maskenpflicht erlässt, muss sie durchgesetzt werden", erklärte Lukas Reumund, Sprecher der Polizei Dresden. Werden die Bestimmungen nicht eingehalten, könne die Versammlung aufgelöst werden. Zudem drohten Ordnungswidrigkeiten für die einzelnen Teilnehmer ohne Maske.
Wie streng wird die Maskenpflicht durchgesetzt?

"Die Polizei setzt auf einen kommunikativen Ansatz", sagte Sprecherin Kathleen Zink vom Landeskriminalamt Sachsen. Zuerst erfolge der Hinweis auf das Anlegen der Maske. "Wird der Aufforderung zum Tragen einer Maske nicht nachgekommen, droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung", erklärt Reumund von der Polizei Dresden.
Hat es schon Verstöße gegeben?
Bei den letzten Protesten und Demonstrationen am vergangenen Mittwoch in Pirna hat die Polizei Dresden insgesamt 69 Ordnungswidrigkeitsverfahren für Teilnehmer der nicht angemeldeten Proteste eingeleitet, sagte Reumund. Ob es sich dabei jedoch um eine Verletzung der Maskenpflicht oder andere Verstöße gegen den Infektionsschutz oder das Versammlungsrecht handelt, könne nicht gesagt werden.
Neue Lockerungen für Versammlungen nächste Woche Am Mittwoch haben Ministerpräsident Michael Kretschmer und seine Minister neue Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen angekündigt. Ab Mitte Mai sollen wieder Demonstrationen und Versammlungen "unter Einhaltung der gängigen Hygienevorschriften" möglich sein. Bislang mussten Initiatoren einer Demonstration mehr als 50 Menschen eine Sondergenehmigung beantragen. Die neuen Bestimmungen zum Versammlungsrecht und entsprechenden Hygieneauflagen will die Landesregierung kommenden Dienstag beschließen.
Quelle: MDR/kt
Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 06.05.2020 | ab 20:00 Uhr in den Nachrichten