Neue Verordnung Coronavirus: Das gilt in Thüringen ab Donnerstag
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In Thüringen tritt am Donnerstag, 16. Juli, eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Einiges wird weiter gelockert, vieles bleibt bestehen. Die Verordnung ist bis zum 30. August gültig. Der Überblick.

Allgemeine Corona-Regeln in Thüringen
- Kontaktregeln weiter als Empfehlung
Eine rechtlich bindende Kontaktbeschränkung gibt es in Thüringen nicht mehr. Polizei und Ordnungsämter werden nicht mehr kontrollieren, ob kleine Gruppen aus zwei, drei oder vier Haushalten bestehen. Allen Menschen wird jedoch weiterhin geraten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Personen möglichst gering zu halten.
Empfohlen wird, sich nur mit Angehörigen eines weiteren Haushalts oder mit nicht mehr als zehn sonstigen Personen zu treffen. Der Personenkreis, mit dem man sich regelmäßig trifft, sollte möglichst konstant bleiben. So sollen mögliche Infektionsketten schneller nachvollzogen werden können.
- Abstandsgebot bleibt
Wo immer möglich und zumutbar, ist weiterhin ein Mindestabstand von wenigstens eineinhalb Metern einzuhalten. Bei allen öffentlichen Veranstaltungen, in Einrichtungen mit Publikumsverkehr, in Betrieben und Geschäften, in Wohnheimen und Sammelunterkünften müssen Infektionsschutzregeln eingehalten werden.
- Maskenpflicht bleibt
In Geschäften müssen Kunden weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch im öffentlichen Personennahverkehr, in Zügen und Taxen gilt die Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz. Ansonsten droht ein Bußgeld von 50 Euro. Nicht verpflichtet zum Tragen sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres und Menschen, denen eine Bedeckung wegen Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist.
- Kontaktverfolgung muss gewährleistet werden
Einrichtungen mit Publikumsverkehr in geschlossenen Räumen müssen die Kontaktdaten der Besucher erfassen. Dazu zählen unter anderem Restaurants, Gaststätten, öffentliche Veranstaltungen, Messen, Spezialmärkte, Ausstellungen, Hallen- und Freizeitbäder, Thermen, Saunen, Museen, Theater und Kinos.
Neu ab 16. Juli: Im Außenbereich müssen Gaststätten und Restaurants ab Donnerstag keine Daten ihrer Gäste wie Adresse, Namen und Telefonnummer abfragen. In geschlossenen Räumen ist dies aber weiterhin nötig.
Mit dem Sammeln der Daten soll sichergestellt werden, dass bei einer Corona-Infektion schnell alle Menschen gefunden werden, die mit dem Infizierten in Kontakt gekommen sind. Der Datenschutz muss gewährleistet werden. Alle Bereiche mit Publikumsverkehr müssen ein schriftliches Infektionsschutzkonzept vorhalten.
- Zutritt bei Erkältungssymptomen
Neu ab 16 Juli: Geschäfte und Kultureinrichtungen müssen Menschen mit Erkältungssymptomen den Zutritt nicht mehr verweigern.
- Kindergärten und Schulen
Neu ab 16. Juli: Auch Kinder, die Erkältungssymptome haben - etwa eine laufende Nase, Husten oder Halsschmerzen - müssen nicht mehr nach Hause geschickt werden, sondern können trotzdem in die Schule oder den Kindergarten gehen. Anders sieht das aus, wenn typische Covid-19-Symptome erkennbar sind. Dazu gehören unter anderem der Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns.
Seit 15. Juni gibt es wieder ein tägliches Betreuungsangebot für alle Kinder. Die Notbetreuung ist damit beendet.
In Kindergärten und Grundschulen entfällt die Abstandsregel. Stattdessen soll es feste Gruppen und Klassen in beständigen Räumen geben, die von einer festen Bezugsperson betreut werden. Eine Vertretung im Krankheitsfall für Lehrer und Erzieher soll ermöglicht werden.
Ab Klasse fünf bleibt der Wechsel zwischen Distanz- und Präsenzunterricht bestehen. Für alle Schüler ab der fünften Klasse gelten die Abstandsregeln.
Für die Sommerferien wird ein Kindergarten- und Hortbetrieb gewährleistet.
Neu ab 16. Juli: An Schulen wird die Ferienbetreuung in festen Gruppengrößen ermöglicht. Ab 31. August soll - so es das Infektionsgeschehen erlaubt - der Schulunterricht wieder völlig normal laufen.
- Besuche in Pflegeheimen, Krankenhäusern und Seniorenheimen
Besuche von Patienten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sind mit Einschränkungen gestattet.
Neu ab 16. Juli: Bewohner oder Patienten dürfen mehr Besuch empfangen als bisher. Künftig sind zwei Besuche pro Betroffenen täglich möglich - für bis zu zwei Stunden. Bisher war nur ein Besuch für bis zu einer Stunde erlaubt. Die Besucher müssen registriert werden.
