19.08.2019 | 09:01 Uhr Briefwähler in Sachsen sollen rechtzeitig zur Post gehen

19. August 2019, 09:10 Uhr

Sachsens Wähler sollen ihr aktives Wahlrecht nutzen, auch wenn sie am Wahlsonntag am 1. September nicht selbst an die Wahlurne gehen können. Ihr Wahlrecht können Wahlberechtigte auch jetzt schon mit der Briefwahl ausüben. Darauf verwies die Landeswahlleiterin Carolin Schreck. "Je mehr Wählerinnen und Wähler ihre beiden Stimmen abgeben, desto höher ist die Legitimation des Landesparlaments", betonte sie.

Wahlbriefe rechtzeitig zur Post

Die Briefwahlunterlagen können mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Dort ist ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines abgedruckt. In vielen sächsischen Gemeinden können Wähler die Briefwahlunterlagen auch online oder per Mail beantragen. Als spätesten Termin zur Antragstellung nannte die Landeswahlleiterin den Freitag, 30. August 2019 um 16 Uhr. Nur in Ausnahmefällen - etwa bei einer plötzlichen Erkrankung - kann der Antrag noch bis zum Wahltag um 13 Uhr, gestellt werden.

Briefwähler sollten ihren Wahlbrief rechtzeitig zur Post bringen oder bei der Gemeinde abgeben. Denn: "Wahlbriefe werden nur dann berücksichtigt, wenn sie am Wahlsonntag spätestens um 16 Uhr eingegangen sind", erklärte Carolin Schreck. Sie empfiehlt, den Wahlbrief bis spätestens am Mittwoch, 28. August 2019, zur Post zu geben.

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Quelle: MDR/kk

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 12.08.2019 | 18:30 Uhr in den Regionalnachrichten

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