Ein Junge schreibt im Klassenzimmer an die Tafel.
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15.07.2020 | 20:30 Uhr | Update Landtag verabschiedet Gesetz zur Gemeinschaftsschule in Sachsen

15. Juli 2020, 20:30 Uhr

Nach langem Ringen und teils heftigen Streitigkeiten hat der Landtag am Mittwoch grünes Licht für die Einführung von Gemeinschaftsschulen gegeben. Die neue Schulart soll die Bildungslandschaft in Sachsen ergänzen. Ihre Gründung ist jedoch an klare Bedingungen geknüpft.

Gemeinschaftsschule - Was ändert sich?

Eine große Mehrheit hat am Mittwoch im Landtag dem Gesetzentwurf von CDU, SPD und Grünen zugestimmt. In den so ermöglichten Gemeinschaftsschulen können Kinder und Jugendliche künftig von der 1. bis zur 12. Klasse oder in Kooperation mit einer Grundschule von der 5. bis zur 12. Klasse gemeinsam lernen. Die sonst notwendige Bildungsempfehlung entfällt. Später können die Schüler zwischen Haupt- und Realschulabschluss sowie dem Abitur wählen. Der Unterricht bereitet die Schüler "binnendifferenziert" auf ihre jeweiligen Abschlüsse vor.

Jedoch wurde das Gesetz nicht so verabschiedet, wie es der Volksantrag, der von 50.000 Menschen unterzeichnet worden war, vorgesehen hätte. Auf Drängen der CDU wurde ein Kompromiss ausgearbeitet, der eine Gründung von Gemeinschaftsschulen nur ermöglicht, wenn ab Klasse 5 vier Parallelklassen in Großstädten, beziehungsweise drei in den Mittelzentren gebildet werden. Für die Neugründung oder Umgestaltung in eine Gemeinschaftsschule ist zudem die Zustimmung von Schulträger, Lehrern, Eltern und Schülervertretern notwendig. Auch benachbarte Schulträger müssen angehört werden.

Diese Bedingungen stellen insbesondere für ländliche Regionen ein Problem dar. Deshalb wird mit dem neuen Gesetz auch die Einrichtung der sogenannten "Oberschule Plus" möglich. Dort kann von der 1. bis zur 10. Klasse oder in Kooperation mit einer Grundschule von der 5. bis zur 10. Klasse gemeinsam gelernt werden. Ziel sind dort zwar der Haupt- oder Realschulabschluss. Durch ergänzenden Unterricht soll jedoch der Wechsel ins Gymnasium erleichtert werden.

Beilegung eines langen Streits

Die Koalitionsfraktionen CDU, SPD und Grüne sowie die Linksfraktion stimmten für das Gesetz. Die Grünen-Politikerin Christin Melcher sprach von einem historischen Tag.

Wir ermöglichen in Sachsen, dass das Kernanliegen des Volksantrages vom längeren gemeinsamen Lernen umgesetzt wird.

Christin Melcher Stellvertretende Fraktionsvorsitzende B'90/Die Grünen

Dies sei ein wichtiger Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit. Auch die SPD begrüßte die Einigung in dem nunmehr 29-jährigen Streit. "Mit der Verankerung des längeren gemeinsamen Lernens im Schulgesetz schaffen wir heute die ganz praktische Möglichkeit zu zeigen, dass Gemeinschaftsschulen gute Bildungserfolge erzielen", so Friedel.  

Ablehnung der AfD, Enttäuschung bei den Linken

Die AfD lehnte den Entwurf hingegen ab.

Die Gleichmacherei zerstört unseren guten Pisa-Platz.

Rolf Weigand AfD

Der CDU warf Rolf Weigand vor, ihre konservativen Werte verloren zu haben. Erfolglos hatte die AfD für ihr Modell der Technischen Oberschule geworben, dass ein gemeinsames Lernen bis Klasse acht vorgesehen hätte.

Trotz Zustimmung zeigte sich die Linksfraktion enttäuscht über den Gesetzentwurf, den Luise Neuhaus-Wartenberg als "sinnentstellte Variante" des Volksantrages bezeichnete. Sie kritisierte insbesondere die "unangemessenen Hürden", die der Gründung von Gemeinschaftsschulen vorangestellt würden. Per Änderungsantrag hatten die Linken noch einmal versucht, den ursprünglichen Volksantrag zur Abstimmung zu bringen – ohne Erfolg.     

Die SPD-Bildungspolitikerin Sabine Friedel wehrte sich gegen die Kritik, dass die Änderung der Mindestzügigkeit von zwei auf vier Klassen eine Verstümmelung des Volksantrages darstelle. Trotz hoher Hürden rechne sie damit, dass 150 der 280 Oberschulen in Sachsen bald Gemeinschaftsschulen werden könnten.

Ein Kompromiss der Regierungskoalition

Der CDU-Bildungspolitiker Holger Gasse betonte ähnlich wie die Koalitionspartner der CDU den Kompromisscharakter des neuen Gesetzes, das eine gleichberechtigte Existenz der Gemeinschaftsschule und den Einrichtungen des gegliederten Schulsystems ermöglicht.

Mit unserer Entscheidung für eine Vierzügigkeit der sächsischen Gemeinschaftsschulen setzen wir einen Qualitätsmaßstab, der sicherlich nicht die volle Intention des Volksantrages trifft. Aber er sichert langfristig, dass die Abiturienten an der Gemeinschaftsschule nicht gegenüber Gymnasiasten benachteiligt werden.

Holger Gasse CDU

Trotz jahrelanger Ablehnung des längeren gemeinsamen Lernens durch verschiedene CDU-Kultusminister zeigte sich Christian Piwarz nun versöhnlich. "Wir alle miteinander haben ein ureigenes Interesse daran, dass auch die neue Schulform zum Erfolg wird", so Piwarz.

Das neue Schulgesetz gilt ab dem 1. August. Schon ab dem neuen Schuljahr ist dann rechtlich der Weg frei für die Gemeinschaftsschule in Sachsen.

Quelle: MDR/js/dpa

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN: MDR SACHSENSPIEGEL | 15.07.2020 | 19:00 Uhr

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