Hintergrund Landtagswahl in Sachsen - Fragen und Antworten

15. August 2019, 16:56 Uhr

Am 01. September wird in Sachsen ein neuer Landtag gewählt. Fragen und Antworten rund um die Wahl finden Sie hier.

Wann findet die Landtagswahl statt?

Die Landtagswahl in Sachsen findet am 01. September 2019 statt.


Wer wird bei der Landtagswahl gewählt?

Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten für den 7. Sächsischen Landtag neu gewählt. Aktuell sitzen im Landtag 125 Abgeordnete: 58 für die CDU, 27 für die Linke, 18 für die SPD, 9 für die AfD, 8 für die Grünen und 5 Fraktionslose.


Wie oft wird der Landtag gewählt?

Das Parlament wird jeweils für fünf Jahre gewählt.


Wie viele Kandidaten treten an?

Rund 650 Kandidaten treten in 60 Wahlkreisen zur diesjährigen Landtagswahl an. Sie gehören 19 Parteien an, die der Landeswahlausschuss zugelassen hat. Im MDR-Kandidatencheck können Sie sich ein Bild von den Kandidaten machen.


Was bedeutet Erst- und Zweitstimme?

Mit der Erststimme wird bei Landtags- und Bundestagswahlen in jedem Wahlkreis direkt ein Abgeordneter gewählt. Diese Stimmabgabe wird deshalb auch als Persönlichkeitswahl bezeichnet. Es ist zugleich eine Mehrheitswahl, weil der Bewerber mit den meisten Stimmen gewinnt. Die Parteizugehörigkeit des gewählten Direktbewerbers kann, muss aber nicht identisch mit der Entscheidung für eine Landesliste sein.

Mit der Zweitstimme entscheidet sich der Wähler für eine Partei oder Wählervereinigung (Landesliste). Die Abgabe der Zweitstimme ist eine Verhältniswahl und maßgebend für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien. Die Entscheidung des Wählers für die Parteizugehörigkeit des Wahlkreisbewerbers und die Partei (Landesliste) kann, muss aber nicht identisch sein.


Wer darf wählen?

Für die Landtagswahl sind laut (§ 11 SächsWahlG) nur die Bürger wahlberechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung in Sachsen haben und dürfen nicht nach § 12 SächsWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.


Wer kann in den Landtag gewählt werden?

In die Gremien sind die Bürger der jeweiligen Gemeinde/des Landkreises wählbar. Bürger sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens zwölf Monaten in der Gemeinde/im Landkreis den Hauptwohnsitz haben. Nicht wählbar ist, wer vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder wer infolge eines deutschen Richterspruchs keine öffentlichen Ämter bekleiden darf. Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind ferner nicht wählbar, wenn sie nach dem Recht dieses Mitgliedsstaates infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit verloren haben.


Womit beschäftigt sich der Landtag?

Der Landtag kommt einmal im Monat zu einer Sitzung zusammen, wo die Abgeordneten über Gesetzentwürfe debattieren und abstimmen sowie aktuelle Probleme diskutieren. In den Wochen, in denen sie nicht im Plenum sitzen, nehmen die Abgeordneten an Ausschusssitzungen teil oder arbeiten in ihren Büros. Folgende Ausschüsse gibt es aktuell:

  • Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten
  • Schule und Sport
  • Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration
  • Umwelt und Landwirtschaft
  • Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
  • Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien
  • Bewertungsausschuss
  • Enquete-Kommission "Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen"
  • Europaausschuss
  • Haushalts- und Finanzausschuss
  • Innenausschuss
  • Petitionsausschuss
  • Verfassungs- und Rechtsausschuss
  • Wahlprüfungsausschuss
  • 1. Untersuchungsausschuss ("Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen")

Quelle: MDR/dk

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