Landtag Sachsen Landtag verabschiedet Bildungsstärkungsgesetz

16. Dezember 2020, 17:19 Uhr

Nach langem Ringen hat der Landtag am Mittwoch das sogenannte "Bildungsstärkungsgesetz" verabschiedet. Unter anderem müssen angehende Erzieherinnen und Erzieher sowie Heilerziehungspflegende kein Schulgeld mehr zahlen. Für Studierende wird wegen der Corona-Pandemie zudem die Regelstudienzeit verlängert.

Es ist das erste Gesetz, das die Kenia-Koalition nach ihrem Antritt Anfang des Jahres auf den Weg gebracht hat. Das "Gesetz zur Stärkung der frühkindlichen und schulischen Bildung" - kurz Bildungsstärkungsgesetz. Gleich eine Reihe von Änderungen werden damit vorgenommen. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Holger Gasse: "Ziel ist es, die Bildung zu verbessern." So werde mit dem neuen Gesetz etwa der Einsatz von Schulassistenten erweitert. Die Bildungspolitikerin Christin Melcher (Grüne) ergänzte, dass Lehrerinnen und Lehrer sich so wieder besser auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren könnten.

Gesetz gegen Lehrer- und Erziehermangel

Das neue Gesetz zielt auch darauf ab, die aktuellen Lehrer- und Erziehermangel zu bekämpfen. Ein landesweites Fachkräftemonitoring soll bei der Ermittlung des Personalbedarfs künftig helfen. Zudem werde die Möglichkeit geschaffen, dass Assistenzkräfte auch im Kindergarten und im Hort eingesetzt werden können. Bisher war das nur in Kinderkrippen möglich. "Ziel soll es sein, dass bis zu 20 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den sächsischen Kitas Assistenzkräfte sind," so Melcher.

Regelstudienzeit coronabedingt verlängert

Auch die Regelstudienzeit für Studentinnen und Studenten wurde mit der Novelle angepasst, um in der Corona-Pandemie den Bafög-Anspruch zu erhalten. Je nach Studienbeginn verlängert sie sich um ein bis zwei Semester. Auch für weitere Fristen, wie etwa für Nachholprüfungen, gilt eine Verlängerung.

Eine gute Nachricht für angehende Erzieherinnen, Erzieher und Heilerziehungspflegende: rückwirkend zum 1. August 2020 entfällt ihr Schulgeld. Bisher musste dies von den Auszubildenden an die überwiegend privaten Schulträger gezahlt werden.

Ein Erzieher im Kindergarten bespricht mit Kindern zur musikalischen Früherziehung ein Buch über Zootiere.
Bildrechte: picture alliance/dpa | Bernd Thissen

Insgesamt begrüßte die AfD die Neuregelungen, kritisierte allerdings, dass das Monitoring unnötig sei. Bildungspolitiker Rolf Weigand fehlt auch ein Anwärterzuschlag für Erzieherinnen und Erzieher im ländlichen Raum, ähnlich wie er bereits für Lehrer gezahlt wird.

Linken-Fraktionsvize Marika Tändler-Walenta bezeichnete den Begriff "Bildungsstärkungsgesetz" als "irreführend". Sie warf der Regierung vor, dass es ein Fehler der vergangenen Jahre sei, dass nun Erzieher und Lehrer fehlten. Zudem wies sie darauf hin, dass die Erzieherausbildung auch weiterhin eine Ausbildung ohne Vergütung sei.

Finanzierung im Doppelhaushalt geregelt

Die Staatsregierung will vermehrt im Bereich der Bildung investieren. So seien im Haushalt 2021/22 zusätzliche Mittel für 600 neue Lehrerstellen sowie 238 Schulassistenten, Schulverwaltungsassistenten und -assistentinnen eingeplant. Auch die staatliche Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft werde erhöht. Demnach steigen die veranschlagten Mittel von 420 Millionen Euro in diesem Jahr auf 489 Millionen Euro im Jahr 2021 und 501 Millionen Euro im Jahr 2022. Mit dem Doppelhaushalt werde auch das Schulgeld für die Ausbildung zum Erzieher und Heilerziehungspfleger abgeschafft.

Schulassistenz Schulassistenten und -assistentinnen werden eingesetzt, wenn ein besonderer Förderbedarf an Schulen besteht. Das ist zum Beispiel der Fall bei Lernschwächen oder wenn eine große Anzahl an Schülerinnen und Schülern Deutsch als Zweitsprache lernt.

Schulassistenz bildet den Oberbegriff für die (pädagogischen) Schulassistenten* (SchuA), zu denen auch die Sprach- und Integrationsmittler (SIM) zählen, sowie die Schulverwaltungsassistenten (SVA). Während Schulassistenten sowie Sprach- und Integrationsmittler die Lehrkräfte im pädagogischen Bereich unterstützen, stehen die SVA der Schulleitung bei der Schulverwaltung zur Seite. Quelle: schule.sachsen.de

Quelle: MDR/js

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 16.12.2020 | 17:00 Uhr

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