Zum Nachlesen Corona-Expertenchat mit Judith Angermann

25. März 2020, 15:12 Uhr

  • Moderator: Willkommen zu unserem Chat mit Judith Angermann von der DGB Rechtsschutz GmbH zu Arbeitsrechtsfragen rund um Corona. Herzlich willkommen Frau Angermann und vielen Dank für Ihre Bereitschaft, die Fragen unserer User zu beantworten! Unsere Einstiegsfrage: Welche Ansprüche auf Arbeitsschutzmaßnahmen gegen Ansteckung haben Arbeitnehmer, z.B. an Kassen oder auf Baustellen?
  • Moderator: Liebe User, während Frau Angermann die erste Frage beantwortet sind wir bereit für Ihre Fragen.
  • Judith Angermann: Herzlichen Dank. Ich freue mich, Ihre Fragen im Chat beantworten zu können.
  • Handwerker: Hallo
  • Judith Angermann: Welche Arbeitsschutzmaßnahmen der Arbeitgeber zu ergreifen hat, ist sehr individuell und hängt auch von den jeweiligen Arbeitsumständen ab. Auf einer Baustelle herrscht in der Regel kein Publikumsverkehr, so dass sich die Maßnahmen des Arbeitgebers auf das zur Verfügung stellen von Hygienemaßnahmen z.B. Bereitstellung von genügend Waschgelegenheiten, Desinfektionsmitteln in den Sozialstätten sowie auf die Vermeidung von gemeinsamen Arbeiten bzw. Arbeiten mit Sicherhheitsabstand beschränken.
  • Moderator: Zum Verfahren: Kommentare von Ihnen erscheinen sehr schnell. Fragen, die wir an Frau Angermann weitergeben, erscheinen erst zusammen mit der Antwort.
  • Judith Angermann: Auch bei Anlieferungen von Material sollte auf ausreichenden Sicherheitsabstand geachtet werden sowie gegebenenfalls auf sonst übliche Formalien wie die Unterschrift auf Lieferscheinen, ähnlich wie bei Paketzustellern aktuell, verzichtet werden.
  • Moderator: Weitere Hintergrundlinks zum Nachschauen: FAQ Bundesarbeitsministerium https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html?fbclid=IwAR3DqBiO3IANBJyUSRk-DaNy8DdoWFN-hjjZ2hqYEHx5H3ET8wiyoI1Zgk0 Arbeitsagentur-Erklärvideo zu Kurzarbeitergeld Teil 1 https://www.youtube.com/watch?v=GZnn1Ra1Jxs und Teil 2 https://www.youtube.com/watch?v=gRopyp-PEUI
  • alexa: Hallo Frau Angermann, ich bin seit diesen Monat von meinem Chef aus im Beschäftigungsverbot, er zahlt mir weiterhin das ganze Gehalt und bekommt es wieder von meiner Krankenkasse. Jetzt will er auf Grund der Lage Kurzarbeit beantragen, bekomme ich jetzt auch Kurzarbeitergeld oder weiterhin meinen vollständigen Lohn? Ich wohne in Thüringen und arbeite in Bayern.
  • Judith Angermann: Ähnlich wie bei Entgeltfortzahlung wie bei Krankheit und Kurzarbeit wird auch im Beschäftigungsverbot nur das gekürzte Entgelt weiter gezahlt. Sie fallen damit ebenfalls unter eine wirksam angeordnete Kurzarbeit.
  • Patric: Wer ist der Moderator?
  • Moderator: MDR-Redakteur der Online-Redaktion.
  • Patric: Ludwig Kendzia?
  • Moderator: Der Name wird Ihnen nichts sagen. Deshalb bleibt es bei "Moderator" ;-)
  • migge: Hallo!
  • Opa: Hallihallo ! Ich gehöre zu einer der sogenannten Hochrisikogruppen ( COPD), arbeite im Gesundheitswesen,zwar nur in der Küche,doch wie soll ich mich jetzt verhalten,da überall publiziert wird als Angehöriger dieser Gruppen zu isolieren.
