Fragen und Antworten Der Sächsische Landtag

08. August 2014, 19:24 Uhr

Wer gehört zum Sächsischen Landtag?

Zum Sächsischen Landtag gehören in erster Linie die Abgeordneten. Sie können eine Fraktion bilden, wenn sie aus mindestens sieben Mitgliedern besteht, die in der Regel der gleichen Partei angehören. Fraktionen können Vorschläge für Personalentscheidungen, Gesetzentwürfe und Anträge einbringen.

Unterschieden wird im Landtag zudem zwischen den Regierungsparteien (Koalition) und der Opposition. An der Spitze der Koalition steht die Staatsregierung bestehend aus dem Ministerpräsident und den Staatsministern. Zum Landtag gehören außerdem der Landtagspräsident und sein Präsidium. Schließlich arbeiten einige Abgeordneten des Landtags auch noch in Ausschüssen.

Wie viele Mitglieder hat der Sächsische Landtag?

Der Sächsische Landtag setzt sich in der Regel aus 120 Abgeordneten zusammen. Mit der Erststimme können die Wähler einen Kandidaten aus ihrem Wahlkreis direkt wählen. Auf diese Weise werden 60 Sitze im Landtag vergeben. (Direktwahl)

Mit der Zweitstimme wählen die Wahlberechtigten eine Partei. Vor der Wahl reichen die Parteien eine Liste ihrer Kandidaten ein. Entsprechend des Stimmanteils ihrer Partei ziehen die Bewerber der Reihe nach in den Landtag ein. (Verhältniswahl)

Je nach Wahlausgang kommen noch Abgeordnete durch Überhangmandate hinzu. Sie entstehen, wenn eine Partei durch die Direktwahl mehr Sitze erzielt, als ihr gemäß dem Ergebnis der Verhältniswahl zustehen würden. Parteien, die weniger als fünf Prozent der Listenstimmen oder nicht mindestens zwei Direktmandate errungen haben, können nicht in den Landtag einziehen.

Welche Aufgaben hat der Landtagspräsident?

Der Präsident vertritt den Landtag nach außen, er leitet die Sitzungen und übt das Haus- und Polizeirecht im Landtagsgebäude aus. Der Landtagspräsident und seine Stellvertreter werden zu Beginn der Legislaturperiode vom Landtag gewählt.

Das Präsidium unterstützt den Präsidenten bei der Führung der parlamentarischen Geschäfte und der Verwaltung des Landtags. Es legt den Arbeitsplan des Landtags und die Tagesordnungen für die Plenarsitzungen fest. Dem Präsidium gehören in der laufend Wahlperiode 27 Mitglieder an: Präsident und drei Vizepräsidenten, die Fraktionsvorsitzenden und weitere Abgeordnete.

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