Allgemeinverfügung Corona-Regeln: Das gilt in Jena
Hauptinhalt
gültig bis 22. März
In Jena gilt gegenwärtig eine Corona-Allgemeinverfügung. Sie tritt am 23. Februar in Kraft und gilt bis einschließlich 22. März.

Hinweis vorab: Lockdown für ganz Thüringen
In Thüringen gelten bis zum 15. März neue Corona-Regeln. Eine aktualisierte Verordnung ist dazu am 19. Februar in Kraft getreten. Darüber hinaus können Landkreise und kreisfreie Städte weitere Regeln aufstellen, wenn die Corona-Lage dies erfordert. Weitere Informationen zu den gültigen Regeln und Allgemeines zu Corona haben wir auf unserer Übersichtsseite zusammengestellt.
Spielplätze
- Personen über 14 Jahre müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen
- Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten
- Der Konsum von Alkohol ist untersagt
- Sport ist über den zulässigen Individualsport ohne Körperkontakt hinaus untersagt
Keine Ausgangsbeschränkung im öffentlichen Raum
Da das Land Thüringen die nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgehoben hat, wurde in der Allgemeinverfügung das kommunal geregelte Betretungsverbot gestrichen. Kontaktbeschränkungen werden nun durch die Regelungen des Freistaates geordnet.
Umfassende Maskenpflicht in Jena
An vielen Orten ist ein Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Masken sind in Jena insbesondere zu tragen:
- im öffentlichen Nahverkehr sowie an Haltestellen (an Haltestellen, wenn sich dort mindestens eine weitere Person aufhält, die nicht zum eigenen Haushalt gehört)
- im öffentlichen Raum zwischen 10 und 18 Uhr innerhalb des Altstadtgrabenrings (begrenzt durch den Fürstengraben im Norden, durch den Löbdergraben im Osten und 3 Süden, durch den Holzmarkt und den Teichgraben im Süden sowie durch den Leutragraben und den Johannisplatz im Westen)
- auf dem Holzmarkt, dem Teichgraben und dem südlichen Löbdergraben (zwischen Holzmarkt und Roter Turm)
- im gesamten Stadtgebiet auf Wochenmärkten
Sollte das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, dann muss unverändert ein schriftliches ärztliches Zeugnis vorgelegt werden. Die Anforderungen an den Inhalt wurden, um die datenschutzrechtlichen Interessen der betreffenden Personen zu wahren, angepasst.
Weitere Corona-Regeln in Jena
- An den Hochschulen finden keine Präsenzveranstaltungen statt.
- Innerhalb von 22 bis 5 Uhr besteht ein generelles Verkaufsverbot von Alkohol. Es gilt auch für Tankstellenbetriebe.
- Bei medizinischen, gesichtsnahen Behandlungen müssen die Beschäftigten beziehungsweise Ärzte oder Therapeuten eine FFP2- oder FFP3-Maske ohne Ausatemventil tragen.
Bei Corona-Symptomen Geschäfte nicht betreten
Des Weiteren ist es Personen, die innerhalb von sieben Tagen Covid-19-Symptome gezeigt haben, in der Saalestadt untersagt, Geschäfte und Einrichtungen zu betreten. Dies gilt nicht für Menschen, die einen negativen Corona-Test vorweisen können.
Jenaer, die aus einem Risikogebiet zurückkommen, müssen sich unverzüglich bei der Stadt melden, beispielsweise über dieses Formular. Die aktuelle Allgemeinverfügung können Sie auf der Internetseite der Stadt nachlesen.
Quelle: MDR THÜRINGEN