Verhandlungsauftakt AfD klagt gegen Härtefallregelung für Ausländer vor Verfassungsgericht

26. Oktober 2020, 14:02 Uhr

Das Thüringer Verfassungsgericht verhandelt seit Montag über eine Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen die Härtefallregelung des Landes für ausreisepflichtige Ausländer. Konkret richtet sich die Klage gegen die Verordnung, die die Arbeit der Härtefallkommission regelt. Der Anwalt der Fraktion sagte in der Verhandlung in Weimar, moniert würden unter anderem die Berufung und die Zusammensetzung der Kommission. Auch beklage die AfD eine fehlende Kontrolle der Kommission durch den Landtag.

Von CDU-Regierung 2005 eingerichtet

Die allein regierende CDU-Landesregierung hatte in Thüringen 2005 per Verordnung eine Härtefallkommission eingerichtet. Die Kommission berät im Einzelfall über Ausländer, die Deutschland auf Anordnung der Behörden verlassen sollen und für die eine Thüringer Ausländerbehörde zuständig ist. Der Kommission gehören Vertreter der Landesregierung, des Landtags, der Kommunen, der Kirchen, der Landesärztekammer und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege an.

Justizministerium: Kommission kann nur empfehlen

Nach Angaben des Thüringer Justizministeriums kann die Kommission nur empfehlen und nicht entscheiden, ob der Betroffene eine Aufenthaltserlaubnis erhält. Die Entscheidung treffe das Justizministerium, das in Thüringen auch für Migration zuständig ist. In den vergangenen 15 Jahren habe Thüringen 2.100 Ausländern aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.

Verfassungsgerichtspräsident Stefan Kaufmann berichtete in der Verhandlung, seit Amtsantritt der rot-rot-grünen Landesregierung 2015 seien nahezu alle Fälle, die der Kommission vorgelegt wurden, vom Ministerium zugunsten des Betroffenen entschieden worden. Vorher habe die Quote zwischen 83 und 89 Prozent gelegen. Der Anwalt des Justizministeriums wandte daraufhin ein, die gestiegene Quote sei nicht überraschend, weil es sich jeweils um politische Entscheidungen gehandelt habe.

Die Thüringer Verordnung über die Härtefallkommission basiert auf einer Bundesregelung im Aufenthaltsgesetz. Auch in anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Kommissionen. Mit einem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs ist laut Gericht im Dezember zu rechnen.

Quelle: MDR THÜRINGEN/seg

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 26. Oktober 2020 | 12:00 Uhr

149 Kommentare

DER Beobachter am 28.10.2020

Martin, ich habe mich mal so durch die rechte Qualitätspresse wie die von Ihnen Genannten geklickt und durch social media. Faktisch nirgendwo ist erwähnt, dass die Opfer aufgrund ihrer Homosexualität zum Opfer wurden. Die Anhängerschaft der (Blau)Braunen und die der Islamisten ist sich halt bspw. in Punkto Homophobie sehr sehr nahe...

emlo am 27.10.2020

@Baldur: Machen wir uns doch mal den Spaß und bewerten nach Klickzahlen! Dazu sortieren Sie bitte die Kommentare "nach Beliebtheit" und schauen nach welcher Kommentar ganz oben steht. Noch Fragen? So, ich denke, damit können wir diese lächerliche Debatte über die "besten" Kommentare auf Basis der Klickzahlen beenden!

emlo am 27.10.2020

@Baldur: "...wenn man ein Stöckchen hinhält, wie alle aus einher bestimmten Ecke drüberspringen und loskeiffen...". Ich kann nicht anders, ich muss dem ersten Teil Ihres Kommentars zustimmen.

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