
Sitzblockade am 1. Mai Staatsanwaltschaft will gegen Linke-Abgeordnete ermitteln
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Die Linke-Abgeordneten Susanne Hennig-Wellsow und Christian Schaft sollen am 1. Mai in Erfurt an einer Sitzblockade während einer AfD-Demonstration teilgenommen haben. Den beiden droht nun die Aufhebung ihrer Immunität.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt will die Immunität zweier Landtagsabgeordneter der Linken aufheben lassen. Konkret geht es um die Fraktionsvorsitzende Susanne Hennig-Wellsow und um den wissenschaftspolitischen Fraktionssprecher Christian Schaft. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, der entsprechende Antrag stehe im Zusammenhang mit einer Demonstration am 1. Mai in Erfurt.
Damals hielt die AfD in Erfurt eine Kundgebung ab, an der unter anderem auch deren Bundessprecher Alexander Gauland teilnahm. Gegendemonstranten versammelten sich in Sichtweite der AfD zum Protest. Nach Polizeiangaben versuchten einige mit einer Sitzblockade die Route der AfD-Teilnehmer zur Thüringenhalle zu blockieren. Darunter sollen auch die Abgeordneten der Linken Hennig-Wellsow und Schaft gewesen sein.
Hennig-Wellsow und Schaft wollen um Zustimmung bitten
Nach Angaben der Linke-Fraktion stellte die AfD Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Nötigung gegen die beiden Abgeordneten. Über den Antrag, die Immunität aufzuheben, muss nun der Justizausschuss des Thüringer Landtags entscheiden.
Hennig-Wellsow und Schaft kündigten an, den Ausschuss darum zu bitten, dem Antrag zuzustimmen. Erst dann kann die Staatsanwaltschaft tatsächlich anfangen zu ermitteln. Die Linke selbst spricht von einem "kurz Auf-der-Straße-sitzen von wenigen Abgeordneten". Es müsse "für jeden und jede möglich sein, mit zivilem Ungehorsam gegen Nazis zu protestieren", heißt es in ihrer Mitteilung.
Zum Begriff der Immunität
Die parlamentarische Immunität ist eine der Grundsäulen eines demokratischen Staates beziehungsweise einer parlamentarischen Demokratie. Im Grunde stellt sie eine Art kollektiven Selbstschutz der gewählten Abgeordneten gegen strafrechtliche Verfolgungsmaßnahmen dar.
Prüft eine Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen einzelne Abgeordnete, so muss sie beim jeweiligen Parlament - also Bundestag oder Landtag - beantragen, deren Immunität aufzuheben. Erst bei Zustimmung dürfen dann offizielle Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
In der Bundesrepublik ist die Abgeordneten-Immunität im Grundgesetz Artikel 46, Absatz 2, geregelt. In den Verfassungen der Bundesländer ist die Immunität der Abgeordneten jeweils mit eigenen Bestimmungen geregelt. Die müssen jedoch dem Wortlaut, beziehungsweise dem Sinn der Grundgesetzlichen Regelung entsprechen. In der Verfassung des Freistaats Thüringen ist dies unter Artikel 55, Absatz 2, geregelt.
Quelle: MDR THÜRINGEN/sr
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 22. Juli 2019 | 17:00 Uhr
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24.07.2019 18:40 Querdenker 80
siehe „insuedthueringen region thueringen Polizei loest Sitzblockade gegen AfD Demonstration in Erfurt auf“
Zitat: „Mit einer Sitzblockade haben etwa drei Dutzend Menschen die Demonstrationsstrecke der AfD in Erfurt am Mittwoch blockiert. Die Polizei forderte die Teilnehmer mehrfach auf, die Strecke zwischen dem Thüringer Landtag und der Thüringenhalle zu räumen.“
Sie wurden also *mehrfach* von der Polizei aufgefordert!
Ich hoffe die Politiker bekommen eine ordentliche Strafe (siehe mein Beitrag 78). Auch weil sie eine gewisse Vorbildfunktion haben und offenbar beratungsresistent sind. Das Versammlungsrecht dürfte diesen Politikern genau bekannt sein.
24.07.2019 17:53 Eulenspiegel 79
Ich zitiere:
„Hennig-Wellsow und Schaft kündigten an, den Ausschuss darum zu bitten, dem Antrag zuzustimmen. Erst dann kann die Staatsanwaltschaft tatsächlich anfangen zu ermitteln. Die Linke selbst spricht von einem "kurz Auf-der-Straße-sitzen von wenigen Abgeordneten". Es müsse "für jeden und jede möglich sein, mit zivilem Ungehorsam gegen Nazis zu protestieren", heißt es in ihrer Mitteilung.“
Also es ist in unserem Land nicht verboten sich auf den Boden zu setzen. Und daran stößt sich die AfD nach dem genau da wo sie her demonstrieren wollten Leute auf den Boden saßen. Gewiss die AfD hat ein Recht darauf zu Demonstrieren. Das ist aber kein Exklusivrecht der AfD. Andere haben genau dasselbe Recht.
Die Frage ist doch einfach warum sind die AfD und ihre rechtsradikalen Begleiter nicht einfach um diese sitzenden Menschen herumgegangen. Ich denke bei einendem Prozess wird die AfD wohl in der Lage sein müssen auf diese Frage eine differenzierte Antwort zu geben.