20.03.2020 | 18:33 Uhr So funktioniert das Darlehensprogramm "Sachsen hilft sofort"

20. März 2020, 18:33 Uhr

Sachsens Kabinett hat am Freitag das von Wirtschaftsminister Martin Dulig angekündigte Soforthilfe-Programm für sächsische Kleinstunternehmen und Freiberufler beschlossen. Das Darlehensprogramm mit dem Titel "Sachsen hilft sofort" stehe Unternehmen zur Verfügung, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind. Damit können ab Montag in Not geratene Firmen und Unternehmer bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zinslose, nachrangige Liquiditätsdarlehen in Höhe von bis zu 100.000 Euro beantragen.

Es geht darum, Verdienst- und Umsatzausfälle der nächsten Wochen abzufangen und einen Ausgleich zu finden.

Martin Dulig Sächsischer Wirtschaftsminister

Umsatzobergrenze eine Million Euro

Die Gewährung der Darlehen ist allerdings an einige Bedingungen geknüpft, teilte das Wirtschaftsministerium mit: Mögliche Empfänger seien "Solo-Selbständige sowie Unternehmen im Freistaat Sachsen, deren Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt". Diese müssten zudem nachweisen, dass sie "zum 31. Dezember 2019 wirtschaftlich gesund" waren und "für das laufende Geschäftsjahr aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise einen Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent" prognostizieren.

Unterstützung von bis zu 100.000 Euro

Treffen diese Voraussetzungen zu, können die Darlehen beantragt werden. Sie orientieren sich den Angaben zufolge am Liquiditätsbedarf durch weiterlaufende Betriebsausgaben für zunächst vier Monate und werden im Rahmen einer Projektförderung als zinsloses Nachrang-Darlehen von mindestens 5.000 Euro und höchstens 50.000 Euro gewährt. In begründeten Ausnahmefällen könne das Darlehen auf bis zu 100.000 Euro aufgestockt werden - etwa, wenn nach einem Zeitraum von vier Monaten ein höherer Liquiditätsbedarf besteht.

Darlehen langfristig und zinsfrei

Das Darlehen ist für die gesamte Laufzeit von zehn Jahren zinslos und bis zu 36 Monate tilgungsfrei. Auf Antrag des Unternehmens kann nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit mit der SAB eine individuelle Tilgungsvereinbarung getroffen werden. Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Wichtig ist, dass das Darlehen nachrangig ausgestaltet ist, also nicht zur Überschuldung führen oder beitragen kann. Außerdem, betont das Wirtschaftsministerium, darf es nicht dazu genutzt werden, bereits bestehende Kredite abzulösen.

Schulden können notfalls auch erlassen werden

Man wolle denjenigen, "die unverschuldet in Not geraten sind, schnell helfen und sie nicht vor neue finanzielle Probleme stellen", so Dulig. Daher werde man auch nach Ablauf der drei tilgungsfreien Jahre "genau hinschauen und entscheiden, ob das ausgebliebene Geschäft nachgeholt werden konnte und die wirtschaftliche Situation so ist, dass das Darlehen tatsächlich auch zurückgezahlt werden kann." Die Forderung könne dann auch ganz oder zum Teil erlassen werden, wenn sich der Schuldner in einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage befinde und eine Existenzgefährdung zu befürchten sei.

Quelle: MDR/rad

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 20.03.2020 | 17:00 Uhr in den Nachrichten

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