Wer ist wann dran? Sachsen sollten Führerschein-Umtausch einplanen

19. Januar 2021, 05:00 Uhr

Führerschein, Lappen, Fahrerlaubnis, rosa Zettel, Fleppen: Der Ausweis zur Fahrberechtigung kennt viele Namen und Formen innerhalb Deutschlands. In der EU gibt es sogar 100 verschiedene Ausweise. Das Dokumentendickicht soll bis 2033 gelichtet werden. Danach gilt nur noch ein einheitlicher EU-Führerschein. Den muss man je nach Geburtsalter oder Ausstellung seines Führerscheins beantragen. Welche Fristen dabei gelten und was man für den Umtausch beachten muss, zeigt MDR SACHSEN in der Übersicht.

Verschiedene Führerscheine
Grau, rosa, als Chipkarte: In deutschen Geldbörsen stecken viele verschieden Führerscheinformen. Sie sind nicht auf ewig gültig, sondern müssen in den kommenden 13 Jahren umgetauscht werden. Bildrechte: picture alliance / dpa | Oliver Berg

Wer muss seinen Führerschein umtauschen?

43 Millionen Führerschein-Inhaber müssen bundesweit ihre Führerscheine umtauschen. Laut Automobilclub Deutschland (ADAC) geht es um rund 15 Millionen bis 31.12.1998 ausgestellte Führerscheine in Papierform und um weitere rund 28 Millionen Scheckkarten. Das betrifft die Fahrerlaubnisse in Kartenform, die zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgegeben wurden. Der Antrag auf den Umtausch des Führerscheins kann nur persönlich gestellt werden. Und zwar bei der Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes.

Damit nicht alle zur gleichen Zeit die Ämter überrennen oder Antragsteller lange auf ihre Dokumente warten müssen, hat der Gesetzgeber gestaffelte Fristen festgelegt. Das soll das millionenfach notwendige Umtauschen entzerren helfen.

Welche Fristen muss ich wegen des Umtauschs beachten?

Es gibt Umtauschfristen für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind (Tabelle 1) und Fristen für Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind (Tabelle 2). Dabei unterscheidet der Gesetzgeber einmal nach Geburtsjahr und einmal nach Ausstellungsdatum des Dokuments. Der Blick in die Tabelle zeigt: Die heute 62- bis 67-jährigen Sachsen sollten sich ihren Stichtag schon einmal im Kalender vormerken:

Tabelle 1: Umtauschfristen für Führerscheininhaber nach Geburtsjahren
Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss  
vor 1952 und 1952 19.01.2033  
1953 - 1958 19.01.2022  
1959 - 1964 19.01.2023  
1965 - 1970 19.01.2024  
1971 oder später 19.01.2025  
Tabelle 2: Umtauschfristen für Führerscheine, die ab 1.1.1999 ausgestellt wurden
Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss  
1999 - 2001 19.01.2026  
2002 - 2004 19.01.2027  
2005 - 2007 19.01.2028  
2008 19.01.2029  
2009 19.01.2030  
2010 19.01.2031  
2011 19.01.2032  
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033  

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): Vorgezogener Umtausch von Führerscheinen

Wie aufwändig wird das Ganze - muss ich etwa wieder in die Fahrschule?

Nein, zur Fahrschule muss keiner extra wegen des Umtausches gehen. Es bleibt beim Gang zur Führerscheinstelle für den Umtausch des Motorrad- und Pkw-Führerscheins. Der ADAC Sachsen empfiehlt, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und lieber in den nächsten Jahren mal an einem Vormittag zur Führerscheinstelle zu gehen und den Vorgang zu beantragen. Dann kommt dann nicht in Zeitdruck, wenn viele Autofahrer auf einmal umtauschen müssen. Denn: Auch schon jetzt kann man - unabhängig von den Umtauschfristen - einen neuen EU-Führerschein beantragen.

Bleibt mein neuer EU-Führerschein wenigstens nach dem Umtausch für immer gültig?

Nein. Wenn man seinen neuen EU-Führerschein hat, bleibt er befristet für 15 Jahre gültig. Nach Ablauf der Frist muss man den Ausweis erneut umtauschen gehen. Man braucht für den Gang zum Umtausch demnächst und grundsätzlich:

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • den alten Führerschein
  • rund 25 Euro für die fällige Gebühr.

Und wenn ich das Umgetausche einfach ignoriere?

Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist für den Umtausch verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro, informiert der ADAC. Allerdings: Motorrad- und Autofahrer begehen damit keine Straftat. Werden jedoch Lkw- und Busfahrer mit alten Führerscheinen kontrolliert, handelt es sich um eine Straftat, die entsprechend schärfer geahndet werde.

Wieso muss ich überhaupt meinen Führerschein umtauschen?

Bis 2033 will die EU eine einheitliche Fahrerlaubnis für alle Bürger innerhalb der Europäischen Union einführen. Schon 2006 hatte die EU beschlossen (EU-Richtlinie 2006/126/EG), dass es nicht mehr rund 100 verschiedene Führerscheine in Europa geben soll. Mit der Vereinheitlichung aller Dokumente in einer Datenbank ab 2033 soll Missbrauch verhindert werden. Zudem soll die EU-Fahrerlaubnis fälschungssicher sein. Deshalb sollen die EU-Fahrerlaubnisse auch alle 15 Jahre umgetauscht werden, damit Namen und Fotos aktualisiert und neue Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Fälschungen der Plastikkarten angewendet werden können.

Quelle: MDR/kk

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 18.01.2021 | 13:00 - 18:00 Uhr
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