Unter falschem Namen eingereist? Sachsens Innenminister will Asylbewerber mit unklarer Identität inhaftieren

21. September 2018, 18:34 Uhr

Roland Wöller will härter gegen Asylbewerber vorgehen, bei denen es Zweifel an ihrer Identität und Staatsanghörigkeit gibt. Für den Zeitraum der Überprüfung soll seinen Vorstellungen nach auch eine Inhaftierung möglich sein. Dazu fordert der sächsische Innenminister eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes des Bundes.

Sachsen wünscht sich eine geänderte Gesetzesgrundlage, die ermöglicht, dass Asylbewerber für den Zeitraum ihrer Identitätsüberprüfung eingesperrt werden können. "Wir brauchen dieses Mittel, um konsequent und effektiv gegen Täuschung beim Asylverfahren vorgehen zu können", sagte Roland Wöller (CDU) am Freitag der Zeitung "Freie Presse". Der Bund dürfe diesbezüglich die Länder nicht alleinlassen, so der Minister. Diese Forderungen hat das Sächsische Innenministerium auf Anfrage von MDR SACHSEN bestätigt. In der Vergangenheit hätten sich viele Rückführungen wegen der aufwendigen Identifizierungsverfahren verzögert. Auch tauchten immer wieder Menschen während des Verfahrens unter. Mit der Inhaftierung könnte das verhindert werden.

Der Fall in Chemnitz als Beispiel

Wöller nimmt bei seinen Forderungen Bezug auf den tödlichen Messerangriff in Chemnitz Ende August. Der 22 Jahre alte mutmaßliche Iraker, der bis Dienstag unter dringendem Tatverdacht stand, habe bei seinem Asylantrag gefälschte Personaldokumente vorgelegt, hieß es. Ein anderer noch flüchtiger Tatverdächtiger habe neben seiner offiziell bekannten Identität in sozialen Netzwerken andere Namen verwendet.

Flüchtlingsrat spricht von Kollektivbestrafung

Der Vorstoß aus dem Innenministerium stößt beim Sächsischen Flüchtlingsrat auf Kritik. Mark Gärtner spricht von einer "Kollektivbestrafung" aller Flüchtlinge wegen zweier tatverdächtiger Asylbewerber. "Die übergroße Mehrheit der Leute sind nicht straffällig", betont der Sprecher des Flüchtlingsrates gegenüber dem MDR. Zwar kämen Identitätstäuschungen vor, es handle sich aber um wenige Fälle. Gärtner weist darauf hin, dass Menschen mit fehlenden Pässen oft das Problem haben, dass es Botschaften einiger Länder gibt, die nicht so gut mitarbeiten, wenn es um Dokumente für Flüchtlinge geht.

Würden Menschen im Asylverfahren, die keine oder zweifelhafte Ausweise besäßen, eingesperrt, könnte das deren Integrationsbereitschaft senken, befürchtet Gärtner. Zudem sieht das Gesetz bereits Sanktionsmöglichkeiten vor, wenn die Identität des Asylbewerbers noch nicht geklärt ist. "Ein Flüchtling muss bei der Klärung seiner Identität mitwirken, geschieht das nicht, können Leistungen gekürzt werden", sagt der Sprecher des Flüchtlingsrates. Da müsse jetzt nichts verschärft werden.

Mehr als tausend Dokumente gefälscht

Im Rahmen der bundesweiten Asylverfahren prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die Echtheit von Dokumenten. Wie Bamf-Sprecherin Theresa Lorenz erklärt, gehören dazu neben dem Nationalpass, auch Geburtsurkunden, Führerscheine und Zeugnisse. So hat das Bamf im ersten Quartal dieses Jahres insgesamt 45.316 Dokumente geprüft. Dabei erwiesen sich 1.071 Papiere als ge- oder verfälscht. Bei 2.586 Dokumenten ließ sich ihre Echtheit nicht abschließend bewerten. Die restlichen dem Bundesamt zur Überprüfung vorgelegten 41.659 Dokumente waren in Ordnung. Wie viele der gefälschten Papiere Asylverfahren aus Sachsen zuzuordnen sind, konnte Lorenz nicht sagen.

Identitätshaft in anderen EU-Ländern möglich

In Deutschland gibt es keine Gesetzesgrundlage, um Menschen mit unklarer Identität festzusetzten. Deshalb die Forderung des Innenministers an die Bundesregierung, so eine Regelung in das Aufenthaltsgesetz einzufügen. "Eine Identitätshaft wird nicht jeden treffen, man wird sich die Fälle genau angucken", erklärt dazu Jan Meinl, Sprecher des Sächsischen Innenministeriums, MDR SACHSEN. Es wäre ein Puzzleteil bei der Lösung eines komplexen Problems. Etliche EU-Länder hätten solch eine Regelung in ihren Gesetzen verankert. Meinl nennt unter anderem die Länder Belgien, Griechenland, Slowakei, Zypern, Irland, Finnland, Ungarn und die Niederlande.

Unterdessen ist in Sachsen die erste Abschiebehaft im Probebetrieb. Wie das Innenministerium auf Anfrage von MDR SACHSEN bestätigte, läuft die Einrichtung der Hamburger Straße in Dresden seit Montag im Probebetrieb. Ab dem 1. Oktober soll sie in den Schichtbetrieb übergehen. In der Haftanstalt gibt es 54 Plätze, darunter 16 für Familien. Laut "Dresdener Neuesten Nachrichten" ist auch das erste Ankerzentrum Sachsens in den regulären Betrieb übergegangen. Es befindet sich ebenfalls auf der Hamburger Straße. Eine Anfrage dazu beim Innenministerium läuft.

Wöller drängt auf Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten

Am späten Freitagnachmittag erneuerte Sachsens Innenminister Roland Wöller seine Forderungen, Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären. Zuvor hatte sich der Bundesrat mit dem Thema befasst. Er hoffe, dass der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung zügig Bundestag und Bundesrat passiert, so Wöller. "Denn der Großteil der Asylbewerber aus diesen Ländern kommt vor allem aus wirtschaftlichen Motiven nach Deutschland. Und genau das ist ein klarer Missbrauch des Asylrechts." Zudem befänden sich unter den Antragstellern aus Nordafrika "überproportional viele Straftäter". Mit der Einstufung ihrer Länder zu sicheren Herkunftsstaaten könnten die Verfahren schneller abgeschlossen werden, so der Minister.

Perspektivisch sollten wir in Deutschland zudem darüber nachdenken, alle Länder mit einer Anerkennungsquote von maximal fünf Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären.

Roland Wöller Innenminister Sachsen

Quelle: MDR/ma/dk/epd

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSENSPIEGEL | 21.09.2018 | 19:00 Uhr

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