15.01.2020 | 18:00 Uhr Organspende-Entscheidung im Bundestag - wie stimmen Abgeordnete aus Sachsen?

15. Januar 2020, 18:00 Uhr

Am Donnerstag entscheidet der Bundestag über ein sensibles Thema - die Organspende. Dazu gibt es zwei Gesetzentwürfe quer durch alle Fraktionen: die Widerspruchs- und die Entscheidungslösung. Nach der Widerspruchslösung soll künftig jeder als Spender gelten, wenn man nicht widerspricht. Die Entscheidungslösung sieht vor, die Bürger stärker zu einer Entscheidung über Organspenden anzuhalten. Wie entscheiden sich Abgeordnete aus Sachsen?

Wenn am Donnerstag im Bundestag über das Thema Organspende abgestimmt wird, stehen auch sächsische Abgeordnete vor einer schwierigen Gewissensentscheidung. Und wie im gesamten Bundestag gehen die Meinungen in den meisten Parteien auseinander. Eine Anfrage von MDR SACHSEN zum Abstimmungsverhalten der Abgeordneten aus Sachsen ergab eine leichte Mehrheit für den fraktionsübergreifenden Antrag der Gruppe um Gesundheitsminister Spahn - der "doppelten Widerspruchslösung", allerdings waren einige Abgeordnete noch unentschlossen.

Differenziertes Meinungsbild auch bei sächsischen Abgeordneten

Bei der CDU wollen demnach sechs Parlamentarier für die Widerspruchslösung stimmen, zwei für den Antrag zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft der Abgeordnetengruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock, zwei sind noch unentschlossen. Bei der SPD wollen zwei der sächsischen Abgeordneten dem Antrag von Jens Spahn folgen, einer hat sich noch nicht entschieden. Bei Grünen und Linken ist das Bild ähnlich, nur die FDP-Abgeordneten wollen geschlossen für den Antrag zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft stimmen. Von der AfD hat nur ein Abgeordneter auf die Anfrage geantwortet, dieser lehnt die Anträge ab und verweist auf den eigenen Antrag der Partei. Danach soll zunächst das Vertrauen der Bürger ins Organspendesystem gesteigert werden. Der Antrag gilt aber als chancenlos.

Dem Antrag zur "doppelten Widerspruchslösung" zufolge sollen ab dem 1. Oktober 2022 alle Bürger grundsätzlich als Spender gelten. Man soll dazu aber später Nein sagen können. Ansonsten wäre noch bei Angehörigen nachzufragen, ob ihnen ein Widerspruch bekannt ist. Bisher ist es umgekehrt: Organspender wird nur, wer seine Spendenbereitschaft erklärt hat. Der Antrag zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft sieht vor, dass alle Bürger mindestens alle zehn Jahre beim Abholen eines Ausweises auf das Thema Organspende angesprochen werden.

Zwei Abgeordnete - zwei Meinungen

Pro Widerspruchslösung - Andreas Lämmel, CDU "Ich denke, dass man mündigen Bürgern guten Gewissens zutrauen und zumuten kann, ein 'Nein' aktiv auszusprechen. Insbesondere vor dem Hintergrund des Spendertiefstandes halte ich dies für notwendig und ethisch gut vertretbar.

Bei der Enscheidungslösung würde dagegen lediglich verändert, dass Ärzte mehr Geld für Aufklärungsgespräche bekommen und die Bürger beim Behördengang entsprechende Materialien ausgehändigt bekommen. Grundlage ist also die Erwartung, dass die Bürger sich äußern. Verbunden mit der Hoffnung, dass viele Menschen 'Ja' sagen werden. Nur ist das aber unser Ansatz seit vielen Jahren: leider ohne Erfolg!

Wie wir die Organspende gesetzlich regeln, berührt zweifelsohne sehr grundsätzliche Fragen zum Leben und Sterben, zum Selbstbestimmungsrecht und der Verfügung über den eigenen Körper. Dabei geht es nicht nur um unser eigenes Leben und Gesundheit, sondern auch um Leben und Gesundheit Anderer. Daher bin ich sicher, auch in dieser sensiblen Frage wird der Bundestag eine reflektierte Debatte führen. Das allein ist schon ein Gewinn, weil es die Aufmerksamkeit für dieses wichtige Thema erhöht und die Auseinandersetzung damit fördert."

Contra Widerspruchslösung - Katja Kipping, Die LINKE "Ich habe mit anderen den Entwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende eingebracht. Das darin verankerte Prinzip der verbindlichen regelmäßigen Abfrage wahrt die Selbststimmung jedes Einzelnen und trägt dazu bei, dass sich Menschen mit der Organspende auseinander setzen.

Das Gesetz stellt qualifizierte Beratung für alle, die noch unentschieden sind, sicher. Und es ermöglicht Menschen, im Laufe ihres Lebens ihre Position zu überdenken und zu verändern. Sollte ich selbst einmal auf ein Spenderorgan angewiesen sein, möchte ich wissen, dass die verstorbene Person sich bewusst für eine Organspende entschieden hat und nicht nur versäumt hat, Widerspruch einzulegen. Auch aus diesem Grund werde ich gegen den Gesetzentwurf von Jens Spahn stimmen.

Der Entwurf bringt Menschen, die nicht lesen können, die die Rechtsänderung nicht mitbekommen haben oder sich einfach noch nicht entschieden haben, um die Möglichkeit einer selbstbestimmten Entscheidung.
In so einem sensiblen Bereich wie der Organspende zerstört dies das notwendige Vertrauen in das Organspendesystem und ist mit dem Prinzip der informierten Einwilligung unvereinbar."

