Service | 23.02.2021 Kosten fürs Homeoffice erfolgreich von der Steuer absetzen
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Homeoffice bevorzugt: Millionen Deutsche arbeiten seit Monaten im Homeoffice. Manche im eigenen Arbeitszimmer, andere am Küchentisch oder von der Couch aus. Für das Finanzamt ein entscheidender Unterschied. Was Heim-Arbeiter wie steuerlich geltend machen können, ist Thema in der Servicestunde von MDR THÜRINGEN.
Wer vor Corona und unter "normalen" Umständen in der Firma arbeitet und nur für ein paar Wochen im Homeoffice ist, kann natürlich nicht das ganze Jahr im Heimbüro steuerlich geltend machen. Deshalb muss man nachweisen, dass man ein Zimmer zum Arbeitszimmer umgerüstet hat. Das gilt auch fürs Homeoffice ohne Arbeitszimmer.
Neu seit Corona
Die neu eingeführten Fünf-Euro-Pauschale fürs Heim-Büro während der Corona-Zeit soll Arbeitnehmer im Homeoffice entlasten. Im besten Fall gibt es 600 Euro Steuererleichterung für die Arbeit von daheim 2020 und 2021.
Jeder, der seit Corona im Homeoffice arbeitet (auch wenn er kein extra Arbeitszimmer hat) kann eine Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag geltend machen. Das allerdings für maximal 120 Arbeitstage im Jahr. Also man kann maximal 600 Euro bekommen.
Homeoffice-Pauschale bekommen
An die maximal 600 Euro Homeoffice-Pauschale kommt der Heim-Arbeiter über die Steuererklärung. Selbstständige machen sie als Betriebsausgabe geltend, Arbeitnehmer als Werbungskosten. Weil die Formular schon gedruckt sind, gibt es keine spezielle Zeile für die Anzahl der Tage im Homeoffice, erklärt Aenne Riesenberg von Finanztest.
Homeoffice oder Weg zur Arbeit
Es ist aber trotzdem wichtig zu wissen, wie viele Tage man im Homeoffice verbracht hat. Denn für die Tage, in denen man in der Firma gearbeitet hat, kann keine Homeoffice-Pauschale gezahlt werden, dafür aber Pendlerpauschale.
Von 30 Cent je Entfernungskilometer für 2020 und 2021 gibt es sogar noch ein bisschen mehr bei der Pendlerpauschale. Ab dem 21. Kilometer gibt es dann schon 35 Cent.
Wichtig ist, dass die Anzahl der Homeoffice-Tage und der Pendler-Tage nicht mehr als ein Jahr ergeben.
Wann man Homeoffice von der Steuer absetzen kann
Im Normalfall bezahlt der Chef alle Kosten am Arbeitsplatz: Strom, Computer, Miete, all das sind Betriebsausgaben, mit denen Angestellte eigentlich nichts zu tun haben. Arbeiten diese aber zu Hause, nutzen eigene Geräte und die eigenen Wohnräume, ist die Lage plötzlich anders. Wer das steuerlich geltend machen möchte, braucht unbedingt eine schriftliche Bestätigung vom Chef, dass er oder sie von zu Hause arbeitet und arbeiten muss. Homeoffice wird nämlich nur dann voll vom Finanzamt anerkannt, wenn man nachweisen kann, dass man als Angestellter überwiegend von zu Hause arbeitet.
Überwiegend arbeite ich zum Beispiel dann in meinem Arbeitszimmer. Wenn ich bei einer Fünf-Tage-Arbeitswoche drei Tage im Arbeitszimmer war, dann ist das Arbeitszimmer Mittelpunkt meiner Tätigkeit. Und dann kann ich voll die Kosten absetzen.
Kosten, die man ansetzen kann
Ausgaben für Miete, Heizung, Strom, aber auch Computer und Telefon kann man unter bestimmten Umständen bis zu einer (Werbungskosten-) Pauschale von 1.250 Euro ansetzen. Achtung: Das Geld wird nicht in dieser Höhe erstattet, sondern bei der Steuererklärung vom Gewinn abgezogen - man zahlt also entsprechend weniger Steuern.
Volle Kosten vs. Pauschale
Alle Angestellten und Selbstständigen, die nur teilweise zu Hause arbeiten, können "nur" die Pauschale ansetzen. Und auch nur, wenn diese Kosten tatsächlich entstanden sind. Die kompletten Betriebsausgaben kann nur ansetzen, wer seinen Arbeitsmittelpunkt dauerhaft zu Hause hat und zum Beispiel auf Arbeit gar keinen eigenen Arbeitsplatz. Steuerberater Gunar Meisel erklärt das so:
Ein Lehrer hat zwar keinen Schreibtisch in der Schule, aber seinen Arbeitsmittelpunkt - deswegen nur die Pauschale. Ein Vertreter ist zwar viel unterwegs, hat aber seinen Arbeitsmittelpunkt zu Hause am Schreibtisch, er kann die vollen Kosten absetzen.
Das ist ein Arbeitszimmer
Will man die Kosten fürs Homeoffice vollständig in der Steuererklärung geltend machen, braucht man unbedingt ein Zimmer, das nahezu ausschließlich zur Arbeit genutzt wird. Das Zimmer muss zur Wohnung oder dem Wohnhaus gehören - es sind auch Keller- oder Dachzimmer möglich. Zehn Prozent Fremdnutzung lässt das Finanzamt zu. Eine Couch für die Mittagspause ist also kein Problem.
Das ist kein Arbeitszimmer
Der Küchentisch oder die Computerecke im Wohnzimmer sind keine Arbeitszimmer, weil die Räume ja auch für Wohnzwecke genutzt werden. Theoretisch könnte man zum Beispiel das Schlafzimmer komplett ausräumen und vorübergehend nur als Arbeitszimmer nutzen. Aber ob sich der Aufwand lohnt?
Diese Kosten kann man mit Arbeitszimmer absetzen
Bei der ganz klassischen Arbeitszimmer-Ermittlung rechnen Sie die Größe des Arbeitszimmers gegen die gesamte Wohn- oder Hausfläche. Als Mieter setzen Sie Miete, Strom und Heizung an, als Eigentümer können noch Kosten für Renovierung, Kredite und Versicherungen dazukommen.
Wichtig: Teure Computer, Drucker oder auch Software, können nur Stück für Stück über die gesamte Nutzungsdauer abgesetzt werden. Sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter können auf einmal geltend gemacht werden.
Wichtig: Nutzt der Partner das gleiche Arbeitszimmer, kann die Pauschale von 1.250 Euro bei entsprechenden Kosten auch zweimal angesetzt werden. Alle Kosten für Arbeitsmittel wie Drucker, Papier und so weiter können ebenso angesetzt werden.
Diese Kosten ohne Arbeitszimmer absetzen
Wer zum Beispiel am Küchentisch arbeitet, kann wenigstens Arbeitsmittel anrechnen. Wichtig:
Diese Kosten lassen sich auch bei der sonstigen teilweisen beruflichen Nutzung zu 50 Prozent anrechnen.
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | MDR THÜRINGEN Haase und Waage | 23. Februar 2021 | 11:10 Uhr