  • Judith Angermann: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Möglichkeiten der Freistellung, Urlaub, Versetzung in einen isolierten Bereich etc. Grundsätzlich bleiben Sie zur Arbeit verpflichtet, solang Sie nicht unter Quarantäne stehen oder arbeitsunfähig erkranken.
  • Sunny: Wie sieht es aus wenn im Unternehmen jemand auf Verdacht Zuhause bleibt und anschließend positiv getestet wird. Muss dann der Komplette Betrieb geschlossen werden?
  • Judith Angermann: Über eine Schließung des Betriebes entscheidet das Gesundheitsamt. Dieses prüft, ob der gesamte Betrieb geschlossen werden muss oder nur einzelne Teile oder Arbeitnehmer in Quarantäne müssen.
  • Constantin: Guten Tag. Können Sie mir sagen wie es um die "Corona-Regeln" im Büroalltag bestellt ist? Ein Sicherheitsabstand von 1,5 lässt sich nicht einhalten, wenn man zu dritt in einem Büro sitzt und selbst die Tische ( im Kreis angeordnet ) diesen Mindestabstand nicht erfüllen.
  • Judith Angermann: Sie sollten den Arbeitgeber darauf ansprechen, dass die Sicherheitsabstände eingehalten werden müssen. Ob nun das Büro umgestellt werden muss oder verschiedene Arbeitszeiten, wie im Schichtbetrieb, angeordnet werden, sollte individuell besprochen werden.
  • Jacob: Guten Tag Frau Angermann, ich bin schwerbehinderter Arbeitnehmer und nehme aufgrund einer Rheuma-Erkrankung Immunsuppressiva. Ich arbeite in einer Reha-Klinik mit direktem Patientenkontakt. Mein AG empfiehlt eine Krankschreibung. Ist das der richtige Weg in diesem Fall? Aktuell bin ich auf "Erkältung" krank geschrieben. So rutsche ich früher oder später ins Krankengeld, selbst, wenn die Pandemie nicht mehr aktuell sein sollte. Was können Sie hier empfehlen?
  • Judith Angermann: Erst einmal ja. Solang Sie arbeitsunfähig erkrankt sind, sind Sie von der Arbeitspflicht befreit und haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Soweit die Erkältung ausgeheilt ist, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber weitere Maßnahmen zu Ihrer Sicherheit (isolierter Arbeitsplatz, Freistellung, Urlaub) besprechen.
  • Micha71: Meiner Bekannten ihr Kind ist seit Tagen allein zu Hause und das passt vorne nicht. Kann Sie zu Hause bleiben und ihr Kind betreuen bei vollen Lohnausgleich?
  • Judith Angermann: Wenn die Betreuung nicht anderweitig sicher gestellt werden kann, kann Sie nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber zu Hause bleiben. Einen Lohnanspruch gibt es nur dann, wenn arbeitsvertraglich § 616 BGB nicht ausgeschlossen wurde. Zur Zeit arbeitet aber die Politik an einem Entschädigungsanspruch, der aber zur Zeit noch vage ist.
  • Moderator: Bitte schauen Sie auch immer mal ins Chatprotokoll, ob Ihre Frage womöglich schon beantwortet ist.
  • Warum: Bin in der IT-Branche, speziell fürs Gesundheitswesen Pflegeheime tätig, für uns ändert sich mit der Krise am Arbeitsaufkommen nichts. Trotz alledem denkt unser Chef über Kurzarbeit nach - um dieses, wie er sagt, Geldgeschenk - mitzunehmen. Grund: Unsere Außendienstler können nicht wie sonst direkt in die Heime, um Schulungen und Einrichtungsarbeiten vorzunehmen. Wird teilweise über Onlineschulungen abgedeckt. Gelder für Wartungs- und Hotlineverträge fließen weiter. Ist dies möglich?
