Sächsischer Landtag Doch Konsequenzen für Leipziger Jura-Professor Rauscher?

26. April 2018, 14:40 Uhr

Das sächsische Wissenschaftsministerium soll noch einmal dienstrechtliche Konsequenzen gegen den Leipziger Jura-Professor Thomas Rauscher prüfen. Eine entsprechende Petition hat der Landtag in Dresden befürwortet. Auch die SPD stimmte dem zu. Rauscher war mehrfach durch umstrittene Twitter-Botschaften aufgefallen, die zu Protesten an der Universität Leipzig geführt hatten. Der 63-Jährige hatte auf dem Kurznachrichtendienst Twitter einen Artikel über Rechtsextremismus mit den Worten kommentiert: "Polen: 'Ein weißes Europa brüderlicher Nationen.' Für mich ist das ein wunderbares Ziel!". Zudem äußerte sich Rauscher abfällig über Afrikaner und Araber. Später deaktivierte Rauscher seinen Twitter-Account.

Stange: "Rechtlich Hände gebunden"

Das Wissenschaftsministerium hatte zunächst keine dienstrechtlichen Schritte gegen Rauscher eingeleitet. Zur Begründung hieß es, seine Äußerungen seien vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Am Mittwoch verwies Ministerin Eva-Maria Stange im Landtag auf diese Bewertung. Rechtlich seien ihr die Hände gebunden. Sie betonte aber noch einmal, dass sie die Äußerungen Rauschers für ausländerfeindlich halte.

Die Tatsache, dass wir hier [...] über den Vorfall diskutieren, schafft eine weitreichende Öffentlichkeit, die es dem Professor zumindest ermöglicht, die Wertung seines Verhaltens durch den Dienstherrn zur Kenntnis zu nehmen und vielleicht künftig ein wenig Zurückhaltung zu wahren.

Eva-Maria Stange | Wissenschaftministerin in Sachsen

Gleichwohl wolle ihr Ministerium der Petition folgen und noch einmal prüfen, ob die Äußerungen des Jura-Professors gegen das beamtenrechtliche Gebot der Mäßigung verstoßen, so Stange. In der Petition, die der Landtag befürwortet, heißt es, das beamtenrechtliche Mäßigungsgebot differenziere nicht zwischen dienstlichen und außerdienstlichen Äußerungen. Rauscher hatte sich auf seinem privaten Twitter-Account geäußert.

Verstoß gegen politische Treuepflicht?

Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Valentin Lippmann, erklärte im Landtag, die Äußerungen Rauschers verstießen möglicherweise auch gegen die politische Treuepflicht. Er verwies auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes, die auch das Befürworten extremistischer Meinungen als Verstoß dagegen bewerten, etwa beim Verteilen von Flugblättern. Das Verbreiten von Meinungen oder "Teilen" auf sozialen Netzwerken wie Twitter sei damit vergleichbar, so Lippmann.

Quelle: MDR/kb

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 26.04.2018 | 5:00 Uhr in den Nachrichten

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