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Fußball | Bundesliga50+1-Regel: DFL verabschiedet Vorschlag für Bundeskartellamt

Stand: 08. März 2023, 15:22 Uhr

Die DFL will Rechtssicherheit bezüglich der 50+1-Regel und hat dem Bundeskartellamt entsprechende Modifizierungsvorschläge gemacht. Bayer Leverkusen und der VfL Wolfsburg sollen demnach nur noch unter Bedingungen ihren Ausnahmestatus behalten dürfen.

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat dem Bundeskartellamt einen Vorschlag für eine angepasste 50+1-Regel vorgelegt. Dieser sieht vor, dass die Clubs mit Ausnahmegenehmigung unter bestimmten Bedingungen einen Bestandsschutz erhalten, aber keine weiteren Vereine diese Regelung nutzen können. Das Präsidium habe einstimmig für diesen Vorschlag gestimmt, teilte die DFL am Mittwoch (8. März) in einer Pressemitteilung mit.

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Kartellamt lobt DFL-Vorschläge

Die Dachorganisation der 36 Erst- und Zweitligateilnehmer will beim ewigen Zankapfel 50+1 künftig mehr Rechtssicherheit schaffen. Der neue DFL-Vorschlag soll nun sämtliche Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit aus dem Weg räumen – die Chancen stehen offenbar gut. Die neuen Richtlinien könnten einen "wichtigen Schritt zur Beendigung des Verfahrens darstellen", sagte Andreas Mundt als Präsident des Bundeskartellamtes.

Gemäß vorläufiger Einschätzung könnten die neuen Regularien geeignet sein, "unsere kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen". Nach dem grünem Licht des Amtes müsste die DFL-Mitgliederversammlung dem Antrag noch mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen. Das Kartellamt hatte die Regel im Jahr 2021 als unbedenklich eingestuft, aber die drei Ausnahmen für die TSG 1899 Hoffenheim mit dem damaligen Mehrheitseigner Dietmar Hopp sowie die von Bayer bzw. Volkswagen gelenkten Clubs Leverkusen und VfL Wolfsburg kritisiert. Seitdem läuft das Klärungsverfahren.

Zwei Ausnahmeklubs im Duell: Leverkusens Robert Andrich foult Wolfsburg-Kapitän Maximilian Arnold. Bildrechte: IMAGO / MIS

50+1: Stimmenmehrheit beim Stammverein

Die 50+1-Regelung besagt im Grundsatz, dass die Entscheidungsmehrheit bei einem Investoreneinstieg immer beim Stammverein bleiben muss. Damit soll verhindert werden, dass Clubs – wie beispielsweise in England – vollständig veräußert werden. Für Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim galt sie auf diese Weise über Jahre nicht, weil die jeweiligen Mehrheitseigner sich seit mindestens 20 Jahren um den jeweiligen Klub verdient machen.

Die bisherigen Ausnahmen müssten demnach mit gewissen Bedingungen klarkommen. Unter anderem ist unter gewissen Voraussetzungen ein Vorteilsausgleich des beherrschenden Mehrheitseigners ähnlich der Regularien des neuen europäischen Financial Fair Play angedacht. "Das Geld wird von den Medienerlösen des jeweiligen Klubs abgezogen und dann von der DFL bspw. in Jugendfußball investiert", schrieb diesbezüglich Sportschau-Reporter Chaled Nahar auf Twitter. Außerdem muss ein Vertreter des Muttervereins in das mit Kontroll- und Zustimmungsbefugnissen ausgestattete Aufsichtsgremium der Kapitalgesellschaft entsandt werden.

Bedingungen für Leverkusen und Wolfsburg

Bei der Entscheidung über identitätsstiftende Merkmale wie beispielsweise Vereinslogo oder Zahl der Stehplätze solle dieser zudem ein Vetorecht erhalten. Eine Lizenz für die Bundesliga oder 2. Liga solle diesen Klubs künftig ausschließlich bei Erfüllung dieser Auflagen erteilt werden. Dies gelte auch noch für die TSG Hoffenheim, solange die Rückübertragung von Hopps Mehrheitsanteilen noch "nicht wirksam vollzogen" sei. In der vergangenen Woche hatte Hopp angekündigt, die TSG in den Kreis der regulären 50+1-Klubs zurückführen und auf seinen Sonderstatus mit Stimmenrechtsmehrheit verzichten zu wollen.

Sollte das Bundeskartellamt die angedachten neuen Regularien tatsächlich ohne Beanstandung durchwinken, dürften auch die immer mal wieder aufgekommenen Gedankenspiele um eine komplette Abschaffung von 50+1 erstmal vom Tisch sein. Der deutsche Profifußball hätte einen Brennpunkt weniger.

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dpa/sid/red

Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR aktuell | 08. März 2023 | 17:45 Uhr

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