  • Judith Angermann: Um Kurzarbeit einzuführen muss zunächst der Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden, die die betrieblichen Voraussetzungen prüft. Die Vereinbarung über Kurzarbeit kommt mit dem Betriebsrat oder jedem einzelnen Arbeitnehmer zustande. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit sollte der Arbeitgeber aufgefordert werden, die wirtschaftlichen Gründe genauer darzulegen.
  • König: Kann mein Arbeitgeber mich in Kurzurlaub schicken,wenn ich die Möglichkeit habe,Überstunden bzw. Urlaub zu nehmen?
  • Judith Angermann: Ich denke Sie meinten Kurzarbeit? Vor der Einführung von Kurzarbeit sollen zunächst der Resturlaub aus dem Vorjahr oder Überstunden genommen werden. Wenn das nicht mehr ausreicht, kann Kurzarbeit beantragt werden.
  • Warum: Vielen Dank an Frau Angermann. Wünsche allen, dass sie gesund und unbeschadet durch diese kritische Zeit kommen
  • Kigu: Hallo wenn mein Chef Kurzarbeit ankündigt, muss ich zuvor meinen ganzen Jahresurlaub genommen haben?
  • Judith Angermann: Nein, erstmal nur den Resturlaub. Dauert die Kurzarbeit länger, dann soll auch ein Teil des Jahresurlaubes zunächst verbraucht werden.
  • Moderator: Stiller virtueller Beifall für Frau Angermann schon mal von uns. Die Schlange wächst. Heftige Arbeit!
  • Lila2: Was ist wenn der AG kein Desinfektionsmittel mehr bekommt? Es gibt jetzt schon einen Engpass
  • Judith Angermann: Zunächst müssen Sie sich mit den normalen Hygienemaßnahmen begnügen, Hände waschen etc. Nur wenn die Arbeit ohne Desinfektionsmittel unzumutbar wird, muss der Arbeitgeber reagieren bzw. haben Sie weitere Ansprüche z.B. der Arbeit fern zu bleiben. Dies sollten Sie jedoch vorher juristisch prüfen lassen.
  • Lila2: Wie ist es mit Arbeitszeiten im Homeoffice? Wie darf die Arbeitszeit zulässig kontrolliert werden?
  • Judith Angermann: Es gelten grds. die gleichen Arbeitszeiten wie im Büro, auch Pausenzeiten etc. müssen eingehalten werden. Die Arbeitszeiterfassung wird in der Regel dem Arbeitnehmer übertragen. Geheime technische Überwachungen sind grds. unzulässig.
  • CKM: Kann der Arbeitgeber einmal angeordnete häusliche Quarantäne ohne Testergebnis einfach wieder Aufheben. Muss er das Gehalt für den Zeitraum weiter zahlen.
  • Judith Angermann: Nein. Das Gesundheitsamt entscheidet über die Quarantäne. Das Gehalt muss er weiter zahlen, hat aber einen Anspruch auf Erstattung nach dem Infektionsschutzgesetz.
  • Benny: Guten Tag! Wie ist das wenn beide Eltern arbeiten und das Kind betreuen müssen. Ich möchte für diese Zeit keinen Urlaub nehmen da dieser wie ich finde zur Erholung dienen soll. Überstunden sehe ich ein. Der Paragraph 616 ist bei uns ausgeschlossen. Kann ich dann auf 67 Prozent Zuhause bleiben was nun beschlossen werden soll oder muss ich erst meinen Urlaub aufbrauchen ?
  • Judith Angermann: Da die Kinderbetreuung in Ihrer Risikosphäre liegt, müssen Sie zunächst alle Maßnahmen ergreifen, die Betreuung sicher zu stellen. Dazu gehört auch die Inanspruchnahme Ihres Urlaubs. Auch die aktuell diskutierte Regelung (67 %) geht von der Voraussetzung aus, dass die Betreuung nicht anderweitig, durch Urlaub, sichergestellt werden kann. Die Einzelheiten müssen wir aber abwarten.
