27.05.2020 | 12:48 Uhr Kappungsgrenze für Mieten in Dresden und Leipzig soll verlängert werden
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Die Mieten in Sachsen steigen seit Jahren, vor allem in Dresden und Leipzig. Die Landesregierung hat deshalb eine Kappungsgrenze für Mieten eingeführt, die in den beiden Städten seit einigen Jahren gilt. Weil der Wohnungsmarkt in den beiden Großstädten weiterhin angespannt ist, soll die Kappungsgrenze verlängert werden.

Die Kappung von Mieten in den Städten Dresden und Leipzig soll um fünf Jahre verlängert werden können. Der Sprecher des Ministeriums für Regionalentwicklung, Frank Meyer, sagte MDR SACHSEN, die Verlängerung der Kappungsgrenzenverordnung werde das Kabinett voraussichtlich in der kommenden Woche beschließen. Damit dürfen die Bestandsmieten in Dresden und Leipzig innerhalb von drei Jahren weiterhin um maximal 15 Prozent erhöht werden statt um 20 Prozent. Die derzeitige Verordnung läuft am 30. Juni aus.
Geringer Leerstand in Dresden und Leipzig
Die Kappungsgrenze für Mieten war wegen des angespannten Wohnungsmarktes 2015 in Dresden und 2018 in Leipzig eingeführt worden. Für die Verlängerung der Verordnung seien verschiedene Faktoren maßgeblich, vor allem die Leerstandsquote der Städte, sagte Ministeriumssprecher Meyer. Diese habe 2019 in Dresden bei 1,5 Prozent gelegen, in Leipzig bei nur 0,7 Prozent. Bei unter 3 Prozent werde von einer Unterversorgung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen ausgegangen, die ein Instrument wie die Kappungsgrenze rechtfertige.
Kappungsgrenze Um die Kappungsgrenze zu berechnen, wird die Miete zugrunde gelegt, die drei Jahre vor dem Zeitpunkt der ausgesprochenen Mieterhöhung gezahlt wurde. Besteht das Mietverhältnis noch nicht so lange, wird von der niedrigsten Miete seit Beginn des Mietverhältnisses ausgegangen. Die Kappungsgrenze gilt allerdings nicht, wenn eine Modernisierung stattgefunden, die Betriebskosten gestiegen sind oder die Wohnung neuvermietet wird. Bei einem Mieterwechsel, wird die neue Miete an den jeweils geltenden Mietspiegel angepasst. Die Mieterhöhung kann dann also die 20 Prozent übersteigen.
Linke fordert weitere Instrumente gegen Mieterhöhungen
Die Linksfraktion im Landtag begrüßte die geplante Verlängerung der Kappungsgrenzenverordnung. Die wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion, Juliane Nagel, sagte, die Kappung von Mieterhöhungen sei insbesondere für Leipzig und Dresden ein wichtiges Instrument, um den Anstieg der Mieten zumindest zu dämpfen.
Es ist auch in Zukunft nicht zu erwarten, dass sich die Wohnungsmärkte in den beiden großen Städten Sachsens entspannen.
Die Kappungsgrenze sei aber nur ein Instrument, das Mieter schütze. Nagel forderte die Landesregierung auf, die Mietpreisbremse umzusetzen. Damit dürfte die Miete bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Auch über ein Zweckentfremdungsverbot sollte im Landtag diskutiert werden, verlangte Nagel.
Im Koalitionsvertrag hatten CDU, Grüne und SPD vereinbart, dass die rechtlichen Voraussetzungen zur Einführung der Mietpreisbremse noch 2020 geschaffen werden sollen. Ministeriumssprecher Frank Meyer sagte MDR SACHSEN, ein Vorschlag seines Ministeriums für die Umsetzung der Mietpreisbremse sei noch nicht in Arbeit. Die Willensbildung dazu sei noch im Gange.
Quelle: MDR/kb
Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSENSPIEGEL | 21.05.2020 | 19:00 Uhr