08.08.2019 | 11:57 Uhr Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl werden bis Sonntag versandt

Wähler in Sachsen sollen spätestens bis Sonntag ihre Benachrichtigung für die Landtagswahl am 1. September erhalten. Wie Landeswahlleiterin Carolin Schreck mitteilte, sollte spätestens dann jeder Wahlberechtigte eine Karte oder einen Brief mit der Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Andernfalls könne man im Wahlverzeichnis der Gemeinden bis zum 16. August nachschauen, ob man dort eingetragen ist, so Schreck.

Ist der Wahlberechtigte in diesem Verzeichnis aufgeführt, ist seine Wahlteilnahme gesichert. In diesem Fall ist eine Stimmabgabe am Wahltag auch ohne Vorlage einer Wahlbenachrichtigung möglich.

Mitteilung der Landeswahlleiterin Carolin Schreck

Sollte der Eintrag unterblieben sein, könnten Betroffene ebenfalls bis 16. August 2019 Einspruch erheben. Schreck riet, sich bei Unklarheiten umgehend an die Gemeindeverwaltungen zu wenden.

Erste Briefwahllokale haben geöffnet

Wähler, die zur Landtagswahl am 1. September verhindert sind, können vorab per Briefwahl ihre Stimmen abgeben. Dies ist vielerorts auch in Briefwahlbüros möglich. Seit dem 29. Juli ist in Leipzig die Briefwahl im Stadtbüro im Stadthaus möglich. Seit dem 5. August können die Briefwähler in Dresden ihre Stimme im Briefwahlbüro im Zentralen Bürgerbüo in der Theaterstraße abgeben. In Eilenburg und Chemnitz werden die Briefwahllokale am 12. August geöffnet.

Quelle: MDR/dpa/ms

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 08.08.2019 | 13:07 Uhr

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