  • Anonym: Hallo Ich bin aktuell in Kurzarbeit. Wird das Kurzarbeitergeld zum gleichen Zeitpunkt wie das normale Gehalt ausgezahlt? Erwartet einen durch die Bezüge von Kurzarbeitergeld am Ende des Jahres eine Steuernachzahlung? Besteht die Möglichkeit während der Kurzarbeit sich etwas dazu zuverdienen bspw. Als Erntehelfer? Wird dieses auf das Kurzarbeitergeld angerechnet oder gibt es Freibeträge? Vielen Dank im Voraus
  • Judith Angermann: Der Arbeitgeber streckt erst einmal das Gehalt vor, so dass die Lohnzahlung zu den üblichen Zeiten erfolgen sollte. Nebenjobs, die während der Kurzarbeit aufgenommen werden, werden angerechnet und schmälern das Kurzarbeitergeld. Nur fortbestehende Nebenjobs bleiben anrechnungsfrei.
  • Janice: Hallo! Ich arbeite derzeit in Teilzeit mit 30-Stunden-Woche, mein Lebensgefährte in Vollzeit (40 Stunden), wir haben zwei Kinder unter 4 und keinen Anspruch auf die Notbetreuung Besteht die Möglichkeit bzw. der Anspruch kurzfristig die Teilzeit noch weiter einzukürzen, um die Kinderbetreuung realisieren zu können. Normalerweise müssen im Unternehmen Änderungen 3 Monate im Voraus beantragt werden. Können sie mir dazu Auskunft geben!?
  • Judith Angermann: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob er aufgrund der Situation auf die Fristen verzichtet oder ob andere Lösungen gefunden werden können.
  • Suna: Kann die Firma verlangen, dass man in "Minusstunden" geht, nicht jeder hat (genügend) Überstunden. Wenn ja, wo ist die Grenze?
  • Judith Angermann: Das hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Wenn dort die Möglichkeit eröffnet ist, Minusstunden zur Überbrückung von Auftragsschwankungen aufzubauen, ist auch eine Grenze definiert.
  • Moderator: Liebe User, als kleine Beruhigung: Frau Angermann hat sich bereit erklärt, auch einige der Fragen noch zu beantworten, die sich im Lauf unserer Stunde nicht beantworten ließen. Wir werden die Antworten auf einige dieser Fragen im Lauf des Nachmittags zusammen mit dem Chatprotokoll auf https://www.mdr.de/mdr-thueringen/service/servicestunde-arbeitsrecht-corona-angermann-100.html veröffentlichen.
  • 123FW: Hallo ich arbeite in einer Versicherungsagentur wie verhalten wir uns?Lassen wir die Türen zu? Dürfen wir überhaupt noch mit Kunden in Kontakt treten oder müssen wir eigentlich von Zu Hause arbeiten? wie handhaben wir die Pausen? Jeder hat ja schon ein eigenes Büro trotzdem wird eng zusammengearbeitet?
  • Judith Angermann: Es sollten individuelle Lösungen gefunden werden. Hausbesuche sollten eingestellt und möglichst telefonisch/elektronisch bearbeitet werden. Gleiches gilt für Besucherkontakte im Büro: möglichst vermeiden. Homeoffice kann grds. nicht verpflichtend eingeführt werden, Pausen sollten wenn möglich gestaffelt genommen werden. Sprechen Sie mit Ihren Kollegen über pragmatische Lösungen.
