10.07.2019 | 09:30 Uhr Streit um AfD-Wahlliste geht weiter

Die Diskussion um den Teilausschluss der AfD-Listenkandidaten von der Landtagswahl in Sachsen reißt nicht ab. In einer Stellungnahme hat der Landeswahlausschuss seine Entscheidung inzwischen öffentlich begründet. Der sächsische AfD-Landesvorsitzende sieht seine Partei als Opfer einer politischen Intrige.

Die Landeswahlleiterin hat ihre Rechtsauslegung bekräftigt. Ein Beispiel: Die AfD habe an ihren beiden Parteitagen zur Listenaufstellung unterschiedliche Wahlmodi benutzt: Das Einzelwahlverfahren und das Blockwahlverfahren. Chancengleichheit sei dadurch nicht gewährleistet gewesen. Deshalb müsse formal von zwei Landesparteitagen ausgegangen werden und nur ein Teil der Liste könne zugelassen werden. Die AfD teile diese Sichtweise nicht, sagt der zuständige Jurist und stellvertretende Landesvorsitzende Joachim Keiler.

Nein, im Gegenteil, die Verlautbarungen, insbesondere auch die Pressemitteilung der Landeswahlleiterin bestärken uns in der Überlegung auch vor dem Wahlprüfungsausschussverfahren, was vorgesehen ist, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Joachim Keiler Stellvertretender AfD-Landesvorsitzender

Die sächsische AfD würde sogar in Betracht ziehen, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Begründung, in anderen Bundesländern sei der Wechsel zwischen zwei Wahlverfahren innerhalb eines Parteitags kein Problem. Darüber hinaus:

 Es ist nach wie vor von einer Blockwahl die Rede und ich darf Ihnen verlässlich versichern, unsere Satzung nach der wir gewählt haben sieht keine Blockwahl in dem Sinne vor. Unsere Satzung sieht ein Einzelwahlverfahren vor und ein Akzeptanzwahlverfahren. Es führt dazu, dass jeder sich grundsätzlich auf jede Position bewerben konnte.

Joachim Keiler Stellvertretender AfD-Landesvorsitzender

Die AfD sieht sich als Opfer. Von einer politischen Intrige redet ihr Landesvorsitzender Jörg Urban.

Verfassungsrechtler, wie Jochen Rozek von der Uni Leipzig,  widersprechen

In der Gesamtschau ist jedenfalls zu sagen, dass sich hier der Landeswahlausschuss jedenfalls nicht eine Willkürentscheidung getroffen hat.

Jochen Rozek Verfassungsrechtler Uni Leipzig

Rozek geht davon aus, dass auch der sächsische Wahlprüfungsausschuss – nach der Wahl – die Entscheidung des Landeswahlausschusses bestätigen würde. Wie verfassungsgerichtlich entschieden würde, kann er nicht absehen.

 Andererseits ist das Ganze auch anhand von verschiedenen Indizien so bewertet worden und es gibt da auch bei den Regularien des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung insoweit sicherlich gewisse Auslegungsspielräume.

Jochen Rozek Verfassungsrechtler Uni Leipzig

Heute Abend will die AfD mit den Kreisvorsitzenden über ihr weiteres Vorgehen beraten. Aus der Partei heißt es, man wolle noch diese Woche eine Klage einreichen. Erfolg – ungewiss.

Quelle: MDR

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Sachsenspiegel | 09.07.2019 | 19 Uhr

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