Fußball | Urteil EuGH: FIFA-Transferregeln nicht mit EU-Recht vereinbar
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04. Oktober 2024, 11:33 Uhr
Das höchste europäische Gericht urteilt, dass einige Transfervorschriften der FIFA gegen "Unionsrecht verstoßen". Das könnte weitreichende Folgen für den Transfermarkt haben. Auslöser war der Fall Lassane Diarra.
Im Streit um Transferregeln der FIFA für Fußballspieler hat der Verband vor dem höchsten europäischen Gericht eine Niederlage erlitten. Bestimmte Vorschriften verstoßen gegen EU-Recht, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Die vom EU-Recht gewährte Freizügigkeit der Spieler und der Wettbewerb zwischen den Vereinen werden laut Urteil durch die Regeln, mit denen sich der EuGH befasste, eingeschränkt. Der Verband war um eine Stellungnahme angefragt.
Streitfall Diarra vs. Lokomotive Moskau
Hintergrund ist eine Klage des ehemaligen französischen Fußballprofis Lassane Diarra. Er wurde 2013 vom russischen Verein Lokomotive Moskau verpflichtet. Nach nur einem Jahr kam es zum Bruch und Diarra verlangte eine Entschädigung. Der ehemalige Nationalspieler verklagte den Verein auf ausstehende Gehälter. Er machte geltend, dass sich die Suche nach einem neuen Verein schwierig gestalte. Denn nach den FIFA-Regeln würde jeder neue Verein bei einer grundlosen Auflösung eines Vertrags mit ihm zusammen für die Zahlung einer Entschädigung an Lokomotive Moskau haften.
Deswegen sei ein Vertrag mit dem belgischen Club Sporting du Pays de Charleroi nicht zustande gekommen. Diarra verklagte daraufhin die FIFA und den belgischen Fußballverband auf Schadenersatz und Verdienstausfall in Höhe von sechs Millionen Euro. Er rügte, dass die Transferregeln der FIFA gegen EU-rechtliche Vorschriften für Freizügigkeit und Wettbewerb verstoßen. Das belgische Gericht legte den Fall daraufhin dem EuGH vor.
EuGH: "Erhebliche Risiken" für Sportler und Klubs
Die Richter entschieden nun, dass die Regeln der FIFA über das Ziel hinausschießen. Diese belasteten die Sportler und die Vereine "mit erheblichen rechtlichen, unvorhersehbaren und potenziell sehr großen finanziellen sowie ausgeprägten sportlichen Risiken", hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Manche Regeln könnten zwar dadurch gerechtfertigt werden, dass dadurch ein gewisser Grad an Beständigkeit in den Mannschaften gewährleistet werde. Hier scheinen die Regeln jedoch darüber hinauszugehen, so die Richter. Das belgische Gericht muss nun über den konkreten Fall entscheiden und dabei die Vorgaben des EuGH umsetzen. Wie es dann weitergeht, hängt davon ab, wie die Verbände das Urteil umsetzen.
"Großer Sieg" vs. "überzeugte" FIFA
Diarras Anwälte feierten laut Pressemitteilung einen "großen Sieg". Die Kanzlei "Dupont - Hissel" war einst Hauptbeteiligter, als durch ein Urteil im Fall von Jean-Marc Bosman die Ablöse nach Ablauf der Vertragslaufzeit gekippt war. Die Spielergewerkschaft Fifpro, die ebenfalls für Diarra eintrat, teilte mit, der EuGH habe ein "wichtiges Urteil zur Regulierung des Arbeitsmarktes im Fußball gefällt, das die Landschaft des Profifußballs verändern wird".
Die FIFA schrieb dagegen, sie sei "davon überzeugt, dass die Rechtmäßigkeit der wichtigsten Grundsätze des Transfersystems durch das heutige Urteil erneut bestätigt worden ist". Es würden lediglich zwei Absätze von zwei Artikeln des FIFA-Reglements infrage gestellt. Das Urteil würde jetzt zunächst analysiert werden. In dem 102 Seiten langen FIFA-Transferdokument werden insgesamt 29 Artikel aufgeführt.
DFL: Nur internationale Transfers "unmittelbar betroffen"
Ob die Verträge im Fußball, die befristet sind und selten Klauseln für einen ordentlichen Kündigungsgrund enthalten, aber grundsätzlich verändert werden, ist offen. Das Gericht urteilte auch, dass Beschränkungen der Freizügigkeit von Berufsfußballspielern durch das Ziel gerechtfertigt sein können, dass die Wettbewerbe funktionieren – weil so eine gewisse Beständigkeit in den Mannschaften der Profifußballvereine aufrechterhalten wird. Im vorliegenden Fall Diarra "scheinen die fraglichen Bestimmungen jedoch (...) in mehrerlei Hinsicht über das hinauszugehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist".
Die Deutsche Fußball Liga teilte mit, die "angegriffenen FIFA-Regularien, die als nicht europarechtskonform angesehen werden, betreffen unmittelbar nur internationale Transfers". Nach deutschem Arbeitsrecht könnten befristete Arbeitsverträge grundsätzlich nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die FIFA sei «nun angehalten, auf Grundlage der Urteilsbegründung und in Konsultation mit Ligen und Spielergewerkschaften Änderungen an den internationalen Transferregularien zu erarbeiten».
dpa/SpiO
Dieses Thema im Programm: SPORT IM OSTEN im MDR AKTUELL Nachrichtenradio | 04. Oktober 2024 | 12:40 Uhr
El Toro vor 8 Wochen
Oha, sozusagen ein zweites "Bosman-Urteil" ! Das wird die Marktstrukturen wieder ordentlich durcheinander wirbeln. Die Vereine werden sich auf die neue Situation einstellen müssen. Ich denke mal, es wird für beide Seiten nicht einfacher . Eine neue Kalkulation , neue Vertragsstrukturen müssen her. Ob die Spieler jetzt selbst davon profitieren, bleibt abzuwarten.