  • Moderator: Für Neuankömmlinge noch mal der Hinweis auf Info-Quellen: FAQ des Bundesarbeitsministerium zu rechten von Arbeitnehmern https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html?fbclid=IwAR3DqBiO3IANBJyUSRk-DaNy8DdoWFN-hjjZ2hqYEHx5H3ET8wiyoI1Zgk0 Arbeitsagentur-Erklärvideo zu Kurzarbeitergeld Teil 1 https://www.youtube.com/watch?v=GZnn1Ra1Jxs und Teil 2 https://www.youtube.com/watch?v=gRopyp-PEUI
  • Omi: Hallo, meine Tochter arbeitet in einem kleinen Unternehmen. Die ersten 5 Tage war sie zur Betreuung zwei schulpflichtigen Kinder im Home Office. Jetzt setzt nörgelt der Arbeitgeber. Homeoffice, zwei Kinder beschulen, Haushalt... Sie kommt an Grenzen. Wie ist die Rechtslage
  • Judith Angermann: Die Kinderbetreuung ist das Risiko des Arbeitnehmers. Wenn die individuellen Grenzen erreicht sind, sollte mit dem Arbeitgeber auch über eine Freistellung und Urlaub gesprochen werden. Es sollte jedem Arbeitgeber klar sein, dass Kinderbetreuung und Homeoffice gleichzeitig auf Dauer schwer umzusetzen sein wird.
  • johanna: Bei uns ist die Anweisung, dass wir trotz der Rahmenbedingungen: Kleinkind Zuhause (>3), häusliche Quarantäne und HomeofficeMöglichkeit unsere volle Arbeitszeit (22h bei mir) erbringen sollen. Kann der AG das so fordern? VG
  • Judith Angermann: Ja und Nein. Sie bleiben im Rahmen des Arbeitsvertrages auch bei Homeoffice verpflichtet, Ihre Stunden zu leisten. Bei angeordneter Quarantäne muss der Arbeitgeber das Entgelt fortzahlen und hat einen Erstattungsanspruch. Die Quarantäne ist nicht gleichzusetzen mit Homeoffice.
  • Moderator: Da jetzt die Fragezeit langsam zu Ende geht, noch mal der Hinweis: Frau Angermann hat sich bereit erklärt, auch einige der Fragen noch zu beantworten, die sich im Lauf unserer Stunde nicht beantworten ließen. Wir werden die Antworten auf einige dieser Fragen im Lauf des Nachmittags zusammen mit dem Chatprotokoll auf https://www.mdr.de/mdr-thueringen/service/servicestunde-arbeitsrecht-corona-angermann-100.html veröffentlichen.
  • Thomas: Welche Möglichkeiten gibt es, Minijobber (450EUR, keine weiteren, eigenen Einkommen, Partner bereits in Kurzarbeit) zu unterstützen? Mangels Aufträgen droht Entlassung. Kurzarbeitergeld ist meines Wissens für diese Jobkategorie nicht vorgesehen. Bleibt hier wirklich nur den Weg in Hartz4?
  • Judith Angermann: Leider ja. Daneben kommen andere soziale Hilfen, wie Wohngeld usw. in Betracht. Ob darüber hinaus weitere Hilfen von der Politik zur Verfügung gestellt werden, ist aktuell nicht absehbar. Ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, sollte aber juristisch geprüft werden. Lassen Sie sich hierzu bitte beraten.
  • Marina: Ich arbeite auf 450,00 € Basis als Reinigungskraft. Mein Arbeitgeber sagte, dass ich bei Auftragswegfall kein Kurzarbeitergeld erhalte, weil es mir angeblich nicht zu stehen würde, da ich angeblich nicht eingezahlt hätte ? Wie verhält sich das Rechtlich ?
  • Judith Angermann: Minijobber haben leider keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Voraussetzung ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
  • Design: Hallo, ich soll Minijob ruhen lassen sonst würde AG kündigen?
  • Judith Angermann: Bitte unterschreiben Sie ohne vorherige Rechtsberatung keine Ruhendstellung oder ähnliches. Ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, hängt von vielen Faktoren ab, die pauschal nicht beantwortet werden können.
  • Flar: Hallo. Ich arbeite im Möbelmarkt. Unser Laden hat geschlossen. Wir liefern und bauen aber noch Möbel mit 2 Mann beim Kunden zu Hause auf. Ist das in der jetzigen Situation okay so?
  • Judith Angermann: Wenn die Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, dann ja.
