Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit Grundgesetz im Vordergrund
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Vorerst keine Beitragserhöhung Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge zu Rundfunkbeitrag ab

23. Dezember 2020, 10:21 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio zur ausbleibenden Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgelehnt. Die Richter in Karlsruhe erklärten am Dienstagabend, die öffentlich-rechtlichen Sender hätten nicht ausreichend begründen können, warum sie nicht bis zum Abschluss des Hauptverfahrens auf die möglichen Einnahmen warten könnten. Wann das Bundesverfassungsgericht endgültig urteilen wird ist unklar.

Damit steht nun endgültig fest, dass der Rundfunkbeitrag am 1. Januar 2021 nicht wie geplant um 86 Cent im Monat steigen wird. Grund ist der Widerstand von Sachsen-Anhalt - alle anderen Länderparlamente haben der Erhöhung zugestimmt.

Hör- und sichtbare Programmeinschnitte

Die ARD hat inzwischen mitgeteilt, dass die ausbleibenden Gelder spürbare Auswirkungen auf das Programm haben werden. Der Vorsitzende des Senderverbundes, Tom Buhrow sagte, die Sendeanstalten müssten ihre jeweiligen Finanzplanungen anpassen. Das werde in den ARD-Programmen zu sehen und zu hören sein. Das Deutschlandradio teilte mit, zeitnah kurzfristig umsetzbare Sparmaßnahmen beschließen zu wollen. Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er sollte nach zehn Jahren Pause erstmals wieder angehoben werden, auf 18,36 Euro im Monat.

Quelle: MDR/dpa/stt

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 23.12.2020 | 08:00 Uhr in den Nachrichten

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