Frauke Petry
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Prozess am Landgericht Meineid-Vorwurf: Frauke Petry muss in Dresden vor Gericht

23. Oktober 2018, 11:16 Uhr

Das Landgericht Dresden hat die Anklage gegen die Ex-AfD-Fraktionsvorsitzende Frauke Petry zugelassen. Ihr wird vorgeworfen, im November 2015 vor dem Sächsischen Wahlprüfungsausschuss unter Eid falsch ausgesagt zu haben.

Frauke Petry muss sich wegen Meineides vor dem Landgericht Dresden verantworten. Die Anklage der Staatsanwaltschaft wurde bereits Anfang Oktober zugelassen. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Der damaligen AfD-Fraktionsvorsitzenden im Sächsischen Landtag wird vorgeworfen, im November 2015 vor dem Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtags unter Eid falsch ausgesagt haben. Ein Termin für den Prozess wurde noch nicht angsetzt. Er werde "jedenfalls nicht mehr in diesem Jahr beginnen", heißt es in einer Mitteilung des Landgerichts.

§ 154 StGB: Meineid (1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Petry wurde in dem Ausschuss als Zeugin gehört und zu Darlehensverträgen zwischen der AfD und ihren Listenkandidaten für die Landtagswahl 2014 befragt. Sie sagte damals aus, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen in eine Spende umgewandelt werden sollen oder ob das Geld zurückgezahlt werden soll. Das widerspricht allerdings den Verträgen, in denen der Verzicht auf die Rückzahlung der Darlehen bei erfolgreicher Wahl festgeschrieben sei.

Für die Ermittlungen in dem Fall hatten der Sächsische Landtag und der Bundestag Petrys Immunität aufgehoben. Sie sitzt seit ihrem Austritt aus der AfD als fraktionslose Abgeordnete in beiden Parlamenten.

Immunität Landtags- und Bundestagsabgeordnete genießen in Deutschland Immunität. Das heißt, dass sie nicht verhaftet und auch kein Gerichtsverfahren gegen sie eingeleitet werden kann. Möchte die Staatsanwaltschaft ermitteln, muss sie für jedes neue Verfahren gesondert die Aufhebung der Immunität beantragen.

Quelle: MDR/cb

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 23.10.2018 | 10:00 Uhr in den Nachrichten

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