  • Moderator: Wir reichen jetzt noch vor allem die kürzeren und schneller zu beantwortenden Fragen an Frau Angermann weiter und heben die etwas vertrackteren Konstellationen für die spätere Beantwortung auf.
  • Ben: Hallo, Ich werde pro geleistete Stunde in meinem Beruf bezahlt. Wie wird der Lohn bei Kurzarbeit berechnet ? Vielen Dank
  • Judith Angermann: Das Kurzarbeitergeld wird nach der Differenz zwischen Soll-Lohn und Ist-Lohn gezahlt. Auf diese Differenz werden 60% bzw. 67% Kurzarbeitergeld bezahlt.
  • CKM: Kann der Arbeitgeber Urlaub anordnen, der bereits geplant ist und dem Arbeitgeber vorliegt, aber noch nicht bewilligt ist und wenn, wie lang darf der angewiesene Urlaub sein?
  • Judith Angermann: Der Arbeitgeber darf grundsätzlich keinen Urlaub gegen den Willen des Arbeitnehmers anordnen. Wenn der Urlaub jedoch bereits von Ihnen beantragt ist, kann er dem Urlaubsantrag stattgeben und zwar in dem Rahmen, der von Ihnen beantragt wurde.
  • AN3: Bin ich über meinen AG versichert, wenn ich mich im Home Office zu Hause verletze?
  • Judith Angermann: Auch im Homeoffice kann ein Arbeitsunfall vorliegen, soweit der Zusammenhang mit der Arbeit besteht. Unfälle, die im Zusammenhang mit dem privaten Lebensbereich stehen, sind allerdings keine Arbeitsunfälle (Wege zur Nahrungsaufnahme).
  • Moderator: Ende der Fragerunde :-( Im Namen der MDR THÜRINGEN Online-Redaktion ein sehr sehr großes Dankeschön an Frau Angermann für diese intensive Stunde. Bitte haben Sie Verständnis, wenn sich (noch) nicht alle Fragen beantworten ließen. Wir werden die weiteren Antworten im Lauf des Nachmittags zusammen mit dem Chatprotokoll auf https://www.mdr.de/mdr-thueringen/service/servicestunde-arbeitsrecht-corona-angermann-100.html veröffentlichen. Damit auch vielen Dank an Sie alle - und halten Sie durch
  • neutron: Hallo, ich arbeite in einer Einrichtung für geistig behinderte Menschen. Mein Arbeitgeber hat leider keinerlei Schutzmaterial, außer Handschuhe zur Verfügung gestellt, will jedoch, wenn ein Coronafall eintritt, dann etwas zur Verfügung stellen. Ist das denn richtig? Ich meine, wenn wir nachts einen Fall haben, wann soll ich denn da wie ohne Schutz arbeiten?
  • Judith Angermann: Wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat oder an den Arbeitgeber direkt, um die Schutzmaßnahmen sicher zu stellen. Sie bleiben aber weiterhin zur Arbeit verpflichtet, solange diese zumutbar ist und sollten sich so gut wie möglich mit den vorhandenen Mitteln schützen.
  • bernd: was ist mit kurzarbeit in bezug auf rente?
  • Judith Angermann: Solange Sie Kurzarbeitergeld beziehen, werden die Rentenversicherungsbeiträge auf das während der Kurzarbeit gezahlte tatsächliche Gehalt abgeführt. Damit wirkt sich die Kurzarbeit auch auf die spätere Rente aufgrund des reduzierten Gehaltes aus.
  • Warum: Können Inklusionsbetriebe (mehr als 40% der Arbeitnehmer haben Grad der Behinderung) ebenfalls Kurzarbeitergeld beantragen?
  • Judith Angermann: Soweit die betrieblichen Voraussetzungen vorliegen, kann Kurzarbeit beantragt werden. Es ist nur besonders zu prüfen, ob und welche Arbeitnehmer die persönlichen Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erfüllen und welche sonstigen Zuschüsse aufgrund der besonderen Betriebsstruktur beantragt/gewährt werden können und ob diese vorrangig sind.
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