16.05.2020 | 17:05 Uhr Nach Eilverfahren in Leipzig: Grundschüler dürfen weiter zu Hause bleiben

16. Mai 2020, 17:05 Uhr

Eltern von Grund- und Förderschülern in Sachsen können selbst entscheiden, ob ihr Kind ab Montag wieder die Schule besucht. Das hat das Kultusministerium am Sonnabendnachmittag mitgeteilt. Demnach wird die Schulbesuchspflicht an Grundschulen und im Primarbereich von Förderschulen zunächst ausgesetzt. Hintergrund ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig. Eltern eines 7-jährigen Schülers hatten sich im Eilverfahren gegen die Öffnung der Schulen ohne Einhaltung des Mindestabstands gewandt.

Ich bedauere, dass die Richter die Unterschiede in der Entwicklung und Einsichtsfähigkeit zwischen Kindern und Jugendlichen nicht hinreichend gewürdigt haben. Dennoch respektieren wir den Beschluss und werden die Schulbesuchspflicht für Schülerinnen und Schüler im Primarbereich vorerst aussetzen.

Christian Piwarz Kultusminister Sachsen

Eltern müssen Schule formlos informieren

Eine Schulklingel steht auf dem Lehrertisch.
Das Läuten der Schulklingel werden nächste Woche nicht alle Grundschüler hören. Bildrechte: MDR/Diana Köhler

Die Entscheidung betreffe zwar nur den einzelnen Schüler, hieß es weiter. Man respektiere jedoch den Beschluss und setze die Schulbesuchspflicht im Primarbereich vorerst bis zum 5. Juni aus. Kultusminister Christian Piwarz kündigte dennoch an, den Beschluss beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht anzufechten. Zunächst müssen jedoch Eltern, die sich entscheiden, dass ihr Kind die Schulpflicht zu Hause erfüllen soll, die Schule per Post oder E-Mail formlos darüber informieren.

Die Landesregierung hatte in der vergangenen Woche beschlossen, Kitas und Schulen wieder weitgehend für den Regelbetrieb zu öffnen. Dafür gelten besondere Hygienekonzepte. Schüler der Schulabschlussklassen, der Vorabschlussklassen sowie die vierten Klassen in den Grundschulen gehen bereits seit einigen Tagen wieder in die Schulen.

Kultusministerium verteidigt Konzept für Infektionsschutz

Das Kultusministerium verteidigte das Konzept zur Wiedereröffnung der Kitas, der Grundschulen sowie der Primarstufe der Förderschulen als "geeigneten Weg, um den Infektionsschutz altersangemessen umzusetzen". Man komme damit dem "verbrieften Recht der Teilhabe und Bildung der Kinder nach".

Ich verstehe, dass die Umsetzung für pädagogische Fachkräfte in Kitas, für Lehrerinnen und Lehrer eine enorme organisatorische und personelle Herausforderung bedeutet. Ich verstehe auch die Gewerkschaften, die die Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer überfordert sehen. Aber wir dürfen vor allem nicht die Kinder vergessen. Unsere Antwort darauf ist das Konzept für den eingeschränkten Regelbetrieb.

Christian Piwarz Kultusminister Sachsen

Klassen dürfen nicht miteinander in Kontakt kommen

Zentrales Element des Konzeptes zur Wiedereröffnung der Schulen ist es, Kontakt zwischen den verschiedenen Klassen zu vermeiden. Damit bliebe das Infektionsrisiko gering und Infektionsketten könnten nachvollzogen werden. "Für uns steht fest, dass ein Festhalten an einem Mindestabstand zwischen Kindern in den Grundschulen nicht lebensnah ist und dadurch das Recht der Kinder auf Bildung und Teilhabe massiv einschränkt wird", sagte Piwarz. Den Mindestabstand hatte das Gericht jedoch in seiner Entscheidung gefordert.

Quelle: MDR/dk/kt/dpa

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 16.05.2020 | ab 18:00 Uhr in den Nachrichten

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