Von Blumenkübeln und Stehlampen Der Behördenstreit des Café Füchsen in Erfurt

15. August 2020, 05:00 Uhr

Ein Bußgeld in Höhe von 633,50 Euro erregte zuletzt in Erfurt die Gemüter. Diese Strafe verhängte die Stadtverwaltung gegen das Café Füchsen an der Krämerbrücke, weil das Lokal zur Fête de la Musique 2019 ein paar Blumentöpfe und eine Lampe auf den Gehweg gestellt haben soll. So ist zumindest die öffentliche Lesart des Behördenstreits - bisher. Doch bei genauerer Betrachtung ist der "Fall Füchsen" eine Verkettung institutioneller und individueller Fehler.

Am 31. März 2020 informierte Thomas Schindler, der Geschäftsführer des Café Füchsen, zum ersten Mal die Öffentlichkeit. Nach vier Monaten des ergebnislosen Briefwechsels mit den Behörden platzte ihm der Kragen: Er fühle sich von der Stadt Erfurt gegängelt, geringgeschätzt und vor allem: unerhört. Mit einem Facebook-Post machte er seinen Frust erstmals Luft und erntete dafür viel Applaus. In seinem Post warf er dem Bürgeramt vor, dass die "eine Hand des gleichen Amtes nicht weiß was die andere Hand macht" (sic).

Am 20. Juli 2020 folgte ein zweiter Facebook-Post, in dem sich Schindler erneut über die Erfurter Stadtverwaltung empörte. Vorausgegangen war ein Bußgeldbescheid über 633,50 Euro. In dem Statement monierte Schindler fehlende Verhältnismäßigkeit und warf dem Bürgeramt vor, auf seine Briefe habe er keine Antworten erhalten. Nachdem er den Fall im März öffentlich gemacht hatte, flattert ihm ein Schreiben ins Haus, "in welchem der Bußgeldbetrag ohne Angabe von Gründen verdoppelt wurde", so Schindler. Zuvor hätte er nur 300 Euro zahlen müssen, schreibt er weiter. Das Netz war entsetzt und solidarisierte sich mit dem Café Füchsen.

Die Fehler in der Berichterstattung

Normalerweise sind Bußgeldverfahren über einige hundert Euro keine Berichterstattung wert. Doch der Fall des Café Füchsen lag anders. 633,50 Euro für ein paar Blumentöpfe und Lampen schien unverhältnismäßig. Hinzu kam ein von der Obrigkeit gegängelter Gastwirt. Das ist der Stoff, den eine gute Geschichte braucht. Die scheinbar willkürliche Strafe und die David-gegen-Goliath-Anmutung machten den kleinen Behördenstreit zum Aufmacher für mehrere regionale Zeitungen.

Allerdings waren diese Berichte teilweise lückenhaft recherchiert und voller Verkürzungen. Vom "Streit um Pflanzkübel" (Thüringer Allgemeine) über "Behörden-Posse" (Bild) bis hin zur "Hammer-Rechnung - wegen Lampen" (Thüringen24) gaben die Zeitungen im Grunde nur die Facebook-Posts und damit Schindlers Meinung wieder. Wenig Einordnung, kaum weiteren Fakten und fast keine Gegenrede - nur im TA-Artikel kam die Stadt überhaupt zu Wort - das ist die Bilanz der Presseberichte. Statt aufzuklären, übernahmen sie nicht nur Schindlers Empörung, sondern auch die Ungenauigkeiten, die er bei Facebook veröffentlicht hatte.

Die Faktenlage

Tatsächlich wird Thomas Schindler weit mehr zur Last gelegt als ein paar Pflanzkübel und Lampen auf dem Gehweg. Tatsächlich geht es auch nicht nur um den Abend der Fête de la Musique. Wie aus dem ersten Amtsschreiben vom 27. November 2019 hervorgeht, hat Schindler am 20. Juni 2019, am 21. Juni 2019 und am 1. Juli 2019 die öffentliche Fläche vor seinem Café ohne Sondernutzungserlaubnis gewerblich genutzt.

Das Schreiben wird konkreter: Es gehe um "zwei übergroße Lampen und ein Pflanzgefäß", "zwei Überdachungen aus Holz", "einen Bratwurstverkaufsstand, einen Getränkeverkaufsstand, einen Dachaufsteller, sowie eine Kühltruhe" und um "mehrere Bierbänke", die an diesen Tagen ohne Erlaubnis platziert worden seien.

Tatsächlich gibt es zwei Forderungen gegen Thomas Schindler: einen Kostenbescheid (der Brief im November) über 98,39 Euro der Abteilung Gewerbe- und Aufsichtsangelegenheiten und einen Bußgeldbescheid über die besagten 633,50 Euro aus der Bußgeldstelle. Dieser wurde am 3. Juni ausgestellt. Schindler muss - Stand jetzt - beide bezahlen. Es ist wie bei einem Ladendiebstahl: Wer erwischt wird, muss nicht nur den Schaden ersetzten, sondern bekommt zusätzlich noch eine Strafe aufgebrummt.