Wie ist die Situation bei der Organspende in Sachsen?

In Sachsen hat sich die Organspende 2019 in etwa auf dem gleichen Niveau bewegt wie im Jahr davor. Es seien 205 Organe entnommen worden, teilte die Deutsche Stiftung Organtransplantation Anfang der Woche mit. 2018 waren es mit 203 zwei weniger. Die Zahl der Organspender blieb mit 66 unverändert. Bei den Transplantationen gab es mit 181 ein Plus von 11.
Ende Oktober warteten in Sachsen 475 Menschen auf ein lebensrettendes Organ. 2018 standen nach der Statistik der Vermittlungsstelle für Organe Eurotransplant 505 Patienten auf Wartelisten. Gut zwei Drittel davon brauchten eine Niere. Bundesweit hoffen aktuell fast 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan.

Was sagt der Experte?

Professor Dr. Christian Hugo, Leiter der Abteilung für Nephrologie am Uniklinikum Dresden und Generalsekretär der Deutschen Transplantationsgesellschaft sagte MDR SACHSEN, im europäischen Vergleich sei Deutschland bei der Zahl der Organspender Schlusslicht in der Nähe von Griechenland und Bulgarien. Alle 30 Europäischen Länder seien besser. "In Sachsen kann man sagen, dass die Organspenderaten deutlich besser sind als im Bundesdurchschnitt. Aber im Vergleich mit anderen europäischen Ländern immer noch auf niedrigstem Niveau."

Patienten die eine Niere brauchen, müssten im Schnitt sieben Jahre bis zur Transplantation warten, so Professor Hugo. Knapp ein Drittel dieser Patienten komme aber nicht zur Transplantation, weil sie zu krank seien oder zwischenzeitlich stürben. Noch dramatischer sei die Lage für Patienten, die auf ein lebenswichtiges Organ wie Herz, Lunge oder Leber warteten, für die es keine Ersatztherapie gebe. "Da sterben ganz viele Patienten in Deutschland, weil sie nicht zur Transplantation kommen." Der Dresdner Mediziner spricht sich wie viele seiner Kollegen für die Widerspruchslösung aus - nur so werde letzlich eine freie Entscheidung von den möglichen Spendern getroffen, die die Situation nachhaltig verbessere.

In Spanien, wo es die Widerspruchslösung seit Jahren gibt, ist die Organspendebereitschaft nach Angaben des Dresdner Mediziners etwa fünf Mal so hoch wie in Deutschland. Dort, wie in vielen anderen europäischen Ländern, gelten zudem niedrigere Hürden für eine Organspende. Wird in Spanien oder Großbtitannien von Ärzten ein Herz-Kreislauf-Tod festgestellt, kommt der Patient als potentieller Organspender in Frage, in Deutschland muss immer der Hirntod festgestellt werden.

Welche Position vertritt die Landesregierung?

Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) spricht sich für die Widerspruchslösung aus. Köpping sagte MDR SACHSEN, dies setze aber voraus, dass sich jeder intensiv mit dem Thema beschäftige und gegebenenfalls sein Recht auf Widerspruch auch wahrnehme.

Es herrscht eine Diskrepanz zwischen der weit verbreiteten Befürwortung der Organspende in der Bevölkerung und der geringen Bereitschaft, ein Organ oder Gewebe zu spenden. Diese Diskrepanz kann nur mit der Widerspruchsregelung verringert werden.

Petra Köpping Gesundheitsministerin

 

Quelle: MDR/kb/dpa

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSENSPIEGEL | 15.01.2020 | 19:00 Uhr

2 Kommentare

Fakt am 16.01.2020

Ja, natürlich laufen Organspenden länderübergreifend. In meinem Bekanntenkreis hat jemand eine Knochenmarkspende aus den USA bekommen. Würde es nach Ihrer Vorstellung gehen (Deutsche Organe nur für Deutsche?), würde er vermutlich heute noch warten.
Ich habe einen Organspenderausweis im Portemonnaie und mir ist es vollkommen wurscht, ob meine Organe später in Deutschland, in den USA, in Australien oder auf Lummerland zum Einsatz kommen.

Maria A. am 15.01.2020

Wer bei phoenix die Diskussion verfolgt hat, und eh skeptisch war, der ist dahingehend bestärkt worden. Denn der Talk-Gast Sommer hat das ausgesprochen, was eben die größte Befürchtung der Zweifler ist. Er äußerte sich dahingehend, dass in besonders dringlichen Fällen bei passenden Daten trotz(!) vorliegender Widerspruchserklärung für die Rettung von Menschenleben entschieden werden soll. Selbst wenn man berücksichtigt, dass er seiner Frau eine Niere gespendet hat, war das "starker Tobak". Denn es geht beim Organbedarf stets um die Rettung von Menschen, oder? Was aber bislang ohne Vorlage des Spenderausweises keine Rolle spielen konnte, da ohne den eine Organentnahme wohl als Straftat gegolten hätte. Wenn es gemeldet worden wäre, versteht sich. Zudem - es geht nicht nur um die passenden Organe für hier Wartende. Organspenden sind länderübergreifend. Da drängt sich die Vermutung auf, es könnte durch die weltweite Datenvernetzung bald jeder Hirntote irgendwo "Verwendung finden".

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