Thüringer Landtag Landtags-Geschäftsordnung soll wegen "Babygate" geändert werden
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Landtagspräsident Christian Carius will den Plenarsaal künftig auch für Kleinstkinder öffnen. Der CDU-Politiker hat vorgeschlagen, die Geschäftsordnung dafür zu ändern. Darin soll klargestellt werden, dass Abgeordnete ihre Babys im ersten Lebensjahr während der Sitzungen dabei haben können.
Ihm sei es wichtig, dass die Parlamentarier diese Frage selbst lösen und für alle Beteiligten Klarheit schaffen, sagte er in Bezug auf einen entsprechenden Eilantrag beim Thüringer Verfassungsgerichtshof. Er werde das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ältestenrats setzen.
Außerdem soll ab der nächsten Sitzung Ende September eine Babysitterin während der Sitzung bereit stehen. Auch das geplante Stillzimmer werde zu diesem Zeitpunkt bereits in einer provisorischen Form eingerichtet sein, wie die "Thüringer Allgemeine" berichtet hatte.
Die Grüne Landtagsfraktion will von den Richtern klären lassen, ob junge Eltern ihre Kleinstkinder in den Plenarsaal mitnehmen können, um an Abstimmungen teilzunehmen. Abgeordnete haben keinen Anspruch auf Elterngeld und Mutterschutz. Sie können sich auch nicht vertreten lassen und werden durch ein Verbot an der freien Ausübung ihres Mandats gehindert, so die Grünen .
Carius hatte zu Beginn der Augustsitzung des Landtags die Abgeordnete Madeleine Henfling (Bündnis 90/Die Grünen) des Plenarsaals verwiesen, weil sie ihren schlafenden, damals sechs Wochen alten Sohn in einer Baby-Trage dabei hatte.
Nachdem diese Entscheidung bundesweit diskutiert wurde und unter dem Stichwort "Babygate" in den sozialen Netzwerken für Aufregung sorgte, reagiert Carius nun mit seiner Initiative, das Regelwerk zu ändern.
Quelle: MDR THÜRINGEN
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | THÜRINGEN JOURNAL | 10. September 2018 | 19:00 Uhr
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