10.07.2019 | 13:30 Uhr AfD-Mitglieder aus Sachsen legen im Streit um Wahlliste Verfassungsbeschwerde ein

Beim sächsischen Verfassungsgerichtshof sind zwei Beschwerden gegen die Nichtzulassung eines Großteils der Listenkandidaten der AfD zur Landtagswahl eingegangen. Dies bestätigte das Gericht am Mittwoch. In einem Fall handelt es sich nach Angaben einer Sprecherin um die Beschwerde von sechs Kandidaten, die auf den gestrichenen Listenplätzen standen. Dies sei verbunden mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die strittige Entscheidung des Landeswahlausschusses. Damit werde die vorläufige Zulassung der Kandidaten auf den Listenplätzen 19 bis 61 begehrt. Die zweite Verfassungsbeschwerde sei von einem Bürger eingereicht worden.

Landesparteichef Jörg Urban hatte die Verfassungsbeschwerde in den vergangenen Tagen bereits angekündigt. Der AfD-Landesverband teilte am Mittwoch zudem mit, dass die Partei auch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen will.

Der Landesvorstand unserer Partei hat die Ablehnung der Landesliste ausgiebig juristisch geprüft und kommt zu dem Schluss, dass es seitens der sächsischen AfD keine Fehler gibt, die es rechtfertigen, unsere Landesliste derart drastisch zusammenzustreichen.

Jörg Urban AfD-Landesvorsitzender Sachsen

Hintergrund ist der Streit um die Entscheidung des sächsischen Landeswahlausschusses, nur 18 von 61 Kandidaten auf der Landesliste der Partei seien gültig. Für die Streichung wurden formale Gründe genannt.

Quelle: MDR/dpa/afp

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 10.07.2019 | 14:00 Uhr in den Nachrichten

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