Landessozialgericht Erfurt Kassenärztliche Vereinigung darf Ärzten keine Patienten zwangszuweisen
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Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) darf einzelnen Ärzten keine Patienten zwangszuweisen. Das hat das Landessozialgericht am Mittwoch in Erfurt entschieden.
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass es für diese Praxis keine rechtliche Grundlage gebe. Die Kassenärztliche Vereinigung muss nun ihre Zuweisungspraxis von Patienten an niedergelassene Ärzte grundlegend überarbeiten. Die Patienten, die sich selbst erfolglos um einen Termin bei einem Arzt bemüht haben, dürfen nach dem Urteil nur noch über die sogenannten Terminservicestellen vermittelt werden. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Die Kassenärztliche Vereinigung will aber prüfen, ob sie eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen wird.
Gegen die Zwangszuweisung von Patienten durch die Kassenärztliche Vereinigung hatte ein Augenarzt aus Gera geklagt. Bereits in erster Instanz vor dem Sozialgericht in Gotha hatte er Recht bekommen.
Quelle: MDR THÜRINGEN / dpa
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 06. Juni 2018 | 14:00 Uhr
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06.06.2018 16:03 Wolfgang Langer 1