- Bewegung und Vereinssport
Freizeitsport ohne Kontakt ist im Freien erlaubt. Organisierter Vereinssport darf stattfinden und Vereine können in Hallen trainieren. Der Trainingsbetrieb bei Kampf- und Mannschaftssportarten muss kontaktfrei erfolgen, soweit das möglich ist.
Neu ab 16. Juli: Sportveranstaltungen mit bis zu 200 Zuschauern sind wieder möglich. Voraussetzung ist aber ein Infektionsschutzkonzept, das vom jeweiligen Gesundheitsamt genehmigt werden muss. Das Konzept soll vor allem kontrollierbare Zu- und Ausgänge vorsehen und Maßnahmen zur Einhaltung eines Mindestabstandes enthalten.
- Feiern und Veranstaltungen
Private Feiern wie Familienfeiern, Geburtstage und Hochzeiten sind wieder möglich. Allerdings muss ab einer Personenzahl von mehr als 30 Personen in geschlossenen Räumen und mehr als 75 Personen unter freiem Himmel die Veranstaltung beim zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt gemeldet werden. Dies muss 48 Stunden im Voraus geschehen. Es sind geeignete Infektionsschutzvorkehrungen zu treffen und eine Kontaktverfolgung sicherzustellen. Die Verantwortung hierfür liegt beim Veranstalter.
- Politische Versammlungen
Demonstrationen unter freiem Himmel sind ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl möglich.
In Thüringen wieder geöffnet oder erlaubt
- Kinos, Konzerthäuser, Orchester- und Theateraufführungen
Konzerthäuser, Orchester- und Theateraufführungen und Kinos in geschlossenen Räumen dürfen öffnen. Neben den grundsätzlichen Infektionsschutzmaßnahmen müssen hier ein kontrollierbarer Zu- und Abgang und eine Teilnahme ausschließlich auf Sitzplätzen gewährleistet werden. Ausnahme bilden die vom Land institutionell geförderten Theater und Orchester. Diese nehmen ihren Betrieb erst nach dem 31. August wieder auf.
- Mehrgenerationenhäuser und Senioreneinrichtungen
Mehrgenerationenhäuser sowie offene Senioreneinrichtungen der Seniorenarbeit, insbesondere Seniorenclubs und Seniorenbüros dürfen öffnen.
- Jugendarbeit und Jugendclubs
Neu ab 16. Juli: Angebote der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit und der ambulanten Erziehungshilfe sollen wieder möglich sein, wenn Infektionsschutzkonzepte vorliegen.
- Tagespflegeeinrichtungen
Tagespflegeeinrichtungen können ebenfalls wieder öffnen. Bedingung hierfür ist, dass vorab beim zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt ein Infektionsschutzkonzept vorgelegt wurde. Sollte es ein aktives Sars-Cov-2-Infektionsgeschehen geben, ist die Einrichtung geschlossen zu halten beziehungsweise wieder zu schließen.
- Hallenbäder und Saunen
Hallenbäder, Erlebnisbäder, Saunen oder Thermen können wieder öffnen, müssen jedoch eine schriftliche Genehmigung durch den zuständigen Landkreis oder die kreisfreie Stadt einholen.
- Messen und Ausstellungen
Messen, Ausstellungen und Spezialmärkte sind erlaubt, wenn zuvor eine schriftliche Genehmigung beim zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt eingeholt wurde.
- Reisebusveranstaltungen
Reisebusveranstaltungen sind wieder gestattet. Mehr dazu lesen Sie hier:
- Restaurants und Bars
Restaurants und Bars können öffnen.
- Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze
Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen öffnen.
- Musikschulen und Fahrschulen
Musikschulen und Fahrschulen dürfen öffnen.
- Schwimmbäder und Badeseen
Einrichtungen unter freiem Himmel wie Schwimmbäder oder Badeseen dürfen öffnen.
- Fitnessstudios
Fitnessstudios dürfen öffnen.
- Museen, Zoos und Galerien
Museen, Zoos und Galerien dürfen öffnen.
- Friseure, Kosmetik- und Nagelstudios
Friseure, Kosmetik- und Nagelstudios dürfen öffnen.
In Thüringen weiter geschlossen oder untersagt
- Großveranstaltungen
Großveranstaltungen ab einer Größe von 1.000 Teilnehmern sind zunächst bis 31. August untersagt. Bis dahin dürfen auch keine großen Konzerte, Festivals oder Dorffeste stattfinden. In Einzelfällen kann eine Ausnahme erteilt werden, wenn entsprechende Kriterien wie Art der Veranstaltung, geregelte Zu- und Abgänge, das Einhalten von Abstandsregeln und die Kontaktnachverfolgung gewährleistet werden können.
- Diskotheken und Clubs
Diskotheken und Clubs sind weiterhin geschlossen.
- Prostitution
Prostitutionsstätten, Bordelle und Swingerclubs bleiben in Thüringen geschlossen.
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Quelle: MDR THÜRINGEN/ask/sar
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 15. Juli 2020 | 19:00 Uhr