
Klagen vom Amtsgericht Meißen abgewiesen "Völkisch-antisemitischer Jammer-Ossi" ist keine Beleidigung
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Die Wortwahl war deftig, die Reaktion der Betroffenen auch. Jetzt hatte ein Amtsrichter in Meißen darüber zu entscheiden, ob man sein Gegenüber völkisch-antisemtischer Jammer-Ossi und CDU-Rassist nennen darf.

Das Amtsgericht Meißen hatte in einem aktuellen Verfahren zur Meinungsfreiheit eine Beleidigungsklage auf dem Tisch. Der Ex-Grünenpolitiker Andreas Vorrath musste sich verantworten, weil er den CDU-Stadtrat Jörg Schlechte als "CDU-Rassisten" bezeichnet hatte. Außerdem hatte er in seinem Facebook-Post am 11. September 2016 auch den Kabarettisten Uwe Steimle als "völkisch-antisemitischen Jammer-Ossi" bezeichnet.
Schlechte - der bereits mehrfach wegen seiner rechtsgerichteten Äußerungen in der Kritik stand - und Steimle waren nach einem gemeinsamen Frühstück im Hotel Schlossberg in Meißen auf einem Foto abgelichtet worden. Andreas Vorrath postete daraufhin bei Facebook: "Wie passend. Völkisch-antisemitischer Jammer-Ossi 'wo ist meine miefige DDR-Steimle' trifft CDU-Rassist in Meißen".
Schlechte und Steimle wollten sich das nicht gefallen lassen und zogen vor Gericht.
Juristisch verbrieftes Recht zum Gegenschlag
Das Amtsgericht Meißen wies ihre Klagen jedoch ab. Der Richter ahs Vorraths Wortwahl durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt und als Teil der politischen Diskussion. Das Gericht folgte zudem Vorraths Argumenten, der sich auf ein juristisch verbrieftes Recht zum Gegenschlag berufen hatte. Der CDU-Stadtrat Schlechte hatte Vorrath zuvor als "Feigling" und "grüne Zecke" bezeichnet.
Vorraths Anwalt - Sachsens Grünen-Vorsitzender Jürgen Kasek - erklärte nach der Verhandlung auf Twitter: "Arbeitsnachweis: Ein Rassist ist ein Rassist ist ein Rassist. Auch in #Meissen."
Steimle kündigte unterdessen am Freitag an, sich gegen das Urteil wehren und zur Not auch selbst verteidigen zu wollen.
Quelle: MDR/Twitter/kk/dk
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