Allgemeinverfügung Neue Corona-Regeln: Das gilt im Altenburger Land
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bis 19. Februar

Neue Corona-Verordnung für ganz Thüringen
Hinweis vorab: In Thüringen gelten bis zum 15. März neue Corona-Regeln. Eine aktualisierte Verordnung ist dazu am 19. Februar in Kraft getreten. Darüber hinaus können Landkreise und kreisfreie Städte weitere Regeln aufstellen, wenn die Corona-Lage dies erfordert. Weitere Informationen zu den gültigen Regeln und Allgemeines zu Corona haben wir auf unserer Übersichtsseite zusammengestellt.
Abhängig von den Infektionszahlen können die einzelnen Landkreise mit Allgemeinverfügungen Regeln vorschreiben, die über Vorgaben des Landes hinausgehen. Der Landkreis Altenburger Land hat seine Allgemeinverfügung am 15. Februar geändert: Wegen der gesunkenen Infektionszahlen - die Statistik von MDR THÜRINGEN wies am Morgen des 17. Februar für den Kreis eine Coronavirus-Inzidenz von 92 aus - gelten die Ausgangsbeschränkung tagsüber in der Zeit von 5 bis 22 Uhr sowie die Mobilitätsbeschränkung (15-Kilometer-Radius) ab 17. Februar nicht mehr.
Die Allgemeinverfügung und die Änderung derselben sind auf der Internetseite des Landratsamtes zu finden.
Weitere Regelungen
Die übrigen Regelungen der Allgemeinverfügung des Landkreises bleiben zumindest bis 19. Februar in Kraft: Bei Beerdigungen und standesamtlichen Eheschließungen darf eine Gesamtzahl von zehn teilnehmenden Personen nicht überschritten werden.
Im öffentlichen Raum gilt eine verschärfte Maskenpflicht an Tankstellen, Wochenmärkten, Bahnhöfen und Haltestellen. Außerdem ist der Verzehr von Speisen und Getränken erst außerhalb der Verkaufsstelle in einer Entfernung von mindestens zehn Metern zulässig.
Quelle: MDR THÜRINGEN