Gutachten-Streit Kommission entlastet Landtagsdirektorin

14. Juni 2017, 19:28 Uhr

Im Streit um ein Gutachten zur Gebietsreform ist die Thüringer Landtagsverwaltung vom Vorwurf der Parteilichkeit entlastet worden. Das geht aus dem Bericht einer vom Landtagsvorstand eingesetzten Kommission hervor.

Kommission: Zensur-Vorwurf ist abwegig

Diese kommt in dem 109-seitigen Papier zu dem Schluss, dass kein konkreter Verdacht rechtswidriger oder wenigstens dem Landtag unzuträglicher Verhaltensweisen der Landtagsverwaltung oder ihres Präsidenten vorliege. Kommissionschef Herbert Landau erklärte, der von Mitgliedern der rot-rot-grünen Fraktionen erhobene Zensur-Vorwurf gegen Landtagsdirektorin Birgit Eberbach-Born sei schon deshalb abwegig, weil es in einer Behörde wie der Landtagsverwaltung keine Zensur geben könne. Vielmehr sei die Direktorin ihren Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt.

Streit um Gutachten zu CDU-Klage gegen Gebietsreform

Die rot-rot-grünen Mitglieder des Innenausschusses hatten den wissenschaftlichen Dienst des Landtags beauftragt, ein Rechtsgutachten zur Klage der CDU gegen die Gebietsreform zu erarbeiten. In dem Entwurf hatte Eberbach-Born Veränderungen vorgenommen. Rot-Rot-Grün warf der Landtagsdirektorin, die selbst Mitglied der CDU ist, vor, das Gutachten zu Gunsten der CDU verkürzt zu haben. Damit habe sie die Position der Regierungskoalition geschwächt und die der CDU gestärkt.

Kommission: sachlich gerechte Arbeit

Laut Kommission wurde damit nicht die Neutralitätspflicht verletzt, sondern vielmehr  eine sachliche, gerechte und unparteiische Unterstützung der parlamentarischen Aufgaben im Verhältnis zu allen Fraktionen und Abgeordneten sichergestellt. Auch ein Untersuchungsausschuss sei in dem Fall nicht zulässig. Das  könne nur geschehen, wenn es gravierende Vorwürfe gegen den Landtagspräsidenten oder die Direktorin gebe.

SPD: Kommission hat Grundvorwurf bestätigt

Der Vizepräsident des Thüringer Landtags und SPD-Abgeordnete Uwe Höhn sagte, das Ergebnis sei grundsätzlich zu respektieren. Er habe aber nicht das Verletzen der Neutralitätspflicht kritisiert. Vielmehr habe die Kommission den Grundvorwurf, dass die Rechtsposition des Landtags in einem Organstreitverfahren durch das Vorgehen der Landtagsdirektorin geschwächt wurde, im Grundsatz sogar bestätigt, so Höhn.

Linke spricht von Gefälligkeitsgutachten

Linken-Fraktionschefin Susanne Hennig-Wellsow, nannte den Bericht ein Gefälligkeitsgutachten: "Die Kommission konnte nur zu diesem Ergebnis kommen, weil sie genau dafür eingesetzt worden ist." Ihre Forderung nach Ablösung Eberbach-Borns sei nach wie vor aktuell.

Über dieses Thema berichtet MDR THÜRINGEN auch im Programm: THÜRINGEN JOURNAL | 14.06.2017 | 19:00 Uhr

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