Landgericht Gera Lebenslange Haft für Mord an Rentnerin in Jena
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Er soll seine 87-Jährige Nachbarin aus Habgier erschlagen und die Leiche dann versteckt haben. Das Landgericht Gera verurteilte im Mordfall von Jena-Winzerla den Angeklagten jetzt zur Höchststrafe.

Im Mordprozess um den gewaltsamen Tod einer Seniorin in Jena-Winzerla ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die erste Strafkammer des Landgerichts Gera sprach den mutmaßlich 24-Jährigen am Mittwoch des Mordes schuldig. Zudem stellte sie die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit so gut wie ausgeschlossen.
Die Kammer sei davon überzeugt, dass er am 10. Januar 2019 massiv auf Hals und Brustkorb der Frau eingewirkt habe, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Tonndorf in der Urteilsbegründung. "Der Erstickungstod dauerte mindestens drei Minuten." Als Motiv gehen die Richter von Habgier aus. Mit dem Urteil folgte die Kammer den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage.
Unterschiedliche Angaben zum Alter
Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch des Afghanen plädiert. Nach der fünfmonatigen Beweisaufnahme sei nach wie vor offen, wo die Frau zu Tode gekommen sei, wann, wie und auch warum, hatte Rechtsanwalt Ulf Weinhold seine Position begründet. Seine Kollegin Stefanie Biewald hatte zudem in Zweifel gezogen, dass die Kammer überhaupt für den Fall zuständig sei. Hintergrund sind unterschiedliche Angaben zum Alter des Angeklagten. Aus ihrer Sicht hätte der Prozess von einer Jugendkammer geführt werden müssen.
Der Verurteilte hatte in seinem Schlusswort vor der Urteilsverkündung noch einmal seine Unschuld beteuert. "Ich werde beweisen, dass ich nicht der Mörder bin und reingelegt wurde", sagte er sichtlich aufgebracht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: MDR THÜRINGEN/sar, dpa
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 25. März 2020 | 15:00 Uhr