In einem ausführlichen Antwortschreiben der Abteilung Gewerbe- und Aufsichtsangelegenheiten vom 20. März wird dies auch erklärt: "Neben der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens werden Sondernutzungsgebühren für die ungenehmigte Nutzung der öffentlichen Fläche erhoben." Die eine Hand des gleichen Amtes wusste also sehr wohl von der anderen. Ob diese Doppelstruktur aber sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

Die Fehler von Thomas Schindler

Thomas Schindler sagt von sich selbst, er sei Gastronom geworden, weil er kein Typ fürs Büro sei. Er habe es nicht so mit der Bürokratie, so Schindler. Damit ist er sicher nicht allein in diesem Land. Wer schon mal mit Behörden im Briefverkehr stand, weiß um die Anmutung dieser Schreiben, die "maschinell erstellt und […] daher ohne Unterschrift gültig" sind. Darin werden in der Regel Paragrafen mit verschiedenen Abkürzungen zitiert und die einzig halbwegs menschelnde Formulierung "Mit freundlichen Grüßen" geschieht "Im Auftrag", wie ein Nachsatz verlauten lässt.

Der schwierige Briefverkehr täuscht aber nicht darüber hinweg, dass auch Schindler einige Fehler beging. In seinem Briefverkehr mit dem Amt verpasste er mehrere Fristen, schickte Mails ohne Anhänge und verdrehte auch mal manche Daten. Dinge, die einen reibungslosen Briefwechsel nicht unbedingt begünstigen. In seinen Facebook-Posts stellte er die Sachverhalte teilweise verkürzt dar oder schluderte mit den Fakten. So schrieb er zum Beispiel von einem Kostenbescheid über 300 Euro, den es nie gab. Er habe sich falsch erinnert, sagt Schindler heute.

Doch sein größter Fehler war, dass er sich im Recht wähnte. Seine ganze Verteidigungsstrategie basiert auf der Annahme, dass der öffentliche Raum im Rahmen der Fête de la Musique zur freien Verfügung gestanden hätte. Dazu gebe es einen Stadtratsbeschluss, so Schindler. Den gibt es auch: 2009 hat der Erfurter Stadtrat beschlossen, dass die Initiatoren der Fête de la Musique zu unterstützen seien. Veranstalter der Fête de la Musique war aber nicht Thomas Schindler, sondern Wolfgang Beese. Und hierin liegt wohl des Pudels Kern: Laut Amt hatte Beese bei der Anmeldung angegeben, "dass es zur Fête de la Musique keine gesonderten Aufbauten bzw. Gastronomie auf öffentlicher Fläche geben wird." Wolfgang Beese war für MDR THÜRINGEN leider für keine Stellungnahme zu erreichen.*

Die Mängel im (Behörden-)System

Keine Stellungnahme zum "Fall Füchsen" gab es auch von der Erfurter Bußgeldstelle. Nicht weil diese nicht zu erreichen gewesen wäre, sondern weil Abteilungsleiter Axel Apel-Geßner nicht wusste, dass das Interview zu diesem speziellen Thema vereinbart war. Die Pressestelle der Stadt Erfurt, bei der das Interview offiziell angemeldet worden war, hätte ihm gesagt, es ginge ganz allgemein um die Arbeit der Bußgeldstelle. Das Interview, dass wir trotzdem führten, war deshalb symptomatisch für die gravierenden Mängel im System der Behörden: Die Kommunikation stimmt einfach nicht.

Statt konkreter Aussagen zum "Fall Füchsen" gab es ein Interview voller Allgemeinplätze. Im Amt arbeiteten ausgebildete Fachkräfte, die mit Augenmaß allein im Rahmen der Gesetze über das Strafmaß entscheiden würden, so Apel-Geßner. Tatsächlich hätte der Bußgeldbescheid für Thomas Schindler viel höher ausfallen können. Nach Paragraf 50 des Thüringer Straßengesetzes wäre theoretisch ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro möglich gewesen - aber das nur am Rande.

Angesprochen auf den undurchsichtigen und schwer verständlichen Schriftverkehr mit Behörden, wiegelt Apel-Geßner ab. Die Bußgeldstelle müsse rechtlich einwandfrei formulieren. Die Mitarbeiter würden darauf achten, bürgernah, in verständlichen, kurzen Sätzen zu schreiben. Dass der Schriftverkehr zu einem Thema unter zwei Aktenzeichen erfolgte, sei kein Fehler gewesen. Diese "Doppelstruktur" ergebe in der Abrechnung Sinn.

