29.10.2019 | 15:07 Uhr Der Rente eher ein Stück näher - mit Altersteilzeit

29. Oktober 2019, 15:19 Uhr

Diese Frage stellen sich viele: Wie kann man es schaffen, früher aus dem Berufsleben auszusteigen, ohne zu große finanzielle Verluste in Kauf nehmen zu müssen? Sehr beliebt ist die Altersteilzeit. Mit Rentenberater Christian Lindner haben wir über das Modell gesprochen, erklären die Grundzüge und was man als Arbeitnehmer beachten sollte.

Wie funktioniert Altersteilzeit?

Christian Lindner: Altersteilzeit ist eine geschickte Sache, wenn es darum geht, früher aus dem Erwerbsleben auszuscheiden oder auch zu versuchen, die Rentenhöhe zu optimieren. Es gibt unterschiedliche Spielarten der Altersteilzeit, aber eine zwingende Voraussetzung: Der Arbeitnehmer muss das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Grundsätzlich wird bei der Altersteilzeit die Arbeitszeit halbiert. Wie die Arbeitszeit halbiert wird, ist dem Beschäftigten und seinem Arbeitgeber überlassen. Es gibt zwei Grundmodelle. Variante eins: Der Arbeitgeber geht nur noch 50 Prozent seiner Arbeitszeit arbeiten. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, zum Beispiel nur jede gerade Woche arbeiten zu gehen. Ein Bademeister, den ich beraten habe, der geht von April bis September arbeiten und bleibt den Winter über zu Hause. Es geht ja nur darum, die Arbeitszeit zu halbieren. Sehr beliebt ist das Blockmodell: Man geht die erste Hälfte voll arbeiten, die zweite Hälfte bleibe ich komplett zu Hause.

Wie viele Jahre lang kann man die Altersteilzeit so gestalten?

Durch die neue Rentengesetzgebung, wo der Eintritt in die Regeleintrittsrente erst mit 67 möglich ist, können wir hier theoretisch von bis zu zwölf Jahren reden. Von 55 bis 67 Jahren kann man das machen. Im Blockmodell würde das so aussehen, dass man ab 61 in die Freistellungsphase gehen würde und dann dort schon quasi Rentner und aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist. Dadurch, dass man noch keine Rente bezieht, sammelt man auf seinem Rentenkonto weiterhin Punkte. Abschläge, durch die vorzeitige Inanspruchnahme der Rente, muss man nicht befürchten.

Welche Auswirkungen hat das auf mein Arbeitseinkommen und die Rente?

Christian Lindner
MDR SACHSEN-Rentenberater Christian Lindner Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Auf die Rente hat das Modell eine relativ geringe Auswirkung. In der Altersteilzeit ist der Arbeitnehmer so gestellt, als hätte er für die Rente 90 Prozent seines Vollzeitbruttogehalts eingezahlt. Er hat also kaum Einbußen.

Für das laufende Entgelt sieht die Sache ein bisschen anders aus. Da ist es so, dass das Altersteilzeitregelentgelt, so heißt das dann, die Hälfte vom Vollzeitbrutto ist. Aus diesem halben Vollzeitbrutto werden individuell Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Durch die Entgelthalbierung fällt man ein ganzes Stück aus der Steuerprogression heraus und zahlt weniger Steuern. Damit liegt das, was ausgezahlt wird, deutlich über 50 Prozent des Vollzeitnettos. Darauf kommt noch ein Zuschlag, den der Arbeitgeber zahlt, das ist ein Aufstockungsbetrag in Höhe von 20 Prozent dieses Altersteilzeitregelentgelts. Das ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Bei der Besteuerung ist es dann so, dass der Aufstockungsbetrag dem Progressionsvorbehalt unterliegt und nicht versteuert wird. Das heißt aber, ich muss für mein verbleibendes Einkommen einen etwas höheren Steuersatz zahlen. Was dazu führt, dass bei Arbeitnehmern in der Altersteilzeit regelmäßig das Finanzamt kommt und Steuern nachfordert. Das ist nicht weltbewegend, aber man muss wissen, dass es das gibt.

Muss der Chef Altersteilzeit gestatten oder kann es sogar anordnen, zum Beispiel, weil man die Arbeitsleistung nicht mehr erbringt?

Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nicht dazu zwingen, in Altersteilzeit zu gehen. Umgekehrt geht das aber auch nicht. Der Arbeitgeber muss dem Wunsch des Arbeitnehmers, in Altersteilzeit zu gehen, nicht nachkommen. Es sei denn, man arbeitet in einer Branche, wo es einen Altersteilzeittarifvertrag gibt und darin ein Rechtsanspruch niedergeschrieben ist. Dann kann man die Altersteilzeit gegebenenfalls auch einfordern. Das sind Ausnahmefälle. In der Regel ist es eine Einigung zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber, dass eben beide Altersteilzeit wollen.

Wer älter als 55 Jahre ist und noch mindestens drei Jahre bis zur Rente hat, kann in Altersteilzeit gehen. Die Altersteilzeit ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Kann man nur in Altersteilzeit gehen, wenn man voll arbeiten war oder geht das auch für verkürzt Arbeitende?

Man kann auch aus einer Teilzeitbeschäftigung heraus in Altersteilzeit gehen. Dann wird eben die Teilzeitstundenzahl nochmal halbiert. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Altersteilzeit dann möglich ist, wenn der Bruttoverdienst in der Altersteilzeit mehr als geringfügig ist, also mehr als 450 Euro brutto im Monat beträgt.

Was passiert, wenn man in der Arbeitsphase der Altersteilzeit längere Zeit krank ist?

Wenn die Krankheitszeit sechs Wochen, also die Lohnfortzahlung, nicht überschreitet, hat sie auf die Altersteilzeit überhaupt keine Auswirkungen. Ist man länger krank und bekommt keine Lohnfortzahlung mehr, sondern Krankengeld, dann kann man in der Zeit kein Wertguthaben mehr für die Freistellung erwirtschaften. Das bedeutet, ich muss diese Zeit dann nacharbeiten und kann meine Freistellungsphase erst etwas später anfangen. In Bereichen, wo es eine tarifvertragliche Regelung zur Altersteilzeit gibt, ist es meistens so, dass ich nicht die volle Zeit nacharbeiten muss, sondern nur die Hälfte. Das wird individuell geregelt.

Quelle: MDR/in

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 29.10.2019 | 10-12 Uhr

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