Transparenzhinweis

Das Sächsischen Transparenzgesetz (SächsTranspG) eröffnet jeder Person gegenüber dem MDR einen Anspruch auf Veröffentlichung bestimmter Informationen sowie auf Zugang zu Informationen, soweit der MDR Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt und dies staatsvertraglich geregelt ist.

Zugang zu Informationen

Aufgaben der öffentlichen Verwaltung nimmt der MDR im Rahmen des Rundfunkbeitragseinzugs sowie bei der Vergabe von Wahlwerbezeiten für politische Parteien wahr.

Informationen in diesem Sinne sind Aufzeichnungen, die dienstlichen Zwecken dienen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Entwürfe, Notizen, behördeninterne Kommunikation und Vermerke gehören nicht dazu.

Kontakt für Anträge auf Informationszugang: juristischedirektion@mdr.de

Veröffentlichung von Informationen

Der MDR ist zudem verpflichtet, bestimmte Informationen (§ 8 SächsTranspG) auf der Transparenzplattform des Freistaates Sachsen bereitzustellen. Die Transparenzplattform befindet sich derzeit im Aufbau und soll spätestens ab 1. Januar 2026 zur Verfügung stehen.