Urteil rechtskräftig Saison im Thüringer Amateur-Fußball muss gewertet werden
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Die abgebrochene Saison im Thüringer Amateur-Fußball muss gewertet werden. Das Verbandsgericht bestätigte ein Urteil Sportgerichts. Damit könnte ein einzigartiger Rechtsstreit beendet sein. Wie die Saison gewertet wird, steht noch nicht fest.

Im Thüringer Amateur-Fußball muss die abgebrochene Saison gewertet werden. Das hat das Verbandsgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) am Mittwochabend entschieden. Es wies damit den Einspruch des Präsidiums gegen ein Urteil des Sportgerichts zurück.
Die Vereine haben ein Recht darauf, dass die Saison gewertet wird, sagte der Vorsitzende des Verbandsgerichts Jens Krauße. Nach Ansicht des Gerichts waren dafür bereits genug Saisonspiele absolviert. Nun muss die Verbandsspitze entscheiden, welche Mannschaften auf- und ob Mannschaften absteigen.
Verband muss werten - aber wie?
Wie die Saison gewertet wird, muss der Verbandsvorstand in den nächsten Tagen entschieden. Dann wird auch klar sein, wie viele Vereine pro Liga auf- bzw. absteigen.
Nach Angaben von Vizepräsident Udo Penßler-Beyer will der Vorstand rasch Klarheit schaffen. Denn schon Anfang September soll die neue Saison beginnen. Das Urteil ist zwar rechtskräftig, ob es den monatelangen Streit beilegt, ist aber noch unklar. So könnten mögliche Absteiger wiederum gegen einen entsprechenden Beschluss vorgehen.
Fußballvereine klagten vor dem Sportgericht
Auf einem Außerordentlichen Verbandstag Mitte Juli entschieden die Delegierten, die laufende Saison aufgrund der Corona-Pandemie abzubrechen und zu annullieren - ein deutschlandweit einzigartiger Vorgang. Durch diesen Beschluss stand fest, dass es keine Aufsteiger in Thüringen gibt. Einzige Ausnahme war der Thüringenligist FC An der Fahner Höhe, der bereits vor dem Verbandstag als Aufsteiger in die überregionale Oberliga benannt wurde.
22 Vereine legten gegen diese Entscheidung Einspruch beim Sportgericht ein. Dieses gab den Vereinen Recht. Der Vorstand des TFV wurde aufgefordert, die Saison neu zu werten, wogegen er vor die nächst höhere Instanz gezogen war - vor das Verbandsgericht.
Quelle: MDR THÜRINGEN/dvs
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 11. August 2020 | 19:00 Uhr