Es ist verständlich, dass der Amtsleiter seine Angestellten verteidigt, aber von einer bürgernahen Kommunikation kann angesichts solcher Sätze wohl kaum die Rede sein:

Die hier getroffene Kostenentscheidung beruht auf § 1 (1) i.V.m. der Anlage (Gebührenverzeichnis), Gebührenziffer 3.18, 3.01 und 3.09 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt – Sondernutzungsgebührensatzung- sowie auf § 1 i.V.m. § 4 (3) Verwaltungskostensatzung des Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung – VwKostSEF- i.V.m. Tarifstellen 1 und 15 der Anlage (Verwaltungskostenverzeichnis) zur Verwaltungskostensatzung der Landeshauptstadt Erfurt.

– Zitat aus dem Kostenbescheid vom 27. November 2019 an Thomas Schindler

Was bleibt?

Während sich die Bußgeldstelle also keiner Fehler bewusst ist, hat Thomas Schindler einen Anwalt eingeschaltet, der die Sache noch einmal prüfen soll. Viel lieber würde er aber den direkten Weg gehen und sich mit der Stadt aussprechen und das Problem aus der Welt schaffen. Aber auch da ist wieder das Problem mit der Kommunikation: Wer in der Stadtverwaltung ist denn für Bürgergespräche zuständig?

Da Schindler ein paar Fristen verstreichen ließ, kann er sich wohl keine allzu große Hoffnung darauf machen, um das Bußgeld und die Gebühren im Kostenbescheid herumzukommen. Summa Summarum: 731,89 Euro für ein paar Blumenkübel, Lampen, einen Bratwurststand, einen Eisverkauf und einige andere Sachen. "Immerhin hatte die mediale Öffentlichkeit auch seine Vorteile", sagt Schindler. "Nach den Zeitungsartikeln kamen viel mehr Leute in unser Café als an normalen Wochen."

*Nachtrag: Am 18. August 2020 hat sich Wolfgang Beese, als Veranstalter der Fête de la Musique zum "Fall Füchsen" erklärt. Er bestätigte, dass die Verantaltung seit 2010 ohne "gesonderte Aufbauten bzw. Gastronomien auf öffentlicher Fläche" angemeldet wird. Da das Fest rein ehrenamtlich organisiert sei, könne er kein Risiko eingehen und als Veranstalter für etwaige Gebühren aufkommen, sagte Beese. Er bedauere die Entwicklungen und das Bußgeld, Schindler hätte hier aber eigenverantwortlich gehandelt.

Quelle: MDR THÜRINGEN/ask

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | 21. Juni 2019 | 19:00 Uhr

6 Kommentare

Lothar Thomas am 16.08.2020

@ Fakt

Gut nun können wir uns hier die Köpfe heiß reden, aber ich empfehle den obigen Beitrag noch einmal genau zu lesen.

Der MDR selbst war doch wie beschrieben im Bürgeramt vorstellig geworden und dabei nur um die Faktenlage bemüht, ohne für eine Seite Partei zu ergreifen, also vollkommen NEUTRAL.

Dem Mitarbeiter des MDR ist dabei ebenfalls aufgefallen, dass es selbst innerhalb der Stadtverwaltung zu Abstimmungsproblemen kommt (bitte oben nachlesen).

Gemäß ihrer Unterstellung, glaube ich doch, dass die Person vom MDR eine "normal denkende" Person war.
Wenn diese Person im Bürgeramt bemüht ist eine Aufklärung zu erreichen und ebenfalls "abblitzt", dann wird wohl der Herr Schindler Recht haben.

Nach meinem Verständnis gehört jedoch dieser ominöse Herr Beese mit an den Tisch, denn welche Zugeständnisse hatte er denn dem Gaststättenbetreiber eventuell gemacht?

Diese Frage müsste im gleichen Zusammenhang vorher geklärt werden, hatte er mehr versprochen als er hätte dürfen???

Eulenspiegel am 15.08.2020

 Also ich persönlich würde den Herrn Schindler empfehlen den Anwalt zu vergessen, denn der kostet ja nur zusätzlich noch Geld, und ganz schnell die 731,89 Euro zu überweisen. Und das ganze würde ich dann als Lehrgeld abbuchen. Ich denke da hilft die Einstellung grundsätzlich alles als verboten anzusehen wofür er keine schriftliche Erlaubnis vorzeigen kann. Ich denke ein Gastronom sollt zu einer guten Zusammenarbeit mit der Stadt kommen. Und er sollte auch bedenken das die Stadt an vielen Stellen in Zwängen steckt. Denn schließlich gilt gleiches Recht für alle. Das heiß das was die Stadt ihm zugesteht das kann sie kein anderen verweigern. Und ich denke es ist unklug wenn man erst dann wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist feststellt ich habe bei der Stadt keinen Ansprechpartner


Fakt am 15.08.2020

@Lothar Thomas:

Na ja, einerseits bestünde die Möglichkeit, von der wohl jeder normal denkende Mensch Gebrauch machen würde, beim Bürgeramt vorbeizuschauen und alles im Gespräch zu klären. Zudem sollte jeder Unternehmer einen Anwalt oder zumindest einen Steuerbearter haben, der einem die Texte, so sie denn sooo schwer zu verstehen sind, übersetzen kann.

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