Freie Wähler Sachsen Logo
Bildrechte: Freie Wähler

20.08.2019 | 18:17 Uhr Freie Wähler ohne Dresdner Direktkandidaten zur Landtagswahl

20. August 2019, 18:17 Uhr

Die Freien Wähler sind mit ihrer Klage gegen die Nichtzulassung von mehreren Direktkandidaten vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof gescheitert. Das geht aus einem am vergangenen Freitag gefällten Beschluss hervor, der am Dienstag bekannt wurde. Die Beschwerde sei verworfen worden, weil sie nicht den gesetzlichen "Begründungsanforderungen" genüge, heißt es in einer Mitteilung. "Die Freien Wähler haben den Sachverhalt für eine Verfassungsbeschwerde nicht ausreichend geschildert", so eine Gerichtssprecherin auf Anfrage von MDR SACHSEN. "Es ist nicht vorgesehen, dass das Gericht eigene Nachforschungen anstrebt." Auch bei der angestrebten Eilentscheidung seien die von den Freien Wählern vorgetragenen Argumente nicht ausreichend gewesen.

Kreiswahlausschuss hatte Unterschrift bemängelt

Die Freien Wähler hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil ihre sieben Direktkandidaten in den Dresdner Wahlkreisen 41 bis 47 nicht zur bevorstehenden Landtagswahl zugelassen wurden. Zudem wollten sie per einstweiliger Anordnung erreichen, dass ihre Kandidaten in allen Dresdner Wahlkreisen zugelassen werden.

Der Kreiswahlausschuss hatte die Zulassung abgelehnt, weil eine Unterschrift in den Unterlagen bemängelt wurde. Konkret ging es um den Vorwurf, einer der drei Unterzeichner gehöre nicht wie vorgeschrieben dem Landesvorstand der Partei an. Die Freien Wähler bestreiten das. Eine Beschwerde gegen die Entscheidung fand am 11. Juni im Landeswahlausschuss keine Zustimmung.

Von der Entscheidung sind betroffen:

  • Steffen Große
  • Michael Schober
  • Jens Genschmar
  • Astrid Beier
  • Marie-Kathrin Wünsche
  • Joachim Guzy
  • Korvin Lemke

Gegen die Nichtzulassung können die Freien Wähler nach der Wahl ein Wahlprüfungsverfahren anstreben.

FW-Chef Große: Wir respektieren die Entscheidung

"Wir respektieren selbstverständlich die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Allerdings stellt sich im Kontext zur AfD-Entscheidung die Frage, ob eine größere Partei mehr Rechtsschutz genießt als eine kleinere", sagte FW-Chef Steffen Große am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Dresden. Die AfD hatte mit einer Verfassungsbeschwerde in einem ähnlichen Fall am Verfassungsgerichtshof dagegen einen Teilerfolg erreicht. Hier hatte der Wahlausschuss zunächst nur 18 von ursprünglich 61 Bewerbern auf der Landesliste zugelassen und dabei gleichfalls formale Mängel angeführt. Denn die AfD hatte sie auf getrennten Parteitagen mit unterschiedlichen Versammlungsleitern und zwei verschiedenen Wahlverfahren bestimmt. Vor Gericht konnten die Partei dann durchsetzen, das zumindest 30 Listenkandidaten zur Landtagswahl antreten dürfen.

Nach Ansicht von Große, der selbst von der Streichung betroffen ist, hätten die Dresdner Direktkandidaten im bürgerlichen Lager das Zünglein an der Waage sein können oder sogar ein bis zwei Wahlkreise gewinnen können: "Insofern ist die Zulassungsfrage aus unserer Sicht auch relevant für die Sitzverteilung im Parlament." Anders als bei der AfD hätten in Dresden alle Wahlzettel neu gedruckt werden müssen. Auch die Briefwahl sei schon angelaufen: "Wir müssen damit nun leben und kämpfen in Dresden um ein gutes Zweitstimmenergebnis, das mindestens zwei Dresdner auf der vorderen Liste in den Landtag bringt", sagte Große.

Quelle: MDR/dk/dpa

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 20.08.2019 | ab 16:00 Uhr in den Nachrichten

Mehr aus der Landespolitik

Mehr aus Sachsen

SSP - Kletterkirche 2 min
Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
SSP - Chirurgie-kongress 2 min
Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK