Allgemeinverfügung Diese Corona-Regeln gelten in Gera
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gültig bis 1. Februar 2021
Ab dem 10. Januar sind die Kontaktbeschränkungen in Thüringen nochmals verschärft worden. Das gilt auch für die Stadt Gera. Darüber hinaus bleiben in Gera die strengeren Regeln vom Dezember bestehen.

Neue Corona-Verordnung für ganz Thüringen
Hinweis vorab: Das Thüringer Kabinett hat am 5. Januar 2021 beschlossen, den seit Mitte Dezember geltenden "harten Lockdown" zu verlängern - und zwar zunächst bis zum 31. Januar. Die neue Thüringer Corona-Verordnung trat am 10. Januar in Kraft. Sie schränkt das öffentliche Leben im Freistaat in weiten Teilen ein und schafft damit unter Umständen schärfere Regeln, als sie in den Tagen und Wochen zuvor von den einzelnen Landkreisen getroffen worden sind. Einen Überblick über die thüringenweiten Bestimmungen finden Sie hier.
Strengere Regeln in Gera bleiben bestehen
In Gera gilt laut aktueller Allgemeinverfügung eine verschärfte Maskenpflicht im Innenstadtbereich. Das sieht die aktuelle Allgemeinverfügung vor, die bis einschließlich 1. Februar 2021 gültig ist. Demnach müssen Mund und Nase auch unter freiem Himmel überall dort bedeckt werden, wo sich mehrere Menschen aufhalten.
Zwischen 7 und 21 Uhr gilt die Maskenpflicht an der Zentralen Umsteigestelle in der Heinrichstraße und auf dem Markt sowie dessen Zugangswege.
Ebenso besteht auch weiterhin die Pflicht zur häuslichen Quarantäne für Personen mit positivem Corona-Testergebnis bereits ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme und zwar unabhängig von der Art des Tests (PCR-Test oder Antigentest). Auch Angehörige des Haushaltes der positiv getesteten Person müssen sich unverzüglich in Quarantäne begeben.
Die Weiterführung der Maßnahmen ist erforderlich, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen und die Zahl der Erkrankten so gering wie möglich zu halten, heißt es in der Begründung.
Quelle: MDR THÜRINGEN/gh
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 10. Januar 2021 | 